quaerere1 schrieb: Sie wollte mit dem Freund reinfeiern , ihn gratulieren , vielleicht war sie ja ein wenig verknallt in ihn . Damit ihr Vater das erlaubt hat , hat sie dem alles versprochen. Aber dem Freund halt nichts gesagt, dass er sie dann nach hause bringen solle. Hätte ich auch nicht getan
Ich glaube auch, dass sie diese Idee hatte, mit dem Freund reinzufeiern (vielleicht ein wenig verliebt oder sich eine tolle Überraschung ausgedacht, oder ...). Sie hatte vermutlich Angst, wenn sie die Bedingung nennt "er muss mich heimbringen", dass seine Eltern auch nicht begeistert sind, wenn der Sohn nach Mitternacht noch 14km durch die Gegend fährt (in dem Alter wäre das ja mit dem Fahrrad gewesen und hätte mindestens eine Stunde gedauert).
Ich denke, sie hatte Angst, dass dann seine Eltern ablehen - ihre Eltern wollte sie nicht fragen, ob man sie abholt, weil sie sich das Dableiben ja so hart erkämpfen musste. Insgesamt eine doofe Situation. Übernachten ging damals aus rechtlichen Gründen nicht, wenn einer über 16 war, der andere darunter, war das strafbar "Kupplungsparagraph".
Comtess1702 schrieb:Ich stelle mir das so vor, dass der Halter des Fahrzeugs nahe Angehörige nicht belasten wollte und deshalb dazu keine Angaben gemacht hat. Dazu ist er rechtlich auch berechtigt. Man muss vor Gericht ja auch bei nahen Angehörigen nicht aussagen. Er hat also dazu geschwiegen und dann kommt die Polizei nicht weiter.
Das glaube ich tatsächlich nicht - dann wärst du ja mit drin gehangen und hättest einen Mord gedeckt. Ich glaube schlicht und ergreifend, dass der Halter nicht ermittelt wurde - die Wahrscheinlichkeit, dass vier junge Männer auf dem Weg in den Urlaub spontan einen gemeinschaftlichen Mord begehen ist gering. Daher hat man das vermutlich nicht als Spur gewertet. Nun kommt das Cold Case Team und ermittelt ... der einzige, der noch Nachvollziehen kann, wer damals das Auto hatte, ist der Halter (interessanterweise hat man die vier Männer ja nicht aufgefordert, sich zu melden, oder? - hätte man ja auch machen können: Wenn Sie sich erinnern, dass sie ... bitte ...).
Vielleicht setzt man auch darauf, dass sich jemand an die Geschichte erinnert - "Wie war dein Urlaub" - "Lief am Anfang nicht so wie geplant ..." und sich bei der Polizei meldet.
Schanzer schrieb: Man könnte aber ohne Probleme "neutral" von einem "Tötungsdelikt" sprechen. Da muss man auch nicht die Ermittlungen einstellen. Mir stößt das in den Medien seit Jahren sauer auf.
Totschlag verjährt. Das muss Mord sein oder Verdacht auf einen Mordfall, sonst muss man gar nicht mehr ermitteln. In der Konstellation ist es aber vermutlich Mord.
Darkmimi schrieb:Sie könnte auch den eigentlich richtigen kürzeren aber dunkleren weg genommen haben,wurde in ein Kastenwagen/VW Bus gezerrt mitsamt Rad,und das Fahrrad wurde später einfach an der anderen Straße hingeworfen...
Ich glaube tatsächlich schon, dass sie auch gewisse Sicherheitsbedenken hat - nichts ist gruseliger, als nachts auf einem einsamen dunklen Weg auf jemanden zu treffen - wenn der es nicht gut mit dir meint, bist du wirklich hilflos. Auf einer beleuchtenden Landstraße hast du wesentlich mehr Schutz und hast auch das Gefühl, sicherer und nicht so allein zu sein, weil immer wieder Autos vorbeifahren.
Nightrider64 schrieb:Ich denke, der Werkstattinhaber/ Taxifahrer hat sich das Kennzeichen notiert, als er die Jungs alleine ließ. Sie hätten ihm ja auch die Werkstatt ausräumen können und flüchten.
Dann wäre er ja auch in der Beweispflicht gewesen. Aber ich denke, er hat auf jeden Fall das Kennzeichen notiert.