Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
02.11.2023 um 13:30Juris019 schrieb:Beim Grundsatz "ne bis in idem" handelt es sich um einen Grundpfeiler des Rechtsstaates. An diesem zu rütteln stellt den gesamten Rechtsstaat infrage.@Juris019:
Den Grundsatz "ne bis in idem" will ja auch niemand in Frage stellen, nur die eigenwillige Interpretation dieses Grundsatzes durch das BVerfG. Und bevor @Rick_Blaine und du weiterhin das Märchen verbreiten, der Rechtsstaat wäre gefährdet durch die Ergänzung des § 362 StPO, hier ein Blick darauf, wie es im übrigen Europa geregelt ist:
Eine Wiederaufnahme zuungunsten der betroffenen Person ist in sieben der ausgewerteten Staaten (vgl. auch Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, WD 7 – 3000 – 262/18 und WD 7 – 3000 – 007/22) insgesamt unzulässig. In weiteren sieben Staaten ist sie beschränkt auf gefälschte Beweismittel, Falschaussagen oder andere Verfahrensfehler wie Korruption, Bestechung oder Amtsmissbrauch (propter falsa) vorgesehen. In 17 Staaten ist dagegen mit Unterschieden im Einzelnen eine ungünstige Wiederaufnahme auch aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel (propter nova) möglich.Quelle: Randziffer 21, BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 31. Oktober 2023, https://www.bverfg.de/e/rs20231031_2bvr090022.html
Ist deiner Meinung nach also in diesen 17 europäischen Staaten der Rechtsstaat bedroht?