@emz Da lassen sich durchaus Gründe finden, wie die Drohung im Prozess, nach seiner Entlassung den Zeugen einen Besuch abstatten zu wollen. Oder der Versuch, Motorradrocker anzuheuern, um die Zeugen verprügeln zu lassen, inklusive schriftlichem Arbeitsauftrag. Hier tritt neben seiner Rachsucht klar die Absicht zutage, sich auch nach einem Gefängnisaufenthalt nicht ändern zu wollen und auch im Gefängnis bzw. aus dem Gefängnis heraus Straftaten zu begehen. Das scheint aber im Prozess nicht näher beleuchtet worden zu sein.
Morgen gibt es bekanntlich das Urteil.
Update: Der Hauptangeklagte im Kusel-Mordprozess, Andreas S., hat sich am Dienstag noch einmal vor Gericht geäußert. Er sprach von einem „Hexenprozess“ gegen sich. Seine letzten Worte richtete er an die Angehörigen der getöteten Polizisten. Er sagte, er wolle sich bei Familie, Freunden und Angehörigen der getöteten
Polizisten entschuldigen – weil er einem Drogensüchtigen eine Waffe gegeben habe.
Quelle:
Saarbrücker Zeitung:Einen ersten Vorbericht hat der
News-Kurier. Darin geht es um die mögliche Strafe, aber für den regelmäßigen Mitleser kaum etwas Neues. Morgen Mittag sind wir dann alle schlauer.