Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann
09.04.2023 um 17:12@Sherlock_H
Die Antwort lautet jeweils: Nein.
In jedem Verfahren wird ohnehin geprüft, welcher Straftatbestand vorliegt. Auch wenn die Anklage zunächst auf Totschlag lautet, kann im Laufe des Verfahrens aufgrund neuerer Erkenntnisse eine "Höherstufung" auf Mord erfolgen. Dies muss im Verfahren formell bekannt gegeben werden. Ebenso kann am Ende eines Mordprozesses eine Verurteilung wegen Totschlags stehen, wenn etwa Mordmerkmale nicht nachweisbar sind.
In keinem Fall gibt es zwei gesonderte Prozesse, weil es ja um denselben Sachverhalt (vorsätzliche Tötung des A durch B) geht.
Derselbe Sachverhalt = "idem"
Die Antwort lautet jeweils: Nein.
In jedem Verfahren wird ohnehin geprüft, welcher Straftatbestand vorliegt. Auch wenn die Anklage zunächst auf Totschlag lautet, kann im Laufe des Verfahrens aufgrund neuerer Erkenntnisse eine "Höherstufung" auf Mord erfolgen. Dies muss im Verfahren formell bekannt gegeben werden. Ebenso kann am Ende eines Mordprozesses eine Verurteilung wegen Totschlags stehen, wenn etwa Mordmerkmale nicht nachweisbar sind.
In keinem Fall gibt es zwei gesonderte Prozesse, weil es ja um denselben Sachverhalt (vorsätzliche Tötung des A durch B) geht.
Derselbe Sachverhalt = "idem"