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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

1.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Saarland, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 16:40
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich hätte eine Bewährungsstrafe wegen der Wilderei als gerechter empfunden. Aber ich bin auch keine Juristin.
Ich glaube, das ist nicht miteinander gekoppelt. Will sagen: Eine Strafe für die Wilderei schließt es nicht aus, nur nicht in dieser Verhandlung, da ging es ja um die Morde.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 16:44
@Interested
Kann sein, dass du Recht hast.
Ich hatte das anders verstanden, nämlich dass ihm die Strafe bzgl Wilderei erlassen wurde, da er zur Aufklärung des Mordes beigetragen hatte.
Evtl hab ich das missverstanden, ich lese das nochmal nach.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 16:51
@fischersfritzi

Ja, er war ne Art Kronzeuge. Wahrscheinlich stimmten seine Aussagen mit Spurenlage überein, oder es wäre ansonsten schwierig gewesen, den Hauptangeklagten zweifelsfrei zu überführen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 17:06
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Naja, er hat sich aber auch nicht aktiv gestellt und von sich aus zur Aufklärung beigetragen.
Ihm kam die Kronzeugenregelung zugute.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46b.html

Diese setzt ein freiwilliges Offenbaren bei der Aufklärung der Straftat voraus.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 18:38
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Naja, er hat sich aber auch nicht aktiv gestellt und von sich aus zur Aufklärung beigetragen.
Ich glaube nicht, dass die Angehörigen ein Interesse an "Bestrafung" haben.
Vielleicht haben sie ein Bedürfnis nach "Gerechtigkeit".

Ob der Gerechtigkeit genüge getan wird, wenn Florian V. jetzt ohne Strafe davon kommt und auch noch Haftentschädigung kassiert, sei mal dahin gestellt.

Ich hätte eine Bewährungsstrafe wegen der Wilderei als gerechter empfunden. Aber ich bin auch keine Juristin.
Naja Florian V. wurde schon schuldig gesprochen, ich glaube nicht, dass es da Haftentschädigung gibt. Er bleibt aber straffrei. Die Angehörigen dürften sich für die Bestrafung der Wilderei nicht interessieren, immerhin war er ein "wichtiger Zeuge der Anklage".
...
Den Mitangeklagten Florian V. sprach das Landgericht zwar wegen der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei und wegen Strafvereitelung schuldig, er bleibt aber straffrei. Der 33-Jährige, gegen den zunächst ebenfalls wegen Mordes ermittelt wurde, galt später als wichtigster Zeuge der Anklage. Weil Florian V. bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt und damit zur Aufklärung des Verbrechens beigetragen habe, sah das Gericht von einer Strafe für ihn ab. Er soll sich an der Beseitigung der Spuren beteiligt, aber nicht geschossen haben. Man glaubte ihm, dass er nichts mit den Schüssen zu tun hatte. Die beiden Männer waren kurz nach der Tat im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
...
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/polizistenmord-kusel-urteil-andreas-s-jagdwilderei-kaiserslautern-prozess-1.5706243


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 19:01
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Da lt. Gericht Herr V.nichts mit den Morden zu tun hatte, gehe ich nicht davon aus, dass die Angehörigen einen Unschuldigen bestrafen wollen, nur weil er dabei war.
@conrad
Ich habe die Angehörigen heute im Radio (Info Radio RBB) gehört.
Die Schwester der erschossenen Polizistin sagte, dass sie hoffen jetzt
mit der Trauerarbeit beginnen zu können.
Sie sagte auch, dass es schwer war, dem Prozess beizuwohnen.
"Durch das Radio hindurch" konnte ich ihren Schmerz spüren.
Die Angehörigen des getöteten Polizisten sollen sich ähnlich geäussert haben (wurde zusammenfassend gesagt).

https://www.inforadio.de/suche/#searchform_q__Polizistenmord___start__0___fromSearchbox


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 19:10
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Naja Florian V. wurde schon schuldig gesprochen, ich glaube nicht, dass es da Haftentschädigung gibt.
Doch
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Darüber hinaus wird V. für seine Haft entschädigt.



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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 19:29
Zitat von emzemz schrieb:Doch

Zitat von MusikengelMusikengel schrieb:
Darüber hinaus wird V. für seine Haft entschädigt.
Ah, o.k. Wahrscheinlich weil die U-Haft mit als Strafe gilt?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 19:43
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ah, o.k. Wahrscheinlich weil die U-Haft mit als Strafe gilt?
Auch für Untersuchungshaft, die sich im Nachhinein als unbegründet erweist, werden Betroffene aus der Staatskasse entschädigt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/justiz/j/haft-entschaedigung-erhoehung-bundestag-bundesrat-25-75-euro-unschuldig-inhfaftiert/

Vielleicht gibt es hier einen gewissen Ermessensspielraum? Keine Ahnung.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 21:10
Zitat von emzemz schrieb:Ihm kam die Kronzeugenregelung zugute.
Ja, das weiss ich und ich kenne die Kronzeug:innenregelung
Zitat von emzemz schrieb:Diese setzt ein freiwilliges Offenbaren bei der Aufklärung der Straftat voraus.
Mein Punkt war, dass er sich nicht von selbst gestellt hat und pro aktiv mitgewirkt hat an der Aufklärung.
Natürlich waren seine Aussagen "freiwillig". Was auch sonst?
Er hat ausgesagt, es sind keine Erkenntnisse aus Abhörmaßnahmen oder Aussagen gegenüber V Leuten gewesen.
Mir ging es um ein aktives auf die EB zu gehen.
Er war in Haft, er wurde verhört. Er war unter Druck und sein Anwalt wird ihm sicher zu den Aussagen geraten haben. Mit entsprechend gutem Ergebnis, wie man nun sieht.
Das ist aber nicht das, was ich in meinem Beitrag meinte.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Naja Florian V. wurde schon schuldig gesprochen, ich glaube nicht, dass es da Haftentschädigung gibt
Ja eben doch.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

30.11.2022 um 22:11
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Mein Punkt war, dass er sich nicht von selbst gestellt hat und pro aktiv mitgewirkt hat an der Aufklärung.
Natürlich waren seine Aussagen "freiwillig". Was auch sonst?
Er hat ausgesagt, es sind keine Erkenntnisse aus Abhörmaßnahmen oder Aussagen gegenüber V Leuten gewesen.
Mir ging es um ein aktives auf die EB zu gehen.
Er war in Haft, er wurde verhört. Er war unter Druck und sein Anwalt wird ihm sicher zu den Aussagen geraten haben. Mit entsprechend gutem Ergebnis, wie man nun sieht.
Das ist aber nicht das, was ich in meinem Beitrag meinte.
Ein sich selbst Stellen und ein aktives Zugehen auf die Ermittler ist jedoch kein Bestandteil der "Kronzeugen:innenregelung", wie sie im https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__46b.html steht, der da lautet: Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 04:15
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Es wird offenbar davon ausgegangen, dass die Verteidiger das Urteil nicht annehmen und in Revision gehen.
Das ist ganz normal, sagt aber an sich gar nichts aus über die Erfolgsaussichten. Und die sprechen eine deutliche Sprache.

Jeder anständige Verteidiger prüft nach einem solchen Urteil noch einmal in Ruhe, ob sich irgendwo Verfahrensfehler andeuten. Und wenn, dann legen sie Revision ein, die ja begründet werden muss. Findet man also keinerlei Anzeichen, kann man sich das sparen.

Aber selbst wenn ein Verteidiger meint, einen Revisionsantrag begründen zu können, heisst das noch lange nicht, dass die Revision erfolgreich sein wird. Der Prozentsatz erfolgreicher Revisionen vor dem BGH ist sehr gering. Wenn Gericht und Staatsanwaltschaft gute und gewissenhafte Arbeit getan haben, können sie einem Revisionsantrag sehr gelassen entgegen sehen.

Hier mal ein paar Zahlen:
Erfolgsaussichten laut Statistik
Für 2019 besagt die Übersicht über den Geschäftsgang bei den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes, dass von 872 anhängigen und 3133 neu anhängig gemachten Revisionen, Vorlegungs-, sowie Ordnungswidrigkeitensachen lediglich 99 Verfahren vom Revisionsgericht als einstimmig begründet erachtet wurden und somit gemäß § 349 Abs. IV StPO durch Beschluss entschieden werden konnten. Dies bedeutet eine niedrige Erfolgsquote von 2,47 % für den Revisionsführer.
Quelle: https://revision-strafrecht.com/erfolgsausichten-einer-revision/


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 08:50
Die Version des Hauptangeklagten aus Notwehr geschossen zu haben wurde vom Gericht so widerlegt:
Richter Mall spielt diese Version in allen Varianten durch, um zum Ergebnis zu kommen: So kann es nicht gewesen sein. Wenn es so gewesen wäre, dann hätte Florian V., als das Zivilfahrzeug der Polizei stoppte, mit der Schrotflinte in der Hand aus der Böschung kommen müssen. Dann, so das Gericht, hätte der Polizist beim Absetzen des ersten Funkspruchs nicht so ruhig und unaufgeregt gesprochen, sondern erwähnt, dass die „dubiosen Personen“ bewaffnet sind. Außerdem, so der Richter, hätten die Polizisten dann sicherheitshalber ihre Dienstwaffen gezogen.
warum das Gericht nicht daran glaubte, dass der Mitangeklagte überhaupt geschossen hätte.:
Zudem, so das Gericht, legte Andreas S. ganz viel Wert darauf, Wild stets per Kopfschuss zu erlegen, damit möglichst wenig von dem „hochwertigen Lebensmittel“ durch Blut oder Kugeln verdorben wird. Deshalb hätte Andreas S. niemals „seinem Lakai“ eine Schrotflinte überlassen, um einen Fangschuss zu setzen. „Der hätte ihm das Wild doch verdorben.“ Die Kammer zeigt sich sicher: Andreas S. hätte einen Fangschuss, wenn er denn notwendig geworden wäre, selbst ausgeführt – und zwar nicht mit Schrot, sondern mit dem Jagdgewehr „per Kopfschuss, wie immer“, so Richter Mall. Auch die Schussrichtung und die Entfernung der Personen voneinander widerlegen für das Gericht die Tatversion des Andreas S.
und hier wieso die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen wurde.:
Dann suchte Andreas S. hinter der Beifahrerseite seines Jagdmobils Schutz, griff sich sein Gewehr mit teurer Thermozieltechnik und schoss auf den Polizisten, unter die Schutzweste in den Bauch. Dann verfolgte er ihn, so wie man Wild verfolgt und zur Strecke bringt. Das Gericht ist überzeugt, dass der Polizist schon bäuchlings und wehrlos in der Wiese lag, als Andreas S. ihm den zweiten Gewehrschuss versetzte. Mit dem dritten habe er ihn dann hingerichtet – „Kopfschuss, wie immer“.
Für das Gericht wiegt die Schuld besonders schwer, weil „das gesamte Tatbild und die Persönlichkeit des Täters“ so sehr von einem herkömmlichen Mord abweiche.
Quelle: https://www.rheinpfalz.de/politik_artikel,-lebenslang-so-reagiert-andreas-s-auf-das-urteil-_arid,5437428.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 08:52
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Nach allem, was ich gelesen habe, denke ich der "Helfer" war dem Haupttäter absolut unterlegen.
Zum einen wohl das und zum anderen wohl, weil F selbst wohl überrascht gewesen sein soll. Er vorher also keinerlei Kenntnisse darüber gehabt haben soll, was A tun wird oder anders was A für einen schrecklichen Entschluss fassen wird, als sie von der Polizeistreife plötzlich entdeckt und kontrolliert worden sind.
Zudem soll F keine gefestigte Persönlichkeit sein. Soll immer nur einer gewesen sein, der keine eigenen Entscheidungen treffen konnte, sondern immer nur nach Anweisung handelte.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ah, o.k. Wahrscheinlich weil die U-Haft mit als Strafe gilt?
U-Haft ist keine Strafe, sondern dient anderen Gründen wie bspw. u.a. der Verfahrenssicherung. So viel ich nur weiß, kann die U-Haft Zeit aber auf eine Freiheitsstrafe angerechnet werden.
Zitat von emzemz schrieb:hm kam die Kronzeugenregelung zugute.
Danke für das entsprechende Gesetz, das wohl im Falle F angewendet wurde.


Gerettet im juristischen Sinne hat F wohl auch, dass er sein Wissen nicht erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens offenbart hatte.


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01.12.2022 um 12:44
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Prozentsatz erfolgreicher Revisionen vor dem BGH ist sehr gering.
Wäre schön, es gibt aber auch andere Sichtweisen:
Die Erfolgsaussichten der Revision sind deutlich höher, als die Zahlen des Bundesgerichtshofs (BGH) glauben machen wollen. Bei etwa 3000 Revisionsverfahren jährlich vor dem BGH sind lediglich rund 100 Fällen erfolgreich. Dies entspricht einer Quote von lediglich etwa 3 %. Anders sieht es jedoch aus, wenn man nur die Fälle heranzieht, bei denen die Revision auch begründet werden. Vielfach wird nämlich die Revision rein vorsorglich eingelegt und nach Studium der Urteilsgründe werden Revisionen nicht mehr weiterverfolgt. Wird also –und nur dies wäre fair- die ernsthaft verfolgten Revisionen im Vergleich zu den eingelegten Revisionen gezählt, so ist die Erfolgsquote sehr viel höher, vielleicht um das 10 fache. Da offizielle Daten hierzu nicht erhoben sind, kann die tatsächliche Erfolgsquote lediglich geschätzt werden.
Quelle: https://www.ra-samimi.de/die-revision-im-strafverfahren/
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wenn Gericht und Staatsanwaltschaft gute und gewissenhafte Arbeit getan haben, können sie einem Revisionsantrag sehr gelassen entgegen sehen.
Wenn sie das getan haben, dann ja. Aber
Diese Fehler können mit der Revision angegriffen werden :
(Beispielhaft)

Das Gericht hat Beweisanträge unrichtig behandelt oder fehlerhaft abgelehnt (Verstoß gegen §§ 244, 245 StPO)
Das Gericht hat unzulässige Beweismittel verwendet oder fehlerhaft Beweismittel in den Strafprozess eingeführt (z. B. Verstoß gegen § 252 StPO, Fehler beim Selbstleseverfahren)
Das Gericht hat einen Fehler bei dem Ausschluss der Öffentlichkeit begangen (absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziff. 6 StPO)
Das Gericht hat Fehler bei dem Ausschluss des Angeklagten von der Hauptverhandlung gemacht (Verstoß gegen § 247 StPO, absoluter Revisionsgrund nach § 338 Ziffer 5 StPO).
Aufklärungsrüge: das Gericht hat fehlerhaft wesentliche Beweismittel nicht genutzt (Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO)
Inbegriffsrüge: Das Gericht hat im Urteil wesentlichen Beweisstoff aus der Hauptverhandlung übergangen.
Die Anklageschrift erfüllt nicht die Anforderungen des § 200 StPO (fehlende Voraussetzung, ggf. Verfahrensrüge).
In den Urteilsgründen finden sich Widersprüche oder die Feststellungen des Urteils sind lückenhaft
Das Gericht hat den Beweiswert einzelner Beweismittel oder Indizien verkannt
Das Gericht hat sich nicht sorgfältig genug mit der Aussageentwicklung eines Zeugen befasst (insbesondere bei Sexualdelikten).
Das Gericht hat materielles Recht falsch angewendet, fehlerhafte Subsumtion
Rechtsfehler in der Bemessung (Höhe) der Strafe
Quelle: https://www.revision-strafrecht.de/


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 13:38
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Rechtsfehler in der Bemessung (Höhe) der Strafe
Danke dir erstmal allgemein dafür.

Kann ich mir unter letztem Punkt vorstellen, dass Punkte, die zugunsten eines Angeklagten gesprochen haben, vom Gericht nicht berücksichtigt oder nicht ausreichend genug gewürdigt worden sind, obwohl sie dies je nach Punkt hätten tun müssen, um ein angemessenes Strafmaß zu verhängen?

Gut, im Falle A ist ja die Strafzumessung eh gesperrt. Das Urteil konnte in seinem Fall ja nur lebenslange Freiheitsstrafe lauten, da voll schuldfähig und der zweifache Mord auch in Form eines aktiven Tuns begangen wurde.
Vorausgesetzt natürlich, dass bei allen oben aufgezählten Punkte keine Fehler begangen wurden und somit zumindest die Verurteilung wegen Mordes gerechtfertigt gewesen ist. Und dann kann es ja nur eine Strafe, die lebenslange Freiheitsstrafe geben. Da müssen Gerichte ja erst kein angemessenes Strafmaß finden. Sieht das Gesetz ja auch gar nicht vor.

Beim letzten Punkt könnte ich mir da nur vorstellen, allgemein jetzt aber mal und nicht fallbezogen, dass Gerichte auch Rechtsfehler begehen können, welche auch immer, geht es nur um die Bewertung der Besonderen Schwere der Schuld im Falle von Mordfällen. Oder?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 18:36
Nun ist ja das Urteil im Prozess gesprochen. Wenn man ehrlich ist, stellt es keine allzu große Überraschung dar.

Was ich in der Berichterstattung ein wenig vermisse, ist eine rückblickende Zusammenfassung und Erklärung des Persönlichkeitsbildes des Hauptangeklagten, wie es sich einerseits aus dem Psychiatrischen Gutachten, andererseits aus dem Auftreten und den Äußerungen des HA im Prozess ergibt. Dazu die Vita des HA, der ja von seiner äußerlichen Lebensgeschichte her (er war bekanntlich Erbe einer Bäckereikette) auch die Möglichkeit gehabt hätte, ein rechtschaffenes Leben in Ansehen und materiellem Wohlstand zu führen. Schließlich die vielen Geschichten aus dem Leben dieses Mannes, die wir bisher schon nachlesen konnten.

Mir fehlt eine Gerichtsreportage, wie sie früher Gisela Friedrichsen im Spiegel schrieb. Gibt es vielleicht so einen Bericht irgendwo zu lesen? Eine abschließende Analyse des Falles? Ich würde gern besser begreifen, wie sich ein Mensch so entwickeln konnte. Wie man den Fall für sich abschließend bewerten kann.

Oder ist es vielleicht besser, diesem Menschen keine Publizität mehr zu gewähren? Was denkt Ihr?


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 19:19
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Ich würde gern besser begreifen, wie sich ein Mensch so entwickeln konnte.
Ich glaube, das kann man, wenn überhaupt nur begreifen, wenn man genügend "Daten" zur Vetfügung hat.
Also biographische Informstionen, Informationen über seine Herkunfstfamilie, die Dynamiken und Rollenverteilungen dort etc. Informationen über seine Persönlichkeit, seine berufliche und private Entwicklung. Ressourcen, Stressoren etc. Seine Störungsbilder und so weiter. Der Entwicklungsverlauf, wann war der "Kipppunkt" an dem die Entwicklung in die falsche Richtung ging. Was waren die Auslöser. An welchen Punkten hätte man noch eingreifen und gegensteuern können und wie wäre das möglich gewesen.
Ohne all diese Informationen, die uns
größtenteils nicht zur Verfügung stehen, lässt sich das schwer erklären.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Oder ist es vielleicht besser, diesem Menschen keine Publizität mehr zu gewähren? Was denkt Ihr?
Ja, vielleicht ist das besser.
Für mich ist das einfach ein sehr böser Mensch.
Das klingt vielleicht komisch, aberso sehe ich es.
Ohne Unrechtsbewußtsein. Gänzlich empathielos, zumindest dem Anschein nach.
Er hat mehrere Familien zerstört. In allererster Linie natürlich die Familien seiner Opfer.
Aber auch seine eigene.
Seine Kinder leiden sicher auch ihr Leben lang. Ein eiskalter, abgebrühter Mörder als Vater. Was für eine Bürde.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 19:38
@sallomaeander
Hier findest du Einschätzungen, die in Richtung deiner Frage gehen:
https://www.rnd.de/panorama/urteil-im-prozess-um-polizistenmord-in-kusel-ist-andreas-s-ein-psychopath-LK6DYWT4YBF3PMYGKX4SL2AR3Q.html

@fischersfritzi
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Für mich ist das einfach ein sehr böser Mensch.
Dazu passt zusätzlich dieses Ereignis:
Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten Ende Januar in Rheinland-Pfalz hat Richter Raphael Mall eine Strafanzeige der Familie der getöteten Polizistin verlesen. Sie wirft dem Hauptangeklagten vor, im Gefängnis zwei Tatortfotos der getöteten Frau aus Ermittlungsakten weitergegeben zu haben. Dies sei »grob anstößiges und ungeheuerliches Verhalten«, zitierte Mall. Die Familie erstatte Anzeige wegen »Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten«.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/kusel-angeklagter-soll-leichenfotos-weitergegeben-haben-familie-erstattet-anzeige-a-ccac62ea-f366-4227-8d4b-ef4ae730845c
Andreas S. hatte ein zuweilen bizarres Auftreten vor Gericht. In der Untersuchungshaft soll er sich als „Copkiller“ geriert haben, seine Prozessakte hatte er unter Mithäftlingen herumreicht und sich vor dem Richter gerühmt, als Jäger in Frankreich respektvoll als „Exécuteur“ – Vollstrecker – bezeichnet zu werden.

Der 39-Jährige zeigt keinerlei Gesten des Bedauerns oder des Mitgefühls. In seinem 80-minütigen Schlusswort wendet er sich zwar an die Angehörigen der Opfer. Aber er sagt tatsächlich: „Für mein Verhalten entschuldige ich mich nicht. Ich bitte um Verständnis.“ Geschossen habe er doch nur, um sein eigenes Leben zu retten.
Quelle: https://www.rnd.de/panorama/urteil-im-prozess-um-polizistenmord-in-kusel-ist-andreas-s-ein-psychopath-LK6DYWT4YBF3PMYGKX4SL2AR3Q.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

01.12.2022 um 20:27
@frauZimt
@fischersfritzi
Vielen Dank für Eure sorgfältig ausgearbeiteten und informativen Beiträge und die Links.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Für mich ist das einfach ein sehr böser Mensch.
Das klingt vielleicht komisch, aberso sehe ich es.
Für mich klingt das keinesfalls komisch; vielleicht ist es die einzige Art, sich dem Ganzen anzunähern.

Und ja, @frauZimt, ich habe selten von einem abstoßenderen Verhalten gehört als von dem Herumzeigen der genannten Fotos durch den Verurteilten. Dazu sein ungeheuerliches Schlusswort.

Bosheit, Verkommenheit. Vielleicht sollte man es dabei belassen.


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