Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden
16.08.2022 um 18:47chipie schrieb:Wie heißt der Parkplatz, den Du meinst?Sh. Karte oben. Auf Höhe Baggersee Untergrombach.
chipie schrieb:Wie heißt der Parkplatz, den Du meinst?Sh. Karte oben. Auf Höhe Baggersee Untergrombach.
fischersfritzi schrieb:Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.Da wäre das Fahrzeug. Ich hab noch nie sowas gefahren, sieht aber von außen winzig aus. Der TV soll ja recht massig sein und dürfte schon das halbe Auto ausgefüllt haben. Er müsste Ayleen dann die gesamte Fahrt über mit einer Waffe bedroht haben. Wieso ist er dann auf den Parkplatz gefahren.
Warum denkst du das?
chipie schrieb:Da wäre das Fahrzeug. Ich hab noch nie sowas gefahren, sieht aber von außen winzig aus.Wenns jetzt ein Smart wäre - aber ein Ford Ka ist schon etwas größer als ein rollender Turnschuh.
Leppy schrieb:Finde es jedenfalls ein starkes Stück, dass es Schwarzfahrern nicht wirklich schwer gemacht wird, einen eigenes Auto zu besitzen und zu versichern.Vielleicht war es ja nicht sein eigenes Auto. Hier stand doch schon mal irgendwo, dass er Verwandte oder Freunde gefragt hatte, ob er ein Auto leihen kann. Wer soll das auch kontrollieren, ob jemand grad jetzt ohne Führerschein fährt? Vielleicht hatte er ja auch das Auto jemandem entwendet? Wer evtl. plant, jemanden zu ermorden, dem ist es wohl auch total egal, ohne Führerschein unterwegs zu sein.
CorvusCorax schrieb:Sh. Karte oben. Auf Höhe Baggersee Untergrombach.Verstehe. So wie ich das sehe, ist es nur einer der kleinen Stand-Parkplätze zum Reinfahren und Rausfahren. Mülltonnen und ein paar LKWs.
Leppy schrieb:Diesbezüglich wünsche ich mir eine Gesetzesänderung zum Wohle der Allgemeinheit.Nur weil man einen Führerschein hat, heißt das noch lange nicht, dass man unfallfrei fahren kann. Und umgekehrt.
Der TV ist über 700km gefahren, schon auf dem Hinweg nach BW hätte er das Leben vieler Menschen auslöschen können.
Konifere schrieb:Vielleicht war es ja nicht sein eigenes Auto. Hier stand doch schon mal irgendwo, dass er Verwandte oder Freunde gefragt hatte, ob er ein Auto leihen kann.Also Anfang des Jahres versuchte er noch das Mädchen in SEIN Auto zu locken:
Als sie sich wehrte, soll er ihr mit Suizid gedroht haben. „Dann fahr’ ich gegen einen Brückpfeiler“, soll er ihr geschrieben haben. Immer wieder soll der mutmaßliche Mörder von Ayleen A. zur Schule gefahren sein und versucht haben, das Mädchen in sein Auto zu locken. Außerdem bot er ihr an, sie nach Hause zu fahren oder mit ihr essen zu gehen.Quelle: https://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/fall-ayleen-a-anzeige-gegen-verdaechtigen-blieb-lange-unbearbeitet-18219503.amp.html
CorvusCorax schrieb:Wenns jetzt ein Smart wäre - aber ein Ford Ka ist schon etwas größer als ein rollender Turnschuh.Sehe ich ähnlich. Ayleen war 1,65m groß und schlank, sie kann auch ohne Probleme bewusstlos oder gar schon tot auf dem Rücksitz gelegen haben. Dafür braucht es keinen Transporter.
Konifere schrieb:Nur weil man einen Führerschein hat, heißt das noch lange nicht, dass man unfallfrei fahren kann. Und umgekehrt.Dann können wir die Führerscheine ja komplett abschaffen nach deiner Logik.
Leppy schrieb:Ob der Parkplatz der Tatort war?In der Pressemeldung von heute steht, dass Ayleen in Hessen "zu Tode kam". Bruchsal liegt in Baden-Württemberg.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Jugendliche in Hessen zu Tode gekommen ist.Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/5297912
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Strafverfolgungsbehörden aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine weiteren Angaben zu den genauen Todesumständen bzw. dem Tatablauf machen können.Quelle: ibid.
Gegen den die Tat bestreitenden Beschuldigten erging Haftbefehl wegen u.a. des dringenden Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdelikts. Der dringende Tatverdacht gründet sich insbesondere auf Ergebnisse der Handy- und Funkzellendatenauswertungen sowie dem Auffinden von persönlichen Gegenständen der Verstorbenen in der Wohnung des Beschuldigten.Quelle: ibid.
chipie schrieb:Bruchsal liegt in Baden-Württemberg.Es hieß doch auf der PK, das Ayleens Handy nochmal in Hessen versuchte sich einzuloggen. Wo das wohl gewesen sein mag?
Leppy schrieb:Es hieß doch auf der PK, das Ayleens Handy nochmal in Hessen versuchte sich einzuloggen. Wo das wohl gewesen sein mag?Auf eben diesem Parkplatz wäre mein Gedanke. Vielleicht versuchte sie durch ein klassisches "ich muss mal dringend" den TV zum Anhalten zu kriegen und die Pinkelpause, um ihr Handy zu nutzen. Er wäre dann bewusst einen kleinen Parkplatz angefahren, ohne Toilettenhäuschen, um sie eben im Auge zu behalten. Der Versuch über ihr Handy einen Hilferuf abzusetzen hat dann wohl leider eben nicht geklappt - es langte nur fürs kurze Einloggen, ggf. hat er es ihr dann eben abgenommen.
Bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten wird zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) unterschieden.Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-bei-kapitalverbrechen/erfahrung-mit-toetungsdelikten/toetungsdelikte-mord-und-totschlag/
Longstocking schrieb:Das,ist keine vage Angabe.Der Haftbefehl erging nicht wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung.
Der Tatvorwurf lautet auf Entziehung Minderjähriger, sexuelle Nötigung und Mord in Verdeckungsabsicht.Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/5297915
Boho schrieb:Auf eben diesem Parkplatz wäre mein Gedanke. Vielleicht versuchte sie durch ein klassisches "ich muss mal dringend" den TV zum Anhalten zu kriegen und die Pinkelpause, um ihr Handy zu nutzen.Von Bruchsal ist es noch ein ganzes Stück bis nach Hessen.
Pony2.4 schrieb:Von Bruchsal ist es noch ein ganzes Stück bis nach Hessen.Knapp 40 Minuten bis Heppenheim - ist nicht so weit. Und evtl. konnte man erst nachträglich den Ort des Einloggens genauer feststellen oder sie hat da irgendwas anderes nochmal über das Handy abgesetzt, was später eine Ortung ermöglichte.