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Vermisste Ayleen A. (14) aus Gottenheim tot aufgefunden
02.08.2022 um 00:53AryaStark schrieb:entlassen wurde
So wie ich es verstanden habe,geht das Programm nur über fünf Jahre in Hessen und endet dann automatisch.Das war Januar diesen Jahres.Solange hat er es irgendwie geschafft,die Füße still zu halten. Was zeigt- wie du es ja auch schon angedeutet hast-,dass Automatismen bei solchen Tätern nicht greifen und jeweils am Einzelfall entschieden werden sollte,ob solche Maßnahmen verlängert werden sollten.
Danke euch für die Info, dass hatte ich nicht mitbekommen.DieCaro schrieb:So wie ich die Beteiligten in der PK verstanden habe, war das Programm von vornherein auf fünf Jahre angelegt und endete dann termingetreu. Also ohne weitere Überprüfung der "Rückfallgefährdung". Was ich - wenn es denn so ist - für ein mehr als fragwürdiges Konzept halte. Hat für mein Empfinden eher was von: Es wurde alles getan, was ging. Und nach fünf Jahren war dann halt Schluss. Kann man nix machen... - oder so ähnlich.
So sehe ich das auch. Solange noch Gefährlichkeit ausgeht, die Rückfallgefahr hoch ist, dürfte es keine Entlassung geben, das Risiko ist zu hoch.DieCaro schrieb:Selbstredend kann man keinen (damals) 14-Jährigen aus dem Stand für immer aus dem Verkehr ziehen. Aber wenn nach 10 Jahren Maßregelvollzug die Prognose weiterhin so bedenklich ist, dass man ihn weitere fünf Jahre unter Führungsaufsicht stellt, dann sollte m.E. keine Entlassung stattfinden (dürfen). Denn die 10 Jahre waren ja ganz sicher - anders als die fünf Jahre Führungsaufsicht - nicht von vornherein in Stein gemeißelt...
Absolut d'accord.DieCaro schrieb:Und dennoch kann man niemanden mit noch so düsterer Prognose "wegsperren", BEVOR etwas passiert. Da hilft kein Weinen und Wehklagen. Das ist Lebensrealität. NACH einer begangenen Tat allerdings sollten meines Erachtens alle Register gezogen werden, um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Hier müsste Opferschutz m.E. viel deutlicher über Täterschutz stehen, als dies oft der Fall ist.