Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen
01.12.2022 um 20:55sallomaeander schrieb:Vielleicht sollte man es dabei belassen.Das sehe ich auch so. So ein Mensch ist es nicht wert, dass man Ihm Aufnerksamkrit schenkt. Traurig aber leider wahr.
sallomaeander schrieb:Vielleicht sollte man es dabei belassen.Das sehe ich auch so. So ein Mensch ist es nicht wert, dass man Ihm Aufnerksamkrit schenkt. Traurig aber leider wahr.
OdinAndy schrieb:So ein Mensch ist es nicht wert, dass man Ihm Aufnerksamkrit schenkt. Traurig aber leider wahr.@OdinAndy
Polizistenmorde: Andreas S. akzeptiert das Urteil nicht und legt Revison ein
Die Verteidiger des Polizistenmörders von Kusel akzeptieren das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern nicht. Wie der Gerichtssprecher der RHEINPFALZ sagte, haben die Anwälte Revision gegen das Urteil eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob das Urteil vom Mittwoch Bestand hat oder ob es ganz oder teilweise aufgehoben wird. Die Deutsche Presse-Agentur schreibt ergänzend, dass die Revision noch am Mittwochabend eingelegt worden sei.
Allerdings hatten sie im Laufe des Verfahrens mehrfach angedeutet, dass sie Anhaltspunkte für eine Revision suchen und diesen Weg nach dem Urteil auch gehen wollen.Welche Anhaltspunkte wurde nicht erwähnt.
musikengel schrieb:Welche Anhaltspunkte wurde nicht erwähnt.Die dürften auch noch nicht bekannt sein.
frauZimt schrieb:Man ist ja versucht nach solchen Taten von einem "Unmenschen" zu sprechen. "Das kann doch kein "Mensch" sein.Wir müssen der Wahrheit ins Auge sehen. Wir Menschen sind leider nicht alle gleich. Einige unter uns, weltweit gesehen, taten/tun so schreckliche Dinge aus den verschiedensten Gründen oder unbekannten Gründen und waren/sind dabei voll schuldfähig. Das war nie anders und wird leider auch nie anders sein.
Ich denke, damit macht man es sich zu einfach. Für mich sind die Täter Menschen. Der Tatsache muss man sich stellen.
Verständlich, dass man wieder eine Ordnung herstellen möchte und Erklärungen sucht: wie es dazu kommen? in vielen Fällen wird man die Taten nicht erklären können.
rhapsody3004 schrieb:Im Inneren weiß er mit Sicherheit, dass es Schwachsinn ist und nichts diese Taten einschließlich sein Vorgehen gerechtfertigt hat. Da bin ich mir sicher.Du glaubst also, auch in diesem Täter muss doch noch so etwas wie ein Ansatz von Einsicht, schlechtem Gewissen sein, dass ihn das Unrecht seines Tuns erkennen lässt?
emz schrieb:Du glaubst also, auch in diesem Täter muss doch noch so etwas wie ein Ansatz von Einsicht, schlechtem Gewissen sein, dass ihn das Unrecht seines Tuns erkennen lässt?Das nicht unbedingt. Wollte ich damit auch nicht andeuten. Denke insgeheim wird er sich seiner Schuld schon bewusst sein, aber leid wird es ihm deswegen auch nicht tun. Verstehst du was ich meine?
emz schrieb:Nein, ich nicht. Es gibt Menschen, die rechtfertigen jede Tat vor sich selbst, das Ergebnis ihres Handelns hat einzige Priorität, um sich zu schützen, musste er die Polizisten töten. Wenn er etwas bedauert, dann, dass man ihn erwischt hat.Ja natürlich. Selbsterhaltungstrieb als Oberbegriff auf die egoistischste-schrecklichste Weise dürfte bei ihm eine entscheidende Rolle gespielt haben. Dass er sich um jeden Preis schützen wollte - na klar.
rhapsody3004 schrieb:Dass er sich schützen musste, das wird er natürlich denkenDas allein schon nur aus dem Grunde, weil er ja genau wusste, dass er bei einer rechtswidrigen Tat erwischt worden ist bzw. diese auffliegen und dann seine Existenz bedrohen würde. War ihm wichtiger als das Leben zweier Menschen.
Zarastro schrieb:Die Lebensgefährtin, unter deren Namen die Waffen registriert warenLäuft gegen sie eigentlich auch ein Verfahren?
fischersfritzi schrieb:Läuft gegen sie eigentlich auch ein Verfahren?Ganz sicher, den Behörden bleibt nichts anderes übrig.
Ist da irgendwas bekannt?
rhapsody3004 schrieb:Denke insgeheim wird er sich seiner Schuld schon bewusst sein, aber leid wird es ihm deswegen auch nicht tun. Verstehst du was ich meine?@rhapsody3004
Der Hauptangeklagte sieht sich zu Unrecht des Mordes angeklagt. „Ich bringe doch nicht zwei Menschen um“, um einer Verurteilung wegen Jagdwilderei zu entgehen, sagte er in seinem Schlusswort. S. verglich die Verhandlung mit einem „Hexenprozess“.Quelle: https://news-trier.de/blaulicht/polizei-mord-bei-kusel-mittwoch-ist-urteilsverkuendung-ein-spektakulaerer-prozess-endet-das-droht-s,84370.html
Der psychiatrische Gutachter bescheinigt dem Killer „bestimmte Eigenschaften, die man manchmal bei Psychopathen findet“. Auffällig, so der Sachverständige, sei eine „gewisse Gemütskälte“ sowie Selbstüberschätzung.Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/irgendwann-ist-meine-geduld-am-ende-im-kusel-prozess-bedrohte-angeklagter-sogar-mehrfach-den-richter_id_180419339.html
Auch schien sich der mutmaßliche Todesschütze zuweilen während der Hauptverhandlung zu vergessen, (er) beklagte ... über Mobbing im Knast. „Aber irgendwann ist auch meine Geduld am Ende. Dann eskaliert’s“, zürnte der Angeklagte gen Richtertisch. „Der Letzte, der mich herausgefordert hat, hat das nicht überlebt.“
In seinem langen Schlusswort ließ Andreas S. keinerlei Reue erkennen. Mit Blick auf die Angehörigen der Opfer bemerkte er nur kurz und knapp: „Für mein Verhalten entschuldige ich mich nicht. Ich bitte um Verständnis.“ Stur beharrte der Angeklagte auf seiner Version, dass er nur geschossen habe, um sein eigenes Leben zu retten.
Watt schrieb:Ganz sicher, den Behörden bleibt nichts anderes übrig.Ja, das ist natürlich richtig
fischersfritzi schrieb:Mich interessiert, ob etwas dazu bekannt ist.@fischersfritzi
Der mindeste Vorwurf wäre ja, dass sie die Waffen nicht vorschriftsmäßig gesichert hat.
frauZimt schrieb:Offen blieb für mich, warum der Komplize nicht wegen Wilderei verurteilt worden ist.Das hatte, meine ich, mit der Kronzeugenregelung zu tun. Hervorhebungen von mir markiert.
Strafgesetzbuch (StGB)Quelle: Gesetze im Internet.de
§ 46b Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten
(1) Wenn der Täter einer Straftat, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist,
1. durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann,
kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wobei an die Stelle ausschließlich angedrohter lebenslanger Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren tritt. Für die Einordnung als Straftat, die mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht ist, werden nur Schärfungen für besonders schwere Fälle und keine Milderungen berücksichtigt. War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nr. 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. Anstelle einer Milderung kann das Gericht von Strafe absehen, wenn die Straftat ausschließlich mit zeitiger Freiheitsstrafe bedroht ist und der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat.
(2) Bei der Entscheidung nach Absatz 1 hat das Gericht insbesondere zu berücksichtigen:
1.
die Art und den Umfang der offenbarten Tatsachen und deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, den Zeitpunkt der Offenbarung, das Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und die Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, sowie
2.
das Verhältnis der in Nummer 1 genannten Umstände zur Schwere der Straftat und Schuld des Täters.
(3) Eine Milderung sowie das Absehen von Strafe nach Absatz 1 sind ausgeschlossen, wenn der Täter sein Wissen erst offenbart, nachdem die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 der Strafprozessordnung) gegen ihn beschlossen worden ist.
Frau_H schrieb:Das hatte, meine ich, mit der Kronzeugenregelung zu tun. Hervorhebungen von mir markiert.@Frau_H
frauZimt schrieb:Offen blieb für mich, warum der Komplize nicht wegen Wilderei verurteilt worden ist.Man muss auch das Bild hinzuziehen, dass der Staatsanwalt vom Gehilfen des Hauptangeklagten gezeichnet hat:
Allerdings forderte der Staatsanwalt keine Strafe, weil in diesem Fall eine "Kronzeugenregelung" Anwendung finden könne. V. habe durch seine umfangreichen Aussagen zur Aufklärung beigetragen. Der Mitangeklagte sei "ein seit Jahren planlos in den Tag lebender Kiffer, der als Leih- und Hilfsarbeiter brauchbar ist, solange man ihm sagt, was er zu tun hat."Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/plaedoyers-im-polizistenmord-prozess-erwartet-100.html
frauZimt schrieb:Bei dem Täter ist bestimmt nichts mit "insgeheim einsehen" - oder "sich seiner Schuld bewusst sein".Du hast mich denke ich auch missverstanden. Täter können sich ihrer Schuld sehr wohl bewusst sein und trotzdem kann nicht die Spur von Reue vorhanden sein.
Schuld sind immer DIE ANDEREN. Ich habe ein paar Textstellen für dich rausgesucht:
Gemütskälte“ sowie Selbstüberschätzung.So schätze ich ihn auch ein. Darum hatte er auch keine Skrupel zwei Menschenleben für im Grunde eine Nichtigkeit zu beenden.