Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
02.11.2023 um 22:34@frauZimt
Es gibt genaufgenommen 2 Themen, was die Gemüter bewegt. Natürlich ist nachvollziehbar, dass man gerne ein Täter auch bestraft sieht. Aber genauso sollte es nachvollziehbar sein, dass gegen Freigesprochene nicht immer und immer wieder ermittelt werden darf.
Und zu diesem Problem haben sich offenbar schon die Väter der Verfassung Gedanken gemacht - so die Sicht der BVerfG aus den damaligen Aufzeichnungen. Und die haben eben diesen Konflikt dadurch gelöst, dass man nach einem rechtswirksamen Freispruch keine Ermittlungen mehr in dieser Sache gegen den Freigesprochene durchführen darf.
Die Väter des Grundgesetz hatten gerade die Nazi-Diktatur vor Augen und hatten versucht, hier alles dafür zu tun, dass sich das nicht wiederholt. Ich persönlich glaube daher, dass wir mit eins der fortschrittlichsten Grundgesetze besitzen. Und wenn die Väter der Verfassung ein Ermittlungsverbot gewollt haben, dann haben sie sich gewiss dabei etwas gedacht. Der statistische Vergleich mit anderen Ländern - wie er hier versucht wurde - ist genaugenommen eine reine Nebelkerze, denn das sagt nichts darüber aus, was sinnvoller ist. Immerhin sieht es die Hälfte der betrachteten Ländern ähnlich, bei manchen gibt es sogar die Wiederaufnahme zu Ungunsten überhaupt nicht.
Und dieses Ermittlungsverbot ist auch nachvollziehbar, denn ein solches Strafverfahren, das mit einem Freispruch endet, bedeutet erstmal den Verlust der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Freigesprochenen. Der Arbeitsplatz ist weg, die Suche nach einer neuen Anstellung nach auch nach einem Freispruch wird schwierig sein und erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Ähnliches gilt für das soziale Umfeld, ein Umzug wird das mindeste sein. Die überaus lächerliche Entschädigung für die U-Haft, welche die geringste in Europa ist, hilft da kaum weiter.
Wenn Die Bevölkerung von D wirklich so fortschrittlich wäre und der Freigesprochen könnte nach dem Freispruch so weitermachen wie bisher, er erhält seinen Arbeit wieder, seine Karriere wird genauso fortgesetzt, wie ohne die ANklage ..., ja dann sähe es anders aus. Aber das ist vollkommen unrealistisch und man muss eben genau diese Realität berücksichtigen und das werden die Väter des Grundgesetzes auch getan haben.
Schau doch einfach mal im Badewannenfall, selbst ein Freispruch aus erwiesener Unschuld wird von einigen angezweifelt, ja das ist die Realität. Und es gibt hier genügend andere Threads, da erkennt man, dass ein Freispruch aus Mangel an Beweisen wenig Wert ist.
Und heute dieses Ermittlungsverbot wichtiger denn je, denn natürlich wird bei solchen Ermittlungen auch die Umgebung etwas mitbekommen und heute ist es durch das Internet viel einfacher an die Information zu kommen als vor rund 75 Jahren. Und der Spießruntenlauf, auch wenn keine Beweise gefunden werden, beginnt erneut.
Und da es dieses Ermittlungsverbot eben einfach gibt, war die Numer 5 einfach verfassungswidrig, denn ohne Ermittlungen gibt es auch keine Beweise.
Wie gesagt, das BVerfG hat gute Gründe, diesen Gesetzesentwurf als nichtig anzusehen.
Ganz unabhängig davon ist natürlich das Rückwirkungsverbot gegen ein rechtskräftiges Urteil. Ich denke, dass bei dieser Aktion des Gesetzgebers sich die Väter des Grundgesetzes im Grabe umgedreht hätten, weil sie gerade die Nazi-Dikatur vor Augen hatten. Nein so nicht!
All das hätte eigentlich vermieden werden müssen.
Man wollte ein unausgegohrenes Gesetz durchdrücken (selbst die Richter, welche das Urteil des BVerfG nicht tragen wollen, sehen bei diesem Gesetz noch erhebliche Bedenken, die sie aber auch nur ansprechen, ohne Lösungen zu liefern), man hatte das in den Koalitionsvertrag aufgenommen, ohne dass es in Wirklichkeit rechtlich ausreichend durchdacht war. Das war purer Leichtsinn, soweit ich weiß, war es von der CDU/CSU eingebracht worden. Und im Laufe der Legislaturperiode wurden die Bedenken gegen diesen Entwurf immer lauter. Aber ich persönlich sehe es so, statt es doch noch länger zu bedenken und das an die nächste Regierung weiterzugeben, musste man – weil man es im Koalitionsvertrag nun hatte – durchdrücken, andernfalls wäre das für die Afd eine willkommene Sache geworden.
Ich hoffe, dass die Parteien aus diesem Desaster gelernt haben und solch eine weitreichende Gesetzesänderung eben nicht in Koalitionsverträge reinschreiben, denn man setzt sich dadurch vollkommen unnötig unter Druck.
Es gibt genaufgenommen 2 Themen, was die Gemüter bewegt. Natürlich ist nachvollziehbar, dass man gerne ein Täter auch bestraft sieht. Aber genauso sollte es nachvollziehbar sein, dass gegen Freigesprochene nicht immer und immer wieder ermittelt werden darf.
Und zu diesem Problem haben sich offenbar schon die Väter der Verfassung Gedanken gemacht - so die Sicht der BVerfG aus den damaligen Aufzeichnungen. Und die haben eben diesen Konflikt dadurch gelöst, dass man nach einem rechtswirksamen Freispruch keine Ermittlungen mehr in dieser Sache gegen den Freigesprochene durchführen darf.
Die Väter des Grundgesetz hatten gerade die Nazi-Diktatur vor Augen und hatten versucht, hier alles dafür zu tun, dass sich das nicht wiederholt. Ich persönlich glaube daher, dass wir mit eins der fortschrittlichsten Grundgesetze besitzen. Und wenn die Väter der Verfassung ein Ermittlungsverbot gewollt haben, dann haben sie sich gewiss dabei etwas gedacht. Der statistische Vergleich mit anderen Ländern - wie er hier versucht wurde - ist genaugenommen eine reine Nebelkerze, denn das sagt nichts darüber aus, was sinnvoller ist. Immerhin sieht es die Hälfte der betrachteten Ländern ähnlich, bei manchen gibt es sogar die Wiederaufnahme zu Ungunsten überhaupt nicht.
Und dieses Ermittlungsverbot ist auch nachvollziehbar, denn ein solches Strafverfahren, das mit einem Freispruch endet, bedeutet erstmal den Verlust der wirtschaftlichen und sozialen Existenz des Freigesprochenen. Der Arbeitsplatz ist weg, die Suche nach einer neuen Anstellung nach auch nach einem Freispruch wird schwierig sein und erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Ähnliches gilt für das soziale Umfeld, ein Umzug wird das mindeste sein. Die überaus lächerliche Entschädigung für die U-Haft, welche die geringste in Europa ist, hilft da kaum weiter.
Wenn Die Bevölkerung von D wirklich so fortschrittlich wäre und der Freigesprochen könnte nach dem Freispruch so weitermachen wie bisher, er erhält seinen Arbeit wieder, seine Karriere wird genauso fortgesetzt, wie ohne die ANklage ..., ja dann sähe es anders aus. Aber das ist vollkommen unrealistisch und man muss eben genau diese Realität berücksichtigen und das werden die Väter des Grundgesetzes auch getan haben.
Schau doch einfach mal im Badewannenfall, selbst ein Freispruch aus erwiesener Unschuld wird von einigen angezweifelt, ja das ist die Realität. Und es gibt hier genügend andere Threads, da erkennt man, dass ein Freispruch aus Mangel an Beweisen wenig Wert ist.
Und heute dieses Ermittlungsverbot wichtiger denn je, denn natürlich wird bei solchen Ermittlungen auch die Umgebung etwas mitbekommen und heute ist es durch das Internet viel einfacher an die Information zu kommen als vor rund 75 Jahren. Und der Spießruntenlauf, auch wenn keine Beweise gefunden werden, beginnt erneut.
Und da es dieses Ermittlungsverbot eben einfach gibt, war die Numer 5 einfach verfassungswidrig, denn ohne Ermittlungen gibt es auch keine Beweise.
Wie gesagt, das BVerfG hat gute Gründe, diesen Gesetzesentwurf als nichtig anzusehen.
Ganz unabhängig davon ist natürlich das Rückwirkungsverbot gegen ein rechtskräftiges Urteil. Ich denke, dass bei dieser Aktion des Gesetzgebers sich die Väter des Grundgesetzes im Grabe umgedreht hätten, weil sie gerade die Nazi-Dikatur vor Augen hatten. Nein so nicht!
All das hätte eigentlich vermieden werden müssen.
Man wollte ein unausgegohrenes Gesetz durchdrücken (selbst die Richter, welche das Urteil des BVerfG nicht tragen wollen, sehen bei diesem Gesetz noch erhebliche Bedenken, die sie aber auch nur ansprechen, ohne Lösungen zu liefern), man hatte das in den Koalitionsvertrag aufgenommen, ohne dass es in Wirklichkeit rechtlich ausreichend durchdacht war. Das war purer Leichtsinn, soweit ich weiß, war es von der CDU/CSU eingebracht worden. Und im Laufe der Legislaturperiode wurden die Bedenken gegen diesen Entwurf immer lauter. Aber ich persönlich sehe es so, statt es doch noch länger zu bedenken und das an die nächste Regierung weiterzugeben, musste man – weil man es im Koalitionsvertrag nun hatte – durchdrücken, andernfalls wäre das für die Afd eine willkommene Sache geworden.
Ich hoffe, dass die Parteien aus diesem Desaster gelernt haben und solch eine weitreichende Gesetzesänderung eben nicht in Koalitionsverträge reinschreiben, denn man setzt sich dadurch vollkommen unnötig unter Druck.