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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

678 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Celle, Strafrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

01.04.2023 um 19:10
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Natürlich kann niemand sagen, wie viele Personen verurteilt wurden, obwohl sie in Wahrheit nicht der Täter waren. Und ebensowenig kann jemand sagen, wie viele Leute freigesprochen wurden, obwohl sie in Wirklichkeit die Tat begangen haben. Soll der Prüfungsmaßstab allein die materielle Wahrheit sein, ist unmöglich, die Anzahl der Fehlurteile zu nennen.
Gut, dann erübrigen sich offensichtlich solche Vergleiche wie oberen. Denn wenn Du das macht, versuchst Du hier einen Fehlerrate der Justiz vorzugaukeln, dies sich im Bereich von Impfschäden bewegt und ignorierst, dass man sich das aussuchen kannst. Ich denke, das sollte man einfach unterlassen und sich ehrlich mit den Fehlern der Justiz auseinandersetzen.

Aber - und da verweise ich auf eminen letzten Beitrag, genau das ist extrem schwierig und man versucht die eben gerade mit einem solchen Vergleich zu verharmlosen, weil allein die Vorstellung, dass man unschuldig inhaftiert werden kann, unerträglich ist. Und bei einer solchen Diskussion darf man das nicht ausblenden, aber viele - die meisten - machen das eben.


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01.04.2023 um 19:12
Persönlich gehe ich davon aus, dass die Anzahl von Freisprüchen, die der materiellen Wahrheit widersprechen, größer ist als die Anzahl der entsprechenden Verurteilungen.

Das hat schlicht mit den verfassungsrechtlichen und prozessualen Grundsätzen, die von der Unschuldsvermutung ausgehen, zu tun. Hat das Gericht bei der Beweiswürdigung ausreichende Zweifel an der Schuld des Angeklagten, muss es freisprechen. Es muss dabei nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt sein, hinreichende Zweifel genügen. Und so kommt es, dass, wie hier schon geschrieben wurde, der Rechtsstaat es in Kauf nimmt, dass lieber 10 materiell Schuldige davonkommen als dass 1 materiell Unschuldiger verurteilt wird.


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01.04.2023 um 19:24
Das Problem ist einfach, dass man das nicht gegenseitig einfach aufwiegen kann, das ist geradezu absurd. Soll man einen Unschuldgen Verurteilen nur weil ein andere frei kommt?


Ein ganz klares nein und das habe ich hier schon ausreichend begründet, ein Fehlurteil setzt NEUES UNRECHT in die Welt. Ein fehlerhaft Freigesprochner oder ein ungeklärter Fall nur dann, wenn es Folgetaten gibt, aber ausgerechnet die sind bei den vorliegenden Diskussion nicht zu erwarten, bzw. man hat denjenigen für die neuen Taten verurteilt odr man kann evtl. nun noch die späteren Taten klären.


Der Versuch das überhaupt zu vergleichen ist eine ganz billige Argumentation - ähnlich wie der Vergleich mit Impfungen! Daher macht diese Diskussion auf so einem Level mit Dir auch keinen Sinn mehr.

Man muss ein Gleichgewicht wahren und jede mögliche Störung extrem kritisch beäugen. Und davon habe ich bei der Besprechung des Gesetzes im Bundestag nichts wahrgenommen.


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Eine Wende des Strafrechts: Der Fall F. von Möhlmann

01.04.2023 um 19:31
Und wenn du auf angeblich 25% Fehlerquote rekurrierst, beziehst du dich auf eine Zahl, die irgendwann mal der BGH-Richter Eschelbach als persönliches Statement in den Ring geworfen hat, ohne das jemals näher zu begründen. Dafür hat er aus diesem Grund berechtigte Kritik aus Fachkreisen geerntet. u.a. auch vom ehemaligen BGH-Senatsvorsitzenden Dr. Thomas Fischer.

Eschelbach darf als Revisionsrichter nur Rechtsfehler, prüfen, da mag er durchaus welche gefunden haben und weiter finden, aber ob der Angeklagte materiell der Täter war oder nicht, das weiß auch er nicht. Und wie oft er seine Ansicht im Senat durchsetzt, wissen wir alle nicht.


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01.04.2023 um 19:34
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Und wenn du auf angeblich 25% Fehlerquote rekurrierst, beziehst du dich auf eine Zahl, die irgendwann mal der BGH-Richter Eschelbach als persönliches Statement in den Ring geworfen hat, ohne das jemals näher zu begründen. Dafür hat er aus diesem Grund berechtigte Kritik aus Fachkreisen geerntet. u.a. auch vom ehemaligen BGH-Senatsvorsitzenden Dr. Thomas Fischer.
Schwachsinn, ich beziehe mich nicht darauf. Du hast den Vergleich mit dem Impfen geliefert, also müsstest Du den Nachweis für die Fehlerrate der Justiz liefern liefern.
Zitat von LentoLento schrieb:Das Problem ist einfach, dass man das nicht gegenseitig einfach aufwiegen kann, das ist geradezu absurd. Soll man einen Unschuldgen Verurteilen nur weil ein andere frei kommt?
Das ist eine reine Vermutung, für Du nicht den geringsten Beleg liefern kannst. Und wie gesagt, es ist eine extrem billige Argumentation. So jetzt ist aber endgültig Schluss.

Bzw. hier siet man genau den Schutzmechanismus, man hält lieber die Freigesprochene für schuldig. S.o.


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01.04.2023 um 19:41
Zitat von LentoLento schrieb:Soll man einen Unschuldgen Verurteilen nur weil ein andere frei kommt?
Unsinn. Es gibt Freisprüche, die prozessual völlig in Ordnung sind, der materiellen Wahrheit aber widersprechen können. Mit anderen Worten: auch ein Freispruch kann unter Umständen materiell ein Fehlurteil sein, und der des LG Stade im Fall Frederike war mutmaßlich eins.

Dafür ist aber niemand anders wegen des Mordes an Frederike verfolgt und verurteilt worden, wie kommst du auf den Quatsch?


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01.04.2023 um 20:34
Zitat von LentoLento schrieb:Trotzdem hinkt der Vergleich extrem. Vor einer Operation wird man über deren Risiken aufgeklärt, manchmal empfiehlt es nichtmal der Arzt. Genausio auch bei der Impfung und ich kann mich meist selber entscheiden.
In der Justiz kann sich das keiner aussuchen, ob er sich dem Risiko eines solcchen Verfahrens aussetzt (U-HAft, Fehlurteil ...), er wird gezwungen!
Du musst den Vergleich auf einer höheren Ebene ziehen, dann siehst Du, dass er funktioniert.

Die Entscheidung des Einzelnen für z. B. eine Impfung/Operation ist der gesellschaftlichen Entscheidung für ein staatliches Bestrafungssystem gleichzusetzen. Jeder enzelne Bürger hat dabei ja das (mMn. minimale, deiner Meinung nach recht große?) Risiko, zu Unrecht in Haft zu landen für ein Verbrechen, das er/sie gar nicht begangen hat.
Wenn man dieses Bestrafungssystem unerträglich findet, hat man die Wahl, das Land zu verlassen und dort zu leben, wo einem das Rechtssystem mehr behagt. Wenn man die Schulmedizin gefährlich findet, hat man die Wahl, sich alternativ oder gar nicht behandeln zu lassen. Wenn man einem Piloten nicht zutraut, ein Flugzeug zu steuern, hat man die Wahl, nicht zu fliegen.
Entscheidungen müssen dauernd getroffen werden. Entscheidungen beinhalten immer auch Risiken. Es gibt weitreichende Entscheidungen mit großen Konsequenzen und es gibt falsche Entscheidungen. Das ist so und an manchen Entscheidungen kann man auch gar nichts ändern, weil andere diese zu treffen haben.

Nun wieder zum § 362 StPO: Die
Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten ist keine Risikovergrößerung für Justizirrtümer, weil die Basis der Entscheidung auf breitere Füße gestellt wird. Das Risiko einer falschen Entscheidung, sprich eines Fehlurteils wird minimiert, weil noch mehr dazu kommt, was für den ehemals Freigesprochenen als Täter ohnehin schon sprach.


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01.04.2023 um 21:10
@Kohlhaas
Ein letztes Mal und das weißt Du ganz genau, es geht hier nicht ausschließlich um den Fall Möhlmann. Ich habe auf Deine Vermutung reagiert:
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Persönlich gehe ich davon aus, dass die Anzahl von Freisprüchen, die der materiellen Wahrheit widersprechen, größer ist als die Anzahl der entsprechenden Verurteilungen.
Wie gesagt, sie ist vollkommen ohne Beleg, eine reine Spekulation. Ich hatte daraus entnommen, dass diese Gegenüberstellung gerechtfertigt, dass man die Gefahr erhöht, dass mehr materiell fehlerhafte Verurteilung in Kauf nehmen kann. Und dazu habe ich gemeint, dass man das nicht gegenseitig aufrechnen darf.

Vielleicht lässt Du einfach solche Behauptungen wie der Vergleich mit Impfungen, Spekulationen über die Fehlerrate der Justiz einfach unterlassen. Du weißt selber genau, dass niemand das wissen kann. Trotzdem scheint es Dir aber wichtig zu sein, dass ständig zu behaupten. Ja, ich kann diese Hoffnung auch vollkommen verstehen, genau diesen Schutzmechanismus habe ich oben beschrieben und der wird wahrscheinlich auch bei Dir greifen. Nein das ist kein Vorwurf, ich "hoffe" es ist ähnlich wie Du annimmst, aber mehr als Hoffnung ist es in Wirklichkeit nicht.

Aktuell schaut man sich auch Wiederaufnahmen der letzten Jahre an und man versucht dadurch wieder ein besseres Gefühl dafür zu bekommen, welche Qualität die Justiz besitzt. Eine ähnliche Untersuchung ist 1974 gewesen, also fast vor 50 Jahren und seitdem gab es schon ein Haufen Gesetztes-Änderungen, eher zum Nachteil der Verteidigungsmöglichkeit. Dass man so selten solche Erhebungen macht, empfinde ich schon als bedenklich. Und solche Untersuchungen wären absolut wichtig, nur dann kann man ermitteln, ob nicht von vornherein ein Freispruch notwendig gewesen wäre und man kann der Ursache dann versuchen auf den Grund zu gehen. Das ist ein gewisser Versuch die Qualität etwas greifbarer zu machen und sie möglciherweise auch wieder erhöhen zu können, aber hat man es so lange nicht mehr versucht? Und auch nur so kann mkan die Folgen von gesetzesänderungen halbwegs abschätzen. Solche Untersuichungen müssten ständig erfolgen.

https://www.wiederaufnahme.com/das-projekt
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn man dieses Bestrafungssystem unerträglich findet, hat man die Wahl, das Land zu verlassen und dort zu leben, wo einem das Rechtssystem mehr behagt. Wenn man die Schulmedizin gefährlich findet, hat man die Wahl, sich alternativ oder gar nicht behandeln zu lassen. Wenn man einem Piloten nicht zutraut, ein Flugzeug zu steuern, hat man die Wahl, nicht zu fliegen.
Moment, ich halte das "System" nicht unerträglcih, aber jede einzelne materiell fehlerhafte Verurteilung ist unerträglich. Das hast Du missverstanden. Ich verstehe auch nicht ganz, wie Du das konntest, ich hatte geschrieben:
Zitat von LentoLento schrieb:Das Problem, man ist in einer Zwickmühle, Strafe, U-Haft etc. muss sein, aber für unschuldige Menschen, die in diese Mühle reinkommen, ist es einfach unerträglich. Dieses Problem ist auch nicht lösbar, man darf es aber nicht vergessen., dass es dieses Problem gibt.
Dieser Gedanke ist unerträglch aber man muss es zu einem gewissen Anteil in Kauf nehmen, daran führt leider kein Weg vorbei.

Und ich glaube, dass Du das genauso siehst. Versuche mal rückwärts zu denken und Du wärst die letzten 14 Jahre unschuldig verurteilt im Gefängnis gewesen. Du es definitiv als unerträglcih zu empfinden. Stelle Dir doch einmal vor, was man innerhalb von 14 Jahren alles versäumt. Und auch der Rest des folgenden Lebens ist komplett auf den Kopf gestellt.

Und wie willst Du das aufrechneen, wenn Du den Fall wie Möhlmann da ansiehst. das einen "unerträglcih" ist mit dem ander "unertäglcih" aus meiner Sicht nicht mal im Ansatz zu vergleichen. Oder vielleicht hilfst Du mir dabei auf die Sprünge. Das Problem ist hier, es gibt zwei Gesetze die mit "Unerträglcih" verknüpft sind, und man hat im Buindesttag genau das mit zur Begründung des Gesetzesentwurf hergenommen. Das kann ich nicht im Ansatz verstehen, da wurden Äpfel mit Birnen verglichen.



Aber sobald sich das aktuelle Gleichgewicht (genaugenommen kann es gar nicht so etwas geben, aber nehmen wir mal an der aktuelle Zustand sei ein Gleichgewicht), dann muss man jede Änderung daran ganz kritisch betrachten und die möglichen Folgen versuchen abzuschätzen. Und es geht nicht in erster Linie darum, ob ein solches Gesetz verfassungsmäßig ist, es geht in aller erster Linie darum, ob dieses Gleichgewicht nicht zu sehr Schaden nimmt. Aber wenn man Vogel-Strauß-Politik betreibt und man nicht aktiv versucht die Qualität der Justiz etwas greifbarer zu machen (Revision prüft meist nur auf rein rechtliche Fehler), dann kann man Folgen in Wirklichkeit gar nicht einschätzen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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01.04.2023 um 21:16
Zitat von LentoLento schrieb:Und ich glaube, dass Du das genauso siehst. Versuche mal rückwärts zu denken und Du wärst die letzten 14 Jahre unschuldig verurteilt im Gefängnis gewesen
Ich bin zum Glück auch nicht Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers oder eines Verkehrsunfalls oder Flugzeugabsturzes. Das alles kann ich mir vorstellen, fände es nicht schön und freue mich, dass es nicht passiert ist. Das wars auch schon. Mehr Emotionen kommen bei mir nicht auf. Wie kommt es, dass es bei dir in Bezug auf diese eine mögliche Ungerechtigkeit so emotional zugeht?
Zitat von LentoLento schrieb:dann muss man jede Änderung daran ganz kritisch betrachten und die möglichen Folgen versuchen abzuschätzen
Ja, das habe ich gemacht:
Zitat von PalioPalio schrieb:Die
Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten ist keine Risikovergrößerung für Justizirrtümer, weil die Basis der Entscheidung auf breitere Füße gestellt wird. Das Risiko einer falschen Entscheidung, sprich eines Fehlurteils wird minimiert, weil noch mehr dazu kommt, was für den ehemals Freigesprochenen als Täter ohnehin schon sprach.



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01.04.2023 um 21:28
@Palio

Hier wird es im Thread alles extrem emotional gesehen. Der Begriff "unerträglich" wird ständig verwendet und zwar dann wenn ein Schuldiger nicht mehr verurteilt werden kann, ist das keine Emotion? Auch im Bundestag spielte es eine Rolle. Ich denke, wenn wir es einfach mal die Emotion rausnehmen, dann brauchen wir das Gesetz gar nicht mehr. Denn dann bleibt nur die Frage übrig, schützt dieses Gesetz vor weiteren Straftaten. Die Antwort ist ein deutliches Nein, nach einer solch langen Zeit sind diese Taten schon begangen und häufig wird er Täter schon deshalb in der JVA gesessen haben oder es war eine einmalige Entgleisung.

Gut, wenn Du es so siehst brauchen wir nicht mehr weiter zu diskutieren, das Gesetz hätte dann jeden Sinn verloren. Punkt aus.

Du siehst nun was der unbedachte Einwand für Folgen hat.

Aber in Wirklichkeit ist der Mensch ein von Emotionen getriebenes Wesen, er ist halt kein Computer. Sie sind ein wesentlicher Teil des Menschen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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01.04.2023 um 21:46
Zitat von LentoLento schrieb:oder es war eine einmalige Entgleisung.
Meinst du mit Entgleisungen Mord und Völkermord? Das sind doch keine "Entgleisungen".
Und natürlich könnten über die Gesetzesänderung auch weitere Straftaten verhindert werden. Nimm den Fall Jutta Hoffmann: Der Täter hat nach seiner einmaligen "Entgleisung" Jutta gegenüber anscheinend "nur" noch Vergewaltigungen begangen. So einer kann doch ebenfalls von der Gesetzesänderung betroffen sein und ich würde es begrüßen, so einen Typen auch für eine weiter zurückliegende Entgleisung noch durch eine lange Haftstrafe von seinen nächsten Opfern fernhalten zu können.


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01.04.2023 um 21:53
@Palio
Heutzutage wirden solche Fälle genau unter die Lupe genommen. Je nach den Gutachten wandert derjenige nicht ganz selten im die Forensik. Und genau das ist auch in diesem Fall erfolgt. Das hättest Du eigentlich mit erwähnen sollen, wenn Du dieses Beispiel nennst. Du siehst, für diesen Fall ist diese Gesetzesänderung nicht erforderlich, sie hätte keinen Effekt. Etwas liegt das leider in der Natur der Sache, diese menschen - wenn sie nicht Einzeltäter sind - machen so etwas dann regelmäßig, so dass dann de Forensische notwendig wird.

Völkermord sollte man hier mal rausnehmen, dabei geht es hauptsächlich um die Aufbereitung einer Nichtverfolgung dieser Straftaten durch ein von Nazi-Richtern durchsetzten Justiz. Das ist schon etwas ganz spezielles und man sollte das nicht vergleichen.


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01.04.2023 um 22:30
Zitat von LentoLento schrieb:wenn sie nicht Einzeltäter sind
ich meinte "wenn es nicht eine einzelne Tat war"


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01.04.2023 um 22:46
Zitat von LentoLento schrieb:Völkermord sollte man hier mal rausnehmen, dabei geht es hauptsächlich um die Aufbereitung einer Nichtverfolgung dieser Straftaten durch ein von Nazi-Richtern durchsetzten Justiz.
Was meinst du damit? Völkermord und Kriegsverbrechen gegen Personen, wie sie in der Neuregelung - neben Mord - genannt sind, beziehen sich zwar auch auf ein paar ganz betagte Täter aus der NS-Zeit, falls man deren noch habhaft wird, was durch Zeitablauf irgendwann erledigt ist, sonder natürlich und hauptsächlich auf derzeitige und künftige solcher Straftaten weltweit. Das deutsche Strafrecht gilt nämlich nach § 1 Völkerstrafgesetzbuch auch für im Ausland begangene Kriegsverbrechen, unabhängig von der Nationalität des Täters

Das heißt, ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher, der seine Verbrechen im Ausland begangen hat, kann in Deutschland vor Gericht gestellt werden, also theoretisch auch ein Putin. Wird so jemand freigesprochen, weil die Beweislage nicht ausreicht (wäre bei Putin kaum der Fall, aber bei jemand anders vielleicht, wer weiß das schon)), wäre bei Auftauchen neuer Beweise nach der Neuregelung des § 362 StPO eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich.


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01.04.2023 um 23:43
Es gab auch z. B. Fälle, in denen ein wirklich schuldiger Angeklagter aufgrund eines falschen Alibis freigesprochen werden musste, das nach Jahren widerrufen wurde, weil z. B. die Ehe mittlerweile in die Brüche gegangen war oder mittlerweile erwachsene Kinder nicht mehr unter dem Einfluss und in Abhängigkeit zu den Eltern stehen.


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01.04.2023 um 23:44
Zitat von LentoLento schrieb:Und wie willst Du das aufrechneen, wenn Du den Fall wie Möhlmann da ansiehst. das einen "unerträglcih" ist mit dem ander "unertäglcih" aus meiner Sicht nicht mal im Ansatz zu vergleichen. Oder vielleicht hilfst Du mir dabei auf die Sprünge.
Schau dir mal die Gliederung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts für die mündliche Verhandlung am 24.5. an, die als Anlage zur Pressemitteilung über den Verhandlungstermin mitgeliefert wurde.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Verhandlungsgliederungen/Wiederaufnahme_zuungunsten_des_Freigesprochenen_mv.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Richter denken systematisch. Und da erkennst du. dass sie glasklar die eine „Unerträglichkeit“ gegen die andere abwägen werden.

Das heißt, sie werden verschiedene Rechtsgüter, alle von Verfassungsrang, einander gegenüberstellen. Da ist dann einmal das Mehrfachverfolgungsverbot des § 103 Abs. 3 GG, auch nach Freispruch.

Verfassungsrang, weil aus dem Rechtsstaatsgebot folgend, haben aber auch die materielle Gerechtigkeit, Rechte der Angehörigen und der staatliche Strafanspruch.

Das BVerfG gedenkt also durchaus, die eine Unerträglichkeit mit der anderen zu vergleichen. Oder genauer, sie gegeneinander abzuwägen. Musst du für dich ja nicht machen. Ich vertraue da unseren obersten Richtern aber schon eher, dass sie wissen, was sie tun.


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02.04.2023 um 01:33
Zitat von KohlhaasKohlhaas schrieb:Das heißt, sie werden verschiedene Rechtsgüter, alle von Verfassungsrang, einander gegenüberstellen. Da ist dann einmal das Mehrfachverfolgungsverbot des § 103 Abs. 3 GG, auch nach Freispruch.
Ich glaube, dass das BVerfG den Art. 103 (3) GG als nicht verfassungskonforn ansehen wird, da es nicht nur von einem Verbot einer doppelten Bestrafung, sondern - wie du schreibst - von einem Mehrfachverfolgungsverbot aufgrund von Art. 103 (3) ausgeht, auch wenn das dort nicht explizit erwähnt ist.

Ich frage mich, ob eine Wiederaufnahme auch über § 362 (2) StPO möglich wäre, den ich hier zitiere:
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
...
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
Quelle: StPO, siehe oben.

Ich denke, dazu müsste der Sachverständige vereidigt worden sein und man müsste ihm eine fahrlässige Verletzung der "Eidespflicht" nachweisen. Natürlich ist das sicher geprüft worden vom Prozessbevollmächtigten des Herrn von Möhlmann, aber inzwischen hat der Sachverständige zugegeben, dass er seine damalige Behauptung in Bezug auf die Reifengröße nicht aufrecht erhält.


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02.04.2023 um 01:40
Nicht dass die Richter des OLG Celle alle relevanten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte nicht schon angeschnitten hätten. Aber natürlich steht einem obersten Bundesgericht, anders als einem Landes-OLG, einiges an wissenschaftlichen Hilfskräften für allerlei tieftgreifendere Rechtsprechungs- und Literaturrecherchen zur Verfügung.

Dafür, dass das OLG Celle nichts an solcher Unterstützung hatte, hat es seine Sache sehr gut gemacht, und mir scheint, dass die Bundesverfassungsrichter ihm die Sache nicht um die Ohren hauen werden. Ist aber nur persönliche Prognose.


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02.04.2023 um 02:11
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich frage mich, ob eine Wiederaufnahme auch über § 362 (2) StPO möglich wäre,
Wohl kaum, denn wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorgelegen hätten, hätten StA bzw. genauer Vater bzw. jetzt nach dessenTod Tochter/Schwester Susanne von Möhlmann als Nebenkläger nicht den langen und mühsamen Weg über den Gesetzgeber zu einer Neuregelung nach § 362 Nr. 5 StPO gehen müssen.


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02.04.2023 um 02:18
@Kohlhaas
Es kommt drauf an, wann das Eingeständnis des Gutachters erfolgt ist. Möglicherweise erfolgte es erst, nachdem der Fall wiederaufgenommen worden war.


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