Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen
22.11.2022 um 19:59Slaterator schrieb:Und jetzt geht es laut Verteidigung um Körperverletzung mit Todesfolge ?! Was soll man dazu noch sagen ? Für mich persönlich ist das Mord. Mordmerkmal ist die Ermordung zur Verdeckung der anderen Straftat (Wilderei). Da kann es doch jetzt nicht ernsthaft um Körperverletzung mit Todesfolge gehen ?
Slaterator schrieb:Das Ableben der Polizisten wurde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern mMn. sogar forciert. Nun ja. Ist eben nur meine Meinung.
Slaterator schrieb:In diesem Fall muß doch eigentlich klar gewesen sein, dass es hier nicht um eine eskalierte Situation ging. Meiner persönlichen Meinung nach wurde hier ganz bewusst geschossen. Das Ableben der Polizisten wurde nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern mMn. sogar forciert. Nun ja. Ist eben nur meine Meinung.Die Verteidiger des Haupangeklagten argumentieren, ja nicht, dass der Hauptverdächtige die beiden Polizisten erschossen hat und dass das eben nur eine Körperverletzung mit Todesfolge sei.
Sondern ihre Argumentation lautet, dass der Hauptangeklagte in Notwehr gehandelt habe, als er den Polizisten erschossen hat und dass die Polizistin vom Nebenangeklagten getötet worden wäre. Sie kritisieren, dass die Anklage gegen den Hauptangeklagten v.a. auf den Aussagen des Nebenangeklagten beruht, der damit seine Rolle an der Tat herunterspielt und die Tat ihrem Mandanten in die Schuhe schieben will.
Dieser Verteidiger vertritt halt nicht zwei Personen, die mitten in der Nacht bei einer Verkehrskontrolle zwei Polizisten erschossen haben, also "die Täter" in diesem Fall, sondern nur einen der beiden Täter.
Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft muss dem Hauptangeklagten genau seinen Anteil an der Tat nachweisen. Und dessen Verteidiger verneint eben, dass es gelungen ist, tatsächlich die alleinige Täterschaft ihres Mandanten zu beweisen. Und wenn er tatsächlich, wie von der Verteidigung behauptet, in Notwehr gehandelt haben sollte und der Nebenangeklagte der Schütze war, der die Polizistin erschossen hat, dann kann man den Hauptangeklagten nicht für einen zweifachen Mord verurteilen.
Versteht mich nicht falsch, ich bin sicher nicht der Meinung, dass das eine gerechte Strafe wäre und ich erwarte auch nicht, dass das Gericht diesem Antrag folgen wird. Aber man muss halt die gesamte Argumentation der Verteidigung berücksichtigen, wenn man verstehen will, wie sie auf das geforderte Strafmaß kommen.