Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen
30.11.2022 um 01:35Retsiemfoh schrieb:Na wenn ein Gutachter das sagt ....Das steht so in dem verlinkten Gesetz.
Und auf dieses bezieht sich der Gutachter.
Retsiemfoh schrieb:Na wenn ein Gutachter das sagt ....Das steht so in dem verlinkten Gesetz.
Im Polizistenmord-Prozess um die beiden getöteten Polizisten von Ulmet steht das Urteil fest. Das Gericht sprach am Mittwochmorgen Andreas S. in beiden Fällen des Mordes für schuldig. Darüber hinaus erkannte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld. Andreas S. erwartet nun eine lebenslange Haftstrafe. Eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren wäre dann ausgeschlossen.
Der Mitangeklagte Florian V. hingegen muss keine Haftstrafe verbüßen. Das Gericht sprach V. zwar schuldig wegen der Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber von einer Strafe ab. V. wurde noch am Abend der Tat festgenommen und hat umfassend ausgesagt. Darüber hinaus wird V. für seine Haft entschädigt.Quelle:
musikengel schrieb:Das Urteil wurde verkündet.Sehr schön!
Im Polizistenmord-Prozess um die beiden getöteten Polizisten von Ulmet steht das Urteil fest. Das Gericht sprach am Mittwochmorgen Andreas S. in beiden Fällen des Mordes für schuldig. Darüber hinaus erkannte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld. Andreas S. erwartet nun eine lebenslange Haftstrafe. Eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren wäre dann ausgeschlossen.
Der Mitangeklagte Florian V. hingegen muss keine Haftstrafe verbüßen. Das Gericht sprach V. zwar schuldig wegen der Beihilfe zur Jagdwilderei, sah aber von einer Strafe ab. V. wurde noch am Abend der Tat festgenommen und hat umfassend ausgesagt. Darüber hinaus wird V. für seine Haft entschädigt.
Quelle:
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-polizistenmordflorian-v-sagte-noch-am-tattag-stundenlang-aus-_arid,5370222.html
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Quelle:
Der Mitangeklagte Florian V. wurde wegen Beihilfe zur Wilderei zwar schuldig gesprochen, eine Strafe wurde allerdings nicht erlassen, da er als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe, so das Gericht. Für seine Zeit in Untersuchungshaft sei er zu entschädigen.Quelle: siehe oben
Andreas S. und seine Verteidiger werden das Urteil wahrscheinlich nicht annehmen und Revision dagegen einlegen.Quelle: https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/polizistenmord-in-kusel-andreas-s-39-lebenslang-in-den-knast-abgeknallt-wie-tier-82099346.bild.html
musikengel schrieb:Andreas S. und seine Verteidiger werden das Urteil wahrscheinlich nicht annehmen und Revision dagegen einlegen.mit was könnten die Verteidiger denn überhaupt in Revision gehen ? mit welcher Begründung ? mit welchen Argumenten ?
Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden.
Besondere Schwere der SchuldQuelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_84094842/urteil-was-heisst-lebenslange-haft-und-besondere-schwere-der-schuld-.html
Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter nur in Ausnahmefällen schon nach 15 Jahren freikommen. Zum Beispiel, wenn er sehr alt oder sehr krank ist. Die Wahrscheinlichkeit einer frühen Entlassung sinkt also, wenn eine besondere Schwere der Schuld festgestellt wird.
Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat.
JosephConrad schrieb:Durch das Urteil hat der Mitangeklagte Florian V. jetzt die Chance sein Leben neu zu Ordnen. Finde ich gut.@JosephConrad
Der Wilderer habe vor allem auf Alexander K. mit einer 12 000 Euro teuren Nachtsicht-Zieloptik regelrecht Jagd gemacht, „beide Beamte erlegt, wie er sonst das Wild erlegt hat.“ Die Schüsse in den Kopf der Polizisten verglich er mit einem Fangschuss bei Tieren: „Aber bei Menschen nennt man es nicht Fangschuss, sondern Hinrichtung.“Quelle: https://www.bild.de/regional/saarland/saarland-news/polizistenmord-in-kusel-andreas-s-39-lebenslang-in-den-knast-abgeknallt-wie-tier-82099346.bild.html
JosephConrad schrieb:Da lt. Gericht Herr V.nichts mit den Morden zu tun hatte, gehe ich nicht davon aus, dass die Angehörigen einen Unschuldigen bestrafen wollen, nur weil er dabei war.Naja, er hat sich aber auch nicht aktiv gestellt und von sich aus zur Aufklärung beigetragen.