LeeMonade schrieb:absolut, die DNA hätte den H./TV auch entlasten können.
Nein, nach einem Freispruch gilt man rechtlich als unschuldig, erstmal ohne Wenn und Aber. Ein Freigesprochener muss seine nun festgestellte rechtliche Unschuld nicht mehr unter Beweis stellen. Das ist gerade das Wesentliche der Rechtssicherheit. Dass diese Menschen endlich mal vom Staat in Ruhe gelassen werden, nachdem der Staat ihr Leben auf den Kopf gestellt hat.
@KohlhaasIch habe mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.
So wie ich mir das nun überlegt habe, muss es das von Dir behauptete Ermittlungsverbot zumindest nach alter Gesetzeslage auf jeden Fall geben, denn der Freispruch ist rechtskräftig und da gilt derjenige nach Gesetz als unschuldig. Zumindest in D unterscheidet man nicht zwischen den Freisprüchen, er gilt als (rechtlich) unschuldig.
Gegen einen Unschuldigen dürfen natürlich auch keine Ermittlungen mehr erfolgen, ja da gebe ich Dir Recht. Solange Rechtssicherheit und Urteilssprüche überhaupt noch einen Bedeutung haben gilt das wahrscheinlich auch nach neuem Recht, diese Überlegung bestätigt mir Deine Ansicht.
Das schließt natürlich Zufallstreffer nicht aus. Ein Treffer in der Datenbank, wo der Datenbankeintrag durch eine andere Tat in diese rechtmäßig gelangte, wäre dann verwendbar, das ist auch vollkommen richtig. Und da könnte man diskutieren, ob in diesen Fällen die Rechtssicherheit überwiegen soll oder nicht. Mit erschrecken stelle ich jedoch nun fest, dass es sich hier gar nicht um einen solchen Fall handelt!
Kohlhaas schrieb:Hast du etwas die Vorstellung, nach einem Freispruch würde alles aus den Ermittlungsakten und Asservaten getilgt, was den Freigesprochenen betrifft, alle Aussagen etc.? Dann täuschst du dich. Im Zuge der fortlaufenden Ermittlungen gegen Unbekannt darf das berücksichtigt und einem eventuellen neuen Beschuldigten vorgehalten oder auf andere Weise benutzt werden, wenn es der Aufklärung der Straftat dient.
Mit dieser Begründung kannst Du mich hier nicht abspeisen. Das hat
@Palio hier schon versucht, in dem er unzutreffendes behauptet hat.
Ja, es gab offenbar noch in den Asservaten ein Haar des „Unschuldigen“, aber mit diesem kann man auch nichts anfangen. Die DNA-Sequenz sieht man einem Haar mit bloßem Auge nicht an, das ist doch wohl offensichtlich.
Erforderlich ist natürlich eine Untersuchung, also ein aktiver Vorgang. Aber ein solcher aktiver Vorgang ist nichts anderes als eine Ermittlung gegen den Freigesprochenen und damit mit den Vorschriften nicht vereinbar.
Das ist nichts anderes als die Frucht ist in Nachbars Garten, sie ist ohne Grenzüberschreitung nicht erreichbar. Ich kann natürlich menschlich verstehen, dass man dann diese Grenze überschreitet, denn es erspart extrem viel Arbeit/Zeit.
Ich hätte es mit schweren Bedenken gerade noch als zulässig angesehen, wenn es nur rein ökonomisch verwendet worden wäre, so wie dieser Punkt von
@LeeMonade gesehen wird. Man hätte eine Erkenntnis erhalten und die Ermittlungen dann eingestellt, fertig, aus. Natürlich muss dabei sichergestellt sein, dass das dann sichergestellt ist, dass es nicht bekannt wird. Ist das nicht möäöglich, darf man diese Vereinfachung dann nicht durchführen.
Was hat man jedoch gemacht? Man hat dises Ermittlung durchgeführt und dann die Erkenntnis weiter gegeben und hat genau damit erst die „Unerträglichkeit“ geschaffen, von der hier immer gesprochen wird. Das heißt, da dieser Fehler von Bediensteten des Staates erfolgte, ist er dem Staat zuzuordnen. Der Staat in diesem Fall selber diese Unerträglichkeit aktiv geschaffen, es war eben kein Zufallstreffer!
Und jetzt schreien plötzlich die Vertreter dieses Staates, dass es nun auf Grund dieses Falles unbedingt eine Gesetzesänderung geben muss, die aus meiner Sicht als Folgewirkung durchaus weiteres Unrecht in die Welt setzen dürfte.
Bisher hatte ich nur ein ungutes Bauchgefühl, das ist jetzt durch unser Gespräch in Entsetzen umgeschlagen. Man sieht auch an diesem Fall, wie wenig Vorschriften hier in D Bedeutung haben (selbst Rechtsicherheit) und dass nicht zu erwarten ist, dass man mit Unschuldigen immer rechtlich einwandfreier umgeht. Meine Befürchtungen werden auch durch diesen Fall erneut bestätigt, nicht nur durch die beiden anderen Fälle, die ich hier schon aufgeführt hatte. Wehe dem der in die Mühle kommt, wie Du schon sagtest „vor Gericht und auf hoher See …“.
Mir ist klar, niemanden will einen materiell Unschuldigen etwas antun, aber dieser Übereifer, der hier einfach offensichtlich ist, wird eben noch schwere Folgen haben, wenn man diese Änderung durchgeht, ich hoffe, dass das BVerfG das Gesetz komplett aufhebt.
So, ich habe in der Sache nun deutliche Klarheit geschaffen, ich lehne dieses Gesetz ganz klar ab, das es offensichtlich ist, dass sich der Staat nicht ausreichend an seine eigenen Gesetze hält. Hätte er sich dran gehalten, hätte es diese Diskussion bzgl. dieses Falles gar nicht erst gegeben.