Corydalis schrieb:Mein Forensische-Medizin-Wissen ist nur angelesen, aber soweit mir bekannt, ist die Bestimmung des Todeszeitpunkts nicht so easy, wie es in Fernsehkrimis oft dargestellt wird. Andererseits sollte (meine ich) doch schon eine eindeutige Aussage möglich sein, ob jemand vor ca. zwei Stunden durch Erhängen umgekommen ist, oder vor zwölf oder noch mehr Stunden auf andere Weise.
WENN man von einem Mord mit Vortäuschung eines Suizids ausginge: wo läge für d. Täter der Vorteil, der den Aufwand rechtfertigt? Eine Verdeckung dieser Art liegt aus Tätersicht u.U. nahe, wenn sich alles im familiären / persönlichen Umfeld abspielt, aber das ist hier gerade null der Fall.
Es ist zwar richtig, dass die Feststellung des Todeszeitpunkts schwieriger ist, als der berühmte "kennende Blick" der Frau Doktor beim Tatort, die dann souverän dem Kommissar noch am Auffindeort mitteilt: "vor einer, maximal zwei Stunden." Allerdings, je zeitnaher eine Untersuchung stattfindet, desto präziser kann man es feststellen. Ich hoffe schon, dass man dem spanischen Gerichtsmediziner unterstellen darf, dass er den Todeszeitpunkt relativ präzise festgestellt hat und dieser ja auch in das enge Zeitfenster passt, das die anderen Umstände nahelegen.
Daher gehe ich mal davon aus, dass wir sagen wir von einem Zeitraum zwischen Auffindung und Mitternacht reden.
Was hätte ein Täter davon? Nun, in erster Linie ginge es einem Täter wie immer darum, zu vermeiden, dass er für den Tod verantwortlich gemacht wird.
Und hier wird es schon interessant: ich kann mir ein solches Szenario vorstellen, bei einem Täter, der sich nicht sicher ist, ob man ihn zuvor vielleicht doch mit Evi gesehen hat. Sollte das bekannt werden, könnte er immer noch sagen: "Als ich sie traf war sie sowieso schon merkwürdig, aufgelöst, etc. ... Aber dass sie sich umbringt habe ich natürlich nicht erwartet, aber wenn ich genau nachdenke, ja, sie war etwas durch den Wind..." Dann könnte er ganz betroffen aber auch ganz unschuldig tun.