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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

678 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

06.04.2023 um 16:06
Zitat von emzemz schrieb:Ist die Schwere der Schuld verfügt, kommt die erst zum Tragen, wenn die Strafvollstreckungskammer ins Spiel kommt. Dabei geht es lediglich um die Bewährung, wann die einsetzen sollte. Das Urteil lebenslang bleibt aber bestehen. Die Schwere der Schuld ist ein Hinweis des verurteilenden Gerichts an die Strafvollstreckungskammer, wie sie die Bewährung anzusetzen hat.
Das ist eine reine Pseudodiskussion welche Du und @Kohlhass führst. Die meisten wissen schon ab wann man von Mord spricht.

Ich denke, es ist jedem überlassen ein persönliches Kriterium für die Unerträglichkeit zu definieren. Das kannst Du niemandem verbieten. Und natürlich wäre das naheliegende Bewertungsmittel - wenn man es der Sache wirklich gerecht werden will und nicht rein formelhaft diskutiert - die Schwere der Schuld. Alles andere wäre genaugenommen nicht zielführend.

Der Gesetzgeber sieht momentan die Schwere der Schuld bei Mord als ausreichend um die Rechtskraft in besonderen Fällen zu durchbrechen. Das ist die aktuelle Sichtweise und hat mit der Bestrafung nur sekundär etwas zu tun. Hätte er Gesetzgeber für Mord inzwischen eine variable Strafe eingeführt (was der Sache eigentlich gerechter wird – so sehen es der BGH und das BVerfG), würde der Gesetzgeber das wahrscheinklich aktuell genauso sehen.

Ich darf natürlich anderer Ansicht sein und das bin ich auch. Warum, habe ich auch schon ausreichend dargelegt und wirklich meine Befürchtung widerlegen konnte hier niemand.

Das ist auch eine sehr subjektive Frage. Mord ist eben nicht gleich Mord und meinen Kriterien der Bewertung dürfet auch durchaus sinnvoll sein. Deine und @Kohlhaas Sichtweise ist eine rein formalistische Sichtweise. Das ist eben viel zu einfach gedacht und in meiner Sicht unsinnig. Das man das so schwer einsehen kann, ist mir schon rätselhaft.

Aber hier schein ich bei Euch einen aussichtlosebn Kampf gegen Windmühlen zu führen. Daher bleibt halt bei dieser eher unsachlichen Bewertung.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

06.04.2023 um 16:07
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Das ist nicht ganz richtig, da es auch bei Mord Milderungsgründe geben kann, die dann über § 49 StGB (1) zu einer milderen Strafe führen können:
... und es gibt auch den Mord durch Unterlassen, wie im Fall Höxter, wo der § 46b StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/46b.html
zur Anwendung kam, nachzulesen in https://www.9punkte.de/faelle/horrorhaus-von-hoexter/ (empfehlenswert)

Kommen Minderungsgründe zum Tragen, gibt's aber kein lebenslang mehr, sondern wir sind bei zeitlichen Strafen.

In meinem Beitrag habe ich Mord und Mord+Schuldschwere gegenübergestellt.
Für Mord gibt es lebenslang und für Mord+Schuldschwere auch "nur" lebenslang, weil mehr geht nicht.
Das Mehr an Strafe wird von der Strafvollstreckungskammer verhängt.


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06.04.2023 um 17:12
Zitat von LentoLento schrieb:Der Gesetzgeber sieht momentan die Schwere der Schuld bei Mord als ausreichend um die Rechtskraft in besonderen Fällen zu durchbrechen.
Die Schwere der Schuld durchbricht die Rechtskraft?
Also wenn ich mir die Definition ansehe, ...
Eine Durchbrechung der Rechtskraft ist gegeben, wenn über den Gegenstand eines rechtskräftigen Urteils erneut entschieden wird. Dies ist möglich durch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sowie eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

https://www.juraforum.de/lexikon/durchbrechung-der-rechtskraft
... würde ich fast annehmen, du könntest etwas verwechseln.


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06.04.2023 um 17:13
Zitat von LentoLento schrieb:Musst Du nicht befürchten, aber kannst Du es in Wirklichkeit ausschließen?
Ich kann auch keine Umweltgifte in meinem Trinkwasser ausschließen oder Datenkriminalität durch das Forum hier. Muss ich aber auch nicht. Es gibt weitaus größere Baustellen und Gefahren und man kann nicht jedes Lebensrisiko ausschließen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Das ist eine merkwürdige Argumentation.
Im Grunde hat @Kohlhaas schon erklärt, was ich meinte:
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Wenn man als Gesetzgeber die Neuregelung allein unter dem Aspekt betrachtet „Brauchen wir eigentlich nicht, weil so ein Fall nur alle Jubeljahre mal vorkommt“, ist das genau so zulässig wie „Brauchen wir. So ein Fall kommt zwar nur alle Jubeljahre mal vor, aber er ist aus verschiedenen Gründen, die wir für wichtig halten, so gravierend, dass wir hier eine Regelung wollen“.
Man sollte natürlich schon genau hinsehen, wenn an den Prinzipien unseres Rechtssystems (hier der Rechtskraft) gerüttelt wird.
Ob das Rütteln denn wirklich nötig ist, daran scheiden sich ja die Geister.

Ich sehe § 362 Nr. 5 StPO aber als sehr eng gefasst an und die beschworenen Nachteile (leichtfertige Anklagen und Verfolgung Unschuldiger) sehe ich hier absolut nicht. Die Gesetzesänderung würde nur wenige Einzelfälle von aller Wahrscheinlichkeit nach schuldigen Tätern bei schweren Straftaten betreffen, gegen die sich die ultimativen Beweise erst nachträglich finden. Einen Toröffner für Untergrabung von Rechtsstaatsprinzipien sehe ich auch nicht.
Das Rütteln am Prinzip würde mir daher keine schlaflosen Nächte bereiten. Sollte das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, wäre es für mich aber auch erträglich. Man kann auch diese Sicht im Abwägungsprozess vertreten.
Ich bin jedenfalls auf die Begründung der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gespannt.


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06.04.2023 um 17:49
Zitat von PalioPalio schrieb:die beschworenen Nachteile (leichtfertige Anklagen und Verfolgung Unschuldiger) sehe ich hier absolut nicht.
Ich auch nicht. Keine Anklagebehörde wird bri einem Tötungsdelikt nach schlampigen Ermittlungen ohne hinreichende Beweise anklagen in dem Bewusstsein, dass man, wenn der Angeklagte freigesprochen wird, ja noch die Wiederaufnahmemöglichkeit nach § 362 Nr. 5 StGB hat. Das halte ich für eine übertriebene Furcht schon deshalb, weil die StA nicht darauf vertrauen kann, dass nach einem Freispruch irgendwann schon neue Beweise angeflogen kommen, die die Mindeststandards dieser Norm erfüllen.

Dies um so weniger, da der Freispruch ja auch beinhaltet, dass gegen den Freigesprochenen nicht weiter ermittelt werden darf. Neue Beweise gegen ihn können also nur als Zufallsfunde anfallen.

Wir haben das im Fall Peggy Knobloch gesehen. Gegen den damaligen Verdächtigen Ulvi K. durfte, nachdem er vom Vorwurf des Mordes an Peggy freigesprochen worden war, nicht mehr ermittelt werden. Aber natürlich hat die StA nach dem Freispruch nicht aufgehört, weiter zu ermitteln, was Peggy passiert sein könnte, denn das war und ist ja weiterhin ungeklärt, und würde man dabei irgendwann auf etwas stoßen, was den strengen Anforderungen des § 362 Nr. 5 StPO genügt, käme eine Wiederaufnahme in Betracht, sofern die Vorschrift verfassungsgemäß ist. Aber darauf verlassen, dass so etwas irgendwann als Zufallsfund auftaucht, kann sich die StA natürlich nicht. Und mit fortschreitender Zeit wird die Beweissituation für die StA auch nicht besser. Belastungszeugen können versterben, sich nicht mehr genau erinnern etc. pp.

Von der Arbeitsbelastung ganz zu schweigen, die die Durchführung des ersten Prozesses mit dem Freispruch, dann die des Vor-Verfahrens um die Wiederaufnahme und zum Schluss die Durchführung des erneuerten Prozesses mit entsprechender vorheriger Ermittlungsarbeit mit sich bringt.

Es ist doch lebensfremd, zu erwarten, ein StA würde sich lieber 3x mit demselben Fall beschäftigen, weil er am Anfang schlampig war, als lieber gleich das Ermittlungsverfahren sorgfältig zu führen und eine Anklage vorzubereiten, die Hand und Fuß und am Ende ein entsprechendes Ergebnis hat.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

06.04.2023 um 18:06
Nachtrag: Jeder Praktiker, egal ob Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter, kennt und verflucht es, wenn man sich im Abstand von Monaten oder gar Jahren öfter mit ein- und demselben Fall befassen muss. Denn da man genügend andere Fälle hat, um die man sich aktuell kümmern muss, hat man meist vergessen, worum es in dem betreffenden Fall noch genau ging. Zumindest die Einzelheiten, auf die es aber ankommen kann, hat man vergessen. Das heißt dann, die Akten noch mal alle genau zu studieren um das Gedächtnis aufzufrischen. Natürlich ist das dann eine Belastung und zusätzlicher Zeitaufwand.


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06.04.2023 um 18:56
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Dies um so weniger, da der Freispruch ja auch beinhaltet, dass gegen den Freigesprochenen nicht weiter ermittelt werden darf. Neue Beweise gegen ihn können also nur als Zufallsfunde anfallen.
Interessante Frage. Wäre das nach neuer Gesetzeslage überhaupt gegeben?


Schon nach der Alten scheint es fraglich zu sein. Dort heißt es:
Mit neuester Kriminaltechnik war es möglich, aus dem Slip des ermordeten Mädchens eine DNA-Spur zu isolieren, die mit einem DNA-Muster aus einem Haar von Ismet H. identisch ist. Aber die Strafprozessordnung eröffnet keine Möglichkeit, Ismet H. heute noch vor ein Strafgericht zu bringen. Deshalb verklagte Hans von Möhlmann den Mann, den er für den Mörder seiner Tochter hält, auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-erst-das-gesetz-dann-das-gewissen-1.2613643

Wenn also Deine Sichtweise richtig wäre, hätte man das Haar erst gar nicht mehr untersuchen dürfen, denn die Untersuchung des Haares stellt schon eine Ermittlung gegen ihn dar. Deine Sichtweise würde nur zutreffen, wenn die DNA reinzufällig in der Datenbank gewesen wäre. Dazu wir man jedoch kaum die Haarprobe genutzt haben.

Könntest Du Deine Ansicht mit dem vorliegenden Fall belegen?


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

06.04.2023 um 19:17
@Lento
Mir scheint, Du willst hier 'ne kostenlose Rechtsberatung oder ein verkürztes JuraStudium ?

Glaub doch bitte mal, was die Juristen hier sagen, wir pfuschen ja auch nicht in deine Quellquodes rein ... (sorry)
Die Haarprobe war doch bereits damals vorhanden und wurde nur mittels der neuen Technik erneut (und genauer als damals) analysiert. (Früher fünf Übereinstimmungsmerkmale, heute 50)
Dabei werden mögliche Kontaktpersonen als Täter sowohl ausgeschlossen als auch eindeutige Treffer gefunden. Das ist einfach und logisch und ist keine "neues Haar ausrupfen und vergleichen"-Geschichte.


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06.04.2023 um 19:33
Zitat von LentoLento schrieb:Der Gesetzgeber sieht momentan die Schwere der Schuld bei Mord als ausreichend um die Rechtskraft in besonderen Fällen zu durchbrechen.
Kannst du das bitte nochmal genauer ausführen?
Mir ist immer noch nicht klar, wie die Schuldschwere die Rechtskraft durchbrechen, also ein Mord-Urteil aufheben kann.
Bringe doch einfach ein entsprechendes Beispiel.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

06.04.2023 um 19:40
Zitat von LentoLento schrieb:Könntest Du Deine Ansicht mit dem vorliegenden Fall belegen?
Wie denn? Ich kenne die Akten nicht und weiß nicht, was da im einzelnen abgelaufen ist. Ich denke aber, der Verteidiger des TV, immerhin Johann Schwenn, wird aus jeder Sache etwas machen, wenn etwas dran ist, der braucht mich ganz sicher nicht.


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06.04.2023 um 19:57
Nicht ganz richtig ist übrigens, dass jeder Schritt, den Polizei/StA unternehmen, schon ein förmliches Ermittlungsverfahren darstellt. ZB dienen rein informatorische Befragungen von Zeugen (die berühmte Befragung von Haustür zu Haustür, ob jemand etwas gesehen oder gehört hat) oft erst mal nur dazu, herauszubekommen, ob überhaupt eine verfolgbare Straftat vorliegt und daher ein Ermittlungsverfahren (zunächst gegen unbekannt) eingeleitet werden muss.

Wie sich das hier, auch chronologisch, mit dem Haar verhält, weiß ich natürlich nicht. Da die Verteidigung bisher hier aber kein Fass aufgemacht hat, nehme ich an, dass man dazu nichts sagen wird bzw. kann.


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06.04.2023 um 19:59
@Kohlhaas

Gut, das wäre dann geklärt, Du kannst es Dir also so ohne weiteres auch nicht erklären. Ich mir genaugenommen auch nicht. Die Analyse ist sicher erst nach dem Freispruch erfolgt, damals war die DNA-Forschung noch nicht so weit. Die Extraktion aus Haaren ist sogar noch eien Schwierigkeitsgrad höher als bei Sperma o.ä.. Sehr wahrscheinklich erfolgten somit Ermittlungen gegen den Freigesprochene fast schon offensichtlich nach der Rechtskraft des Freispruchs.

Aber wenn es wirklich so wäre, wie Du behauptest, wäre bei richtiger Anwendung der Vorschriften es wahrscheinlich nicht zu dieser Erkenntnis gekommen. Sprich dann würde eigentlich ähnlich wie bei unschuldig Inhaftierten die Sache so sehen: "Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß". Oder Deine Behauptung stimmt eben nicht.

Ob das im Falle eines Prozesses die DNA daher nicht mehr verwertet werden darf - das meinst Du sicher mit dem Verweis auf Swenn - ist fraglich, an das Beweisverwertungsverbot stellen die Gerichte sehr hohe Ansprüche, weil es um die Wahrheitsfindung geht.


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06.04.2023 um 20:09
Na ja, bei Peggy Knobloch sind Polizisten im Zuge der Ermittlungen gegen Manuel S. offenbar mit Ausschnitten aus dem berühmten Vater-Sohn-Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater zu Zeugen aus Lichtenberg gegangen und haben Fragen gestellt. Damals war Ulvi K. schon freigesprochen..

Wie gesagt kann es eben sein, dass nach einem Freispruch, wenn die Ermittlungen weiterlaufen, um die Tat aufzuklären und den wahren Täter zu finden, es immer mal wieder zu Berührungen mit dem Freigesprochenen kommt. Denn irgendwelche Verbindungen zu dem Fall hat er ja gehabt, sonst wäre er nicht angeklagt worden. Man hat ihn schließlich nicht als völlig Unbeteiligten von der Straße gefischt und direkt in den Gerichtssaal geschleppt.


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06.04.2023 um 20:17
@Kohlhaas

Nein, ganz und gar nicht. Die Tonbandaufzeichnung im Fall Knobloch wurde schon lange vor dem Freispruch aufgezeichnet. Dagegen gab es kein Ermittklungsverbot. Im vorliegenden Fall dürften die DNA-Spuren mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach dem Freispruch analysiert worden sein. Das ist ein großer Unterschied. Dort ging es um die Frage des Tatbeitrages von MS. Und da wollte man mit einer schon etwas seltsam anmutenden Methode die Glaubwürdigkeit dieser damaligen Aussage einer bekannten Zeugenaussage ermitteln. Das war aus meiner Sicht noch mit der Ermittlung gegen MS zu vereinbaren.

Machen wir uns doch nichts vor, es sieht hier schon fast so aus, dass mancher Ermittler sich aus Ermittlungseifer doch nicht an die Vorschriften hält, also der von Dir behauptete Schutz der Freigesprochenen eher nur Theorie ist.


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Palio ehemaliges Mitglied

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06.04.2023 um 20:26
Hier ein Artikel zum Fall, geht einem nahe:
https://www.welt.de/vermischtes/article145372551/Wenn-der-Moerder-der-Tochter-neben-einem-sitzt.html

Der Vater des ermordeten Mädchens wollte wissen, wer seine Tochter vergewaltigt, getötet und so viel Leid über die Familie gebracht hat.
Man hat dem Wunsch des Vaters entsprechen wollen und nachträglich Täter-DNA am Slip gefunden. Es war zu klären, wem sie gehört. Da war natürlich der Freigesprochene, dessen DNA bereits vorhanden war, auszuschließen, damit man den wahren Täter suchen kann. Ging aber nicht, weil es seine DNA war.
Zitat von LentoLento schrieb:Machen wir uns doch nichts vor, es sieht hier schon fast so aus, dass mancher Ermittler sich aus Ermittlungseifer doch nicht an die Vorschriften hält
Das tut schon fast weh, so was in diesem Zusammenhang zu lesen. Dein unempathischer und einseitiger Verharmlosungswahn bringt einen echt dazu, sich in der Gegenhaltung zu radikalisieren.


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06.04.2023 um 20:42
Zitat von PalioPalio schrieb:Dein unempathischer und einseitiger Verharmlosungswahn bringt einen echt dazu, sich in der Gegenhaltung zu radikalisieren.
Ich finde diese Täterzentrierung unter gleichzeitiger Unterstellung, dass Ermittler einseitig und unter Verstoß gegen Recht und Gesetz arbeiten, auch unmöglich. Mir jedenfalls sind Polizisten und Staatsanwälte durchaus willkommen, denen bei ihrer Arbeit bewusst ist, dass Opfer und Angehörige Klarheit darüber haben wollen, was passiert ist und wer dem Opfer das angetan hat, und dass Opfer und Angehörige eine gerechte Bestrafung wollen, vom Rechtsstaat übrigens auch erwarten dürfen, denn der Rechtsstaat ist auch für sie da. Und das heißt nicht, dass Ermittler regelmäßig besagte Klarheit auf illegalem Weg herstellen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

06.04.2023 um 21:00
Jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht in der Gliederungsübersicht für die mündliche Verhandlung am 24. Mai sehr deutlich gemacht, dass im Rahmen des § 362 Nr. 5 StPO die Rechte von Angehörigen ebenfalls Verfassungsrang haben und bei der Abwägung daher mit zu berücksichtigen sind. Warum manche den Schuss nicht hören wollen, ist mir ein Rätsel.


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06.04.2023 um 21:12
Zitat von PalioPalio schrieb:Das tut schon fast weh, so was in diesem Zusammenhang zu lesen. Dein unempathischer und einseitiger Verharmlosungswahn bringt einen echt dazu, sich in der Gegenhaltung zu radikalisieren.
Dir dürfte ganz klar sein, dass gerade für Ermittler wichtig ist, sich da iin dieser Richtung mitreißen zu lassen und ausreichend Abstand auch zum Opfer gewahren. Genau deshalb gibt es diese Vorschriften. Sollten hier Vorschriften nicht eingehalten worden sein, kann das durchaus zu einem Verwertungsverbot führen. Das kann ganze Ermittlungen zunichte machen.

Natürlich ist aus empatischen Gründen diese wahrscheinliche Übertretung der Vorschriften nachvollziehbar, aber Ermittler müssen sich trotz aller Emotionen, Emphathien immer ständig selber ermahnen, da sie dadurch auch ihre Objektivität verlieren könnten, so schwer es ist. Das sollte Dir als Laienrichter eigentlcih auch Voll und Ganz klar sein.

Ich bitte Dich daher von diesen persönlichen Angriffen dieser Art in Zukunft abzusehen.


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06.04.2023 um 21:24
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Ich finde diese Täterzentrierung unter gleichzeitiger Unterstellung, dass Ermittler einseitig und unter Verstoß gegen Recht und Gesetz arbeiten, auch unmöglich
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Und das heißt nicht, dass Ermittler regelmäßig besagte Klarheit auf illegalem Weg herstellen.
Ich habe es immer noch als Vermutung dargestellt. Es sieht leider danach aus oder kannst Du Dir das mit der bekannten DNA-Historie vielleicht besser erklären? Wenn Du da zeigen kannnst, dass trotz diser bekannten DNA-Historie die Analyse zulässig war, dann bitte erkläre das einfach.

Uud von "regelmäßig" habe ich schon gar nicht gesprochen, aber es sind eben auch nur Menschen.

Vielelicht habe ich auch fehlerhafte Vorstellungen, was man unter Ermittlung versteht, für mich ist eine DNA-Analyse des Haares eindeutig einen Ermittlungsvorgang gegen den Freigesprochenen gewesen. Aber statt hier zu polemisieren, könntest Du ja hier die Sache aufklären.

Einfach nur zu glauben, dass Ermittler sich immer an Recht und Gesetz halten, das muss ich nicht, gerade weil etwas anderes die DNA-Historie sagt.

Oder .... ioder Deine rechtzliche Sichtweise ist doch verkehrt.


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06.04.2023 um 21:37
Zitat von LentoLento schrieb:Einfach nur zu glauben, dass Ermittler sich immer an Recht und Gesetz halten, das muss ich nicht, gerade weil etwas anderes die DNA-Historie sagt.
Meine Güte, hat @Palio doch gerade geschrieben:
Zitat von PalioPalio schrieb:Man hat dem Wunsch des Vaters entsprechen wollen und nachträglich Täter-DNA am Slip gefunden. Es war zu klären, wem sie gehört. Da war natürlich der Freigesprochene, dessen DNA bereits vorhanden war, auszuschließen, damit man den wahren Täter suchen kann. Ging aber nicht, weil es seine DNA war.
Damit dürften sich deine Nebelkerzen zu irgendwelchen Beweisverwerungsverboten wohl erübrigen. Man wollte hier völlig korrekt nach dem Ausschlussverfahren vorgehen. Falls du dennoch Zweifel hast, wende dich halt an den Verteidiger Schwenn. Der ist dir für deine rechtlichen Hinweise sicher dankbar.


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