Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
04.11.2023 um 20:45Smoover schrieb:Ich finde schon, weil es m.E. auf die Sicht des unschuldig Verurteilten ankommen muss, für den die Frage eines vorherigen Freispruchs irrelevant ist und der nicht beeinflussen kann, ob irgendwann nochmal Beweise gegen den wahren Täter auftauchen. Passiert das nicht, sitzt er vielleicht lebenslang im Knast, obwohl man das durch eine Regelung, die dem wahren Täter Straffreiheit gegeben hätte, eventuell hätte verhindern können.Ich denke, ein Unschuldiger wird es begrüßen, wenn der wahre Täter ein Geständnis ablegt. Steuern kann er es natürlich nicht. Warum das keien Rolle spielen soll, erschließt sich mir nicht.
Aber noch eins. Auch mit dem sogenannten Kuhhandel belohnt der Staat ebenfalls ein solches Geständnis, teilweise aus rein prozessökonomischen Gründen. Und die sind natürlich rechtstsaatlich viel niedriger anzusehen, als ein Geständnis mit dem ein Unschuldiger freikommt. Du siehst, die Belohnung für eine Geständnis ist dem Staat in keiner Weise fremd, teilweise sogar nur aus ökonomischen Gründen.
Smoover schrieb:Kann man so oder so sehen, aber dass der Staat verfassungsrechtlich gehalten wäre, es für den Fall des bereits Freigesprochenen so zu regeln, wie du es dir wünschst, ist nicht ersichtlich. Alles andere ist Politik und damit nicht Sache des BVerfG.Würde ich durchaus so sehen, weil rechtstaatliche Grundsätze durch das Gesetz in Gefahr sind. Und das BVerfG muss auch die berücksichtigen. Dass dieses Gesetz rein auf den Autoritätsverlust abstellen soll, wäre im vergleich dazu wie gesagt geradezu lächerlich. Eien Abwägung würde den Grundsätzen eines Rechtsstaates dann sicher Vorrang einzuräumen sein.