Palio schrieb:Quatsch, das befürchte ich natürlich nicht, ebensowenig wie "leichtfertige" Anklagen (und deren "leichtfertige" Zulassung).
Musst Du nicht befürchten, aber kannst Du es in Wirklichkeit ausschließen?
Hast Du Dich mal mir dem Schlossgartenmord befasst?
Ich habe mittlerweile erkannt, dass das Gericht erst das Gutachten überprüft hatte, als es den Polizeibeamten befragt hatte, der dem Freigesprochenen ein Aibi gegeben hatte. Er war der Grund, dass gegen den Freigesprochene damals nicht weiter ermittelt wurde, selbst ein vom Freigesprocheen angeregt Gebissabdruck wurde nicht genommen. Die Ermittler/StA war nichtmal die Wege nachgegangen, was aber dieses Alibi erfordert hätte. Die sich daraus ergebende Wege hatte das Gericht selber im in dem Zeitraum der eigenen Gutachtenprüfung erst abgeschritten. Das hätte natürlich - vor Anklage - von den Ermittlern erfolgen MÜSSEN. Laut Aussage des Bruders des Opfewrs war nach der Erkennung dieses extremen Fehler im Sitzungsaal eine Spannung zwischen Richtern und StA zu spüren, vollkommen berechtigt, aber warum hat das Gericht dies nicht schon bei der Zulassung der Anklage erkannt?
Auf diese Erkenntnis bzgl. der Zegenvernehmung des Polizeibeamten bin ich erst in den letzten Tagen gestoßen, da hatte ich meine gesammelten PDF-Dateien durchforstet und mir dei jeweilgen Vernehmungstage der jeweiligen Zeugen grob in ein Zeitschema eingetragen.
Und hier ergibt sich auch die drängende Frage für die vorliegenden Fälle, was wäre gewesen, wenn der Polizeibeamte nach den 40 Jahren nicht mehr gelebt hätte? Hätte es dann überhaupt das Gutachten so genau geprüft? Und diese Frage ist auch für das vorliegernde Gesetz wichtig, weil es sich meist um Altfälle handeln wird.
Ich behaupte nicht, dass diese Schlamperei die Regel ist. Aber Du kannst nicht ausschließen, dass sie zunimmt. Ich persönlich gehe davon zu einem gewissen niedrigen Prozentsatz sogar aus. Gering ja, aber bei 1000 Tötungsdelikten bewirkt das rasch, dass auch bei einem geringer Prozentsatz die leichtsinnig angeklagten Fäll die wenigen Fälle des Problem, welche durch das Gesetz gelöst werden, übertreffen. Klar nicht greifbar, das macht die Sache eben schwierig.
Und da muss man eben sich auch Fragen, wie ist das Unrecht durch unrechtmäßige Haft mit nicht aufgeklärten Morden vergleichbar, reicht dafür 1 Tag, 1 Monat, 1 Jahr, 10 Jahre? Meine subjektive Meinung ist 1 Jahr wirbelt schon ausreichend das Leben des zu Unrecht in Haft sitzenden durcheienander. Er hat sicher die Arbeit verloren, auch die Umwelt wird ihn kritisch betrachten, so dass er aus dem sozialen Umfeld entwurzelt ist. Ob er überhaupt wieder in die Arbeitswelt zurückkommt ist die Frage. Das kommt dann sehr auf den potentiellen Arbeitgeber an. Das sehe ich als deutlich unertäglicher an, als ein nicht juristisch aufgeklärten Mord.
Aber das sit alles schon mehr oder weniger gesagt, wir drehen und weiter im Kreis.
LeeMonade schrieb:Warum?, es ging mir darum, zu zeigen, daß es bereits längere U-Haften gab, der EUGH (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) beide Fälle aber als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt hat.... und damit 6 Monate U-Haft als ausreichend für eine Wiederaufnahme oder Klageeinreichung ansieht, um Unzulässigkeit gehts mMn gar nicht sondern um Unverhältnismäßigkeit.
Sorry, um eine Wiederaufnahme - also DURCHBRECHUNG der Rechtskraft - wird es dort mit Sicherheit nicht gegangen sein. Da wird D sicher zu einer Zahlung eines bestimmten Geldbetrages verurteilt worden sein und das war's. Dass dadurch das ursprüngliche Urteil dadurch aufgehoben worden sein soll, dürfte nicht der Fall gewesen sein bzw. dafür hätte ich dann auch gern einen Nachweis.
Ich als Normalbürger kann viele Beschwerden beim EGMR einlegen und der EGMR hält die dann für berechtigt oder nicht. Aber das hat definitiv nichts mit der Durchbrechung der Rechtskraft zu tun.