@KohlhaasIch bin nicht so oberflächlich wie Du. Die neue Gesetzesänderung hat bei Mord auf sämtliche Tötungsdelikte einen Einfluss, denn sehr häufig entscheidet es sich erst im Verfahren, ob überhaupt ein Mord sich Beweisen lässt oder eben „nur“ Totschlag. Das kommt häufig auf die Motivlage an. Trotzdem, ich glaube wir haben es jährlich mit 300 Morden zu tun.
Dieses Gesetz betrifft in seiner Fernwirkung eben eine hohe Anzahl von Fällen. Selbst ohne diese Gesetzeslage gibt es Fälle – wie in Aschaffenburg – wo geradezu grob fahrlässig angeklagt wird (hast Du Dich inzwischen mit dem Fall beschäftigt?). Wieviel davon in Wirklichkeit zur Verurteilung führen, weiß niemand. Deine Ansichten dazu sind reine Spekulation.
In den 40 Jahren, seit dem Möhlmann-Mord sind rund 12.000 Morde bzw. rund 40.000 Tötungsdelikte erfolgt. Hinter jeder Tat steckt meistens 1 Täter und ein Toter. Manchmal gibt es sogar kein Täter, weil ein Suizid/Unfall fehlerhaft als Tötungsdelikt angesehen wurde.
Und nun schauen wir uns mal Kriegsverbrechen an. Da ist es eher selten, dass 1 Täter auf 1 Toten kommt. Meist haben wir hier ein ganz anderes Verhältnis, sehr häufig geht es um Massenerschießungen etc. (siehe Ukraine). Auch dort wird es viel Menschen geben, die sich an diesen Verbrechen nicht beteiligen andere in großem Maße. Wir haben bei Kriegsverbrechen daher ein ganz anderes Verhältnis als bei Mord und Totschlag, eine hohe Zahl von Tötungen aber eine relativ geringe Anzahl von unterschiedlichen Tätern. Das dürfte in der Natur der Sache liegen.
Nehmen wir einen ähnlichen prozentualen Anteil an Folgewirkungen auch für die Kriegsverbrechen an, dann haben wir ganz andere Verhältnisse. Hinter einem Toten steht deutlich weniger Angeklagte gegenüber, welche von dieser Folgewirkung betroffen sind. Natürlich gibt es auch Kriegsverbrechen, wo ein Täter wirklich auch nur einen getötet hat, aber ich glaube das werden eher wenige Fälle betreffen. Hier kann ich mich natürlich auch irren, vielleicht geben die Statistiken ein anderes Bild, wenn man die Nazi-Taten einbezieht, glaube ich nicht an einen Irrtum. Aber wenn Du das hier weiter diskutieren willst, dann wäre es an Dir nun das erstmal zu belegen. Aber bei Fernwirkungen, welche nicht mit durch konkrete Fälle belegen lässt (weil man nicht wissen kann, welches Urteil eine Fehlurteil ist), kann man sich nur die absoluten Zahlen berücksichtigen.
Aber natürlich wird es diese Folgewirkungen bei Kriegsverbrechen auch geben, man wird sie aber immer mehr in Kauf nehmen können, je mehr Tote sich hinter einem Täter verbergen. Insofern wäre es vielleicht durchaus sinnvoll gewesen, das neue mit einer unteren Grenze von Toten zu begrenzen, wobei man diese Zahl aus mehreren Taten sich ergeben kann, denn wir haben es bei Kriegsverbrechen nicht mit nur Massenerschießungen zu tun. Diese Frage hat sich der Gesetzgeber nicht stellen müssen, weil er eine einzelne Tat schon als ausreichend angesehen hat (wahrscheinlich weil er die Folgewirkungen nicht diskutiert hat). Sollte das BVerfG zu einer ähnlichen Ansicht wie ich kommen, dann müsste man auch das überdenken. Je nach Begründung des BVerfG gäbe es Gründe dafür, trotzdem für ein solches Gesetz für Kriegsverbrechen einzuführen, aber mit einer solchen unteren Grenze. Aber das ist aktuell verfrüht darüber zu diskutieren.
Das sind jetzt meine Gedanken, welche die mir beim Schreiben gekommen sind. Aber weiter Gedanken mache ich mir nicht, weil für mir Kriegsverbrechen außer denen der Nazis aktuelle nicht wirklich greifbar sind und ich daher andere Prioritäten setze.
Aber ich sehe auch nicht, dass Du schon hier tiefer rein steigst. Du bleibst rein nur bei Gesetzeszitaten und pauschalen Vermutungen. Ich sehe daher nicht, dass Du selber zu einer wirklichen Diskussion bereit bist, aber ich lasse mich eines Besseren belehren. Aber einfach diese Verbrechen und dien Nebenwirkungen als gleich anzusehen, nur weil sie im an der gleichen Stelle im Gesetz stehen, das ist zu einfach gedacht.
Und – dieses Thema ist hier aus meiner Sicht doch OT, eröffne dann doch besser einen anderen Thread.
@PalioDiese Antwort ist auch die Antwort auf Deinen Beitrag.
Ihr geht das alles viel zu oberflächlich an, wenn man tiefer geht, dann gibt es erhebliche Unterschiede. Wird etwas für Kriegsverbrechen befürwortet, gibt es keinen Automatismus, dass man bei Einzeltaten ebenfalls auch befürworten muss. Das wäre unsachlich.