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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

1.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Saarland, 2022 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 03:15
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Andreas S. bekommt lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld
Das würde ich auch schätzen. Polizistenmörder kriegen so was wohl immer, da gibt s keine Ausnahme.

Der wird im Bau genau so verschmoren wie Hans-Jürgen Rösner denk ich, der ist jetzt schon seit fast 34 Jahren im Bau, so lange ist Gladbeck dieses Jahr im August her.

Und bei Rösner würd ich sogar sagen, dass er weniger gemacht als als dieser S. Haltet mich nicht für nen Verschwörungstheoretiker, aber im Gladbeck Fall kann ich es nicht 100% ausschliessen, dass das SEK doch versehentlich Slike Bischoff traf, aber das dann Rösner unterjebubelt wurde damit die Polizei nicht noch mehr Schaden abbekommt, der Schaden war so schon groß genug.
Röser sagte zuletzt in nem Interview nochmal er hat Silke nicht erschossen, heute könnte er s gestehen wenn er s gewesen wäre.

Aber gut sorr für OT. Der Andreas S. geht für mindestens 30 Jahre in den Bau schätz ich. Und dann wird er fast 70 sein.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 06:18
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Da sind wir erstaunlich nahe beieinander.. Vorhin habe ich mir beim Spazierengehen überlegt, dass Florian V. für die Wilderei wohl 3 1/2 bis 4 1/2 Jahre Haft bekommen dürfte. Ob und wieviel es für die versuchte Strafvereitelung gibt, kann ich schlecht abschätzen.
Wenn ich es richtig in Erinnerung hab, gibts für Wilderei max. 5 Jahre. Aber bei zeitlichen Strafen wird das Maximum so-gut-wie-nie ausgeschöpft. Die Strafvereitelung wird mehr-oder-weniger unter den Tisch fallen, weil das der Situation geschuldet war, und - weil:
Zitat von Mr.StielzMr.Stielz schrieb:Einzelstrafen sowieso nicht 1:1 addiert werden, dürfte da gar nicht mehr so viel dazukommen.

Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Das würde ich auch schätzen. Polizistenmörder kriegen so was wohl immer, da gibt s keine Ausnahme.
Das hat gar nicht mal was mit Polizei zu tun. Stell dir vor, es wäre ein Rentnerehepaar gewesen, welches die beiden angesprochen hätte, und die hätten dann dran glauben müssen.

Die Herleitung wird sich eher aus dem Tatablauf ergeben. Das war wohl ungefähr so: Andreas S. hat zuerst der Polizeianwärterin mit der Schrotflinte in den Rücken geschossen. Dann auf den Oberkommissar, gestorben ist der aber durch einen Nahschuss in den Kopf, - aus der Jagdflinte. Danach wurde die Polizeianwärterin durchsucht, auf den Rücken gedreht und ebenfalls mit einem Kopfschuss getötet - diesmal wiederum aus der Schrotflinte.

Das ist Execution-Style, absoluter Tötungswillen.

Deshalb "besondere Schwere der Schuld". Und eventuell kommt ja noch Sicherungsverwahrung dazu. Mal sehen!
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Der wird im Bau genau so verschmoren wie Hans-Jürgen Rösner denk ich, der ist jetzt schon seit fast 34 Jahren im Bau, so lange ist Gladbeck dieses Jahr im August her.
Ich spoiler jetzt mal, weil off-topic: Spoiler[OT]
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Und bei Rösner würd ich sogar sagen, dass er weniger gemacht als als dieser S.
Er hat sogar weniger gemacht als Degowski. Wer hat Silke Bischoff als Geisel ausgesucht? Wer hat den kleinen Jungen einen Kopfschuss verpasst?
Haltet mich nicht für nen Verschwörungstheoretiker, aber im Gladbeck Fall kann ich es nicht 100% ausschliessen, dass das SEK doch versehentlich Slike Bischoff traf, aber das dann Rösner unterjebubelt wurde damit die Polizei nicht noch mehr Schaden abbekommt, der Schaden war so schon groß genug.
Allein schon der Zugriff an der Raststätte auf Rössners Freundin. Und man dann die Schlüssel für die Handschellen nicht mehr fand. Unfassbar!
Röser sagte zuletzt in nem Interview nochmal er hat Silke nicht erschossen, heute könnte er s gestehen wenn er s gewesen wäre.
Die Forensik sagt, die Kugel war aus Rösners Waffe. Er sagt, er sei selbst getroffen worden und hat reflexartig abgedrückt. Das klingt nachvollziehbar.

Egal wie/wo/was - ich würde ihn freilassen, wenn davon auszugehen ist, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Degowski ist ja auch frei.

[/OT]



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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 09:59
hier wird der Tatablauf noch mal genau geschildert. Diese Kaltblütigkeit ist unfassbar.
In jener Nacht des 31. Januar wollten die zwei Wilderer für Nachschub sorgen. Andreas S. hatte eine Schrotflinte seiner Frau und ein zerlegbares Jagdgewehr nebst Schalldämpfer mitgenommen. Die Jagd verlief erfolgreich. 22 Wildtiere lagen im Kastenwagen, als sich gegen vier Uhr nachts eine Polizeistreife näherte. Yasmin B. bat Andreas S. den Ermittlungen zufolge um die Papiere. Als die Kontrolleure die toten Tiere im Laderaum entdeckten, lief Polizeikommissar Alexander K. zum Streifenwagen auf der gegenüberliegenden Fahrspur. Er gab durch, dass ein Verdacht auf Jagdwilderei vorliege. Weder gab er Personalien noch das Kennzeichen des kontrollierten Fahrzeuges durch. In der Zwischenzeit soll Andreas S. laut Anklage unter einem Vorwand seine Schrotflinte aus dem Wagen gezogen und die Polizeianwärterin niedergeschossen haben. Bäuchlings fiel sein Opfer zu Boden und regte sich nicht mehr.

Anschließend feuerte der Enddreißiger laut Anklage die zweite Patrone auf ihren Kollegen ab. Der gab erneut per Funk durch: „Kommt schnell, die schießen auf uns.“

Unterdessen soll Andreas S. zu seinem Jagdgewehr und einer Handvoll Patronen gegriffen haben. Die Waffe im Anschlag soll der dann auf den Polizeibeamten zugegangen sein. Mit dem ersten Schuss soll der Wilderer Alexander K. ins Gesäß getroffen haben. Der Beamte flüchtete in ein Feldstück und leerte sein Magazin, ohne seinen Angreifer zu verletzen. Der aber traf seine Zielperson ins Bein, dann in den Bauch. Als der Polizeikommissar wehrlos vor ihm lag, soll der Angeklagte ihm aus nächster Nähe in den Kopf geschossen haben.

Gehilfe schilderte das Geschehen in seinen Verhören bis ins Detail
Anschließend ging Andreas S. laut Anklage zurück und forderte seinen Helfer auf, nach den Ausweispapieren zu suchen. „Sonst lege ich Dich daneben“, soll Andreas S. gedroht haben. Der Schütze selbst suchte bei Yasmin B. nach ihrem Notizblock, um verräterische Spuren zu verwischen. Bei der Kontrolle bemerkte S., dass die junge Frau noch lebte. Erneut griff er laut der Ermittlungen nach seiner Schrotflinte und feuerte ihr in den Kopf.

Sein Gehilfe schilderte später das Geschehen in seinen Verhören bis ins Detail. Die Aussagen konnten die Ermittler durch die kriminaltechnischen Untersuchungen und aufwändige Tatort-Rekonstruktionen bestätigen - bis hin zur dilettantischen Flucht. Auf dem Weg zu einem Bekannten, bei dem Andreas S. die erlegten Tiere verarbeiten wollte, blieb der Kastenwagen stehen. Per Handy holten die Wilddiebe einen Freund heran, der die beiden abschleppte.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/prozess-um-kusel-morde-beginnt-ermittler-sicher-so-kaltbluetig-richtete-wilderer-andreas-s-zwei-polizisten-hin_id_107977712.html


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 12:54
@musikengel
Danke für den Link. Ich bin fassungslos. Das ist wirklich eine schier unglaubliche Kaltblütigkeit. Wenn das wirklich der Tatablauf war, dann hoffe ich, er kommt nie mehr aus dem Gefängnis raus. Unfassbar. Mir stockt der Atem.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 16:11
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Das hat gar nicht mal was mit Polizei zu tun. Stell dir vor, es wäre ein Rentnerehepaar gewesen, welches die beiden angesprochen hätte, und die hätten dann dran glauben müssen.
Natürlich wäre die Bestrafung genau so, das streite ich nicht ab. Aber einen Polizist in Ausübung seiner Pflicht zu erschiessen ist rein "rechtlich" gesehen das Schlimmste, was ein Täter machen kann. Da ist lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung 99,99% sicher.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 16:30
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Das hat gar nicht mal was mit Polizei zu tun. Stell dir vor, es wäre ein Rentnerehepaar gewesen, welches die beiden angesprochen hätte, und die hätten dann dran glauben müssen.
Das gleiche denke ich auch.

Zu 99,9% kommt der Täter nie wieder aus dem Gefängnis und das zu recht.

Und diese Wahrscheinlichkeit sogar ohne den Polizistenmord. Wenn man den noch mit berücksichtigt sind es ganz glatte und eindeutige 100%.

Gerade deshalb ist aber eine saubere und gründliche Beweisführung und Verhandlung besonders wichtig, damit da nicht durch irgendeine Revision oder einen späteren Zivilprozess womöglich "Ermittlungsfehler" im Raum stehen, die dann zu unnötigen weiteren Verhandlungen führen.

Aus meiner Sicht ist bisher alles sauber ermittelt und nachgewiesen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

23.06.2022 um 16:58
Zitat von ForesterForester schrieb:Zu 99,9% kommt der Täter nie wieder aus dem Gefängnis und das zu recht.
Im Fall der Polizistenmorde von Holzminden wurde diesbezüglich auch hart durchgegriffen.
Der Haupttäter, Dietmar J., sitzt seit nunmehr 30 Jahre in Haft, eine vorzeitige Entlassung wurde abgelehnt. Solche Psychopathen dürften nie wieder aus dem Knast kommen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 02:44
Ich gehe auch davon aus, dass sich AS auf die Höchststrafe einstellen kann. Seine Version wird ihm niemand abnehmen. Dennoch war sie natürlich zu erwarten.

Auch hoffe ich, dass die Ermittlungsverfahren gegen diejenigen, die sich nach den Morden menschenverachtend im Netz äußerten, erfolgreich sein werden und es auch hier echte Strafen hageln wird. Das war ja damals kaum zu ertragen.
Erst am Montag waren Ermittlungsbehörden zu einer bundesweiten Razzia wegen Hasskommentaren nach den Polizistenmorden von Kusel ausgerückt. In 15 Bundesländern gab es über 80 Durchsuchungen. Diese resultierten aus der Arbeit einer speziellen Ermittlungsgruppe, die wegen der Verbreitung von Hasskommentaren nach der Tat gegründet worden war. Es geht um insgesamt 150 Strafverfahren.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/mordprozess-kusel-polizisten-100.html


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24.06.2022 um 10:45
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Meine Prognose: Andreas S. bekommt lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, Florian V. vier Jahre und drei Monate wg. gewerbsmässiger Wilderei und Strafvereitelung.
Florian V. hat ja nur mitgeholfen, beim Wildern selbst nicht geschossen. MMn. bekommt er eine Bewährungsstrafe.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 12:33
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Natürlich wäre die Bestrafung genau so, das streite ich nicht ab. Aber einen Polizist in Ausübung seiner Pflicht zu erschiessen ist rein "rechtlich" gesehen das Schlimmste, was ein Täter machen kann. Da ist lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung 99,99% sicher.
Grundsätzlich nicht.

Ein User schrieb es doch schon sehr gut, dass sich die Besondere Schwere der Schuld u.a. aus dem Tathergang ergeben kann und nicht wer genau das Opfer gewesen ist und ebenso wenig, ob das Opfer einer Dienstpflicht nachgegangen ist oder privat tätig war.

Auch das Ermorden eines Polizisten im Dienst kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen und ich bin mir sicher, dass nicht jede Vorgehensweise dabei als besonders verwerflich vom jeweiligen Gericht angesehen werden würde, sodass es die Besondere Schwere der Schuld rechtfertigen würde.

Die Besondere Schwere der Schuld ergibt sich aus der Verwerflichkeit einer Tat, die auf verschiedene Weise erfüllt sein kann:
Die Verwerflichkeit eines Mordes kann sich entweder aus dem reinen Tathergang, der Vorgehensweise (heimtückisch und/oder eine besonders grauenvolle Tötungsart bswp.) des Täters ergeben oder ob oder in wie weit das Opfer auch noch Qualen ausgesetzt gewesen ist oder aus dem Motiv des Täters oder auch wie viele Opfer (Mord in mehreren Fällen) zu beklagen waren.
Entweder kann sich die Verwerflichkeit aus einem dieser Umstände ergeben oder aus allen zusammen.

(das weiß ich, weil ich mich darüber schon mal belesen hatte)

Wer das Opfer genau gewesen ist oder genau gemacht hat, dürfte nach meinem Wissenstand nicht maßgeblich fürs Gericht sein, ob man eine Besondere Schwere der Schuld annehmen kann oder nicht. Die Anzahl der Opfer hingegen schon.

Im vorliegenden Fall sehe ich persönlich auch gute Chancen für die Besondere Schwere der Schuld. Zumindest nach meinem laienhaften Verständnis und was ich alles über die schrecklichen Tat weiß. Da dürften mehrere Umstände greifen, die die Tat als verwerflich und somit auch als den höchsten Schuldgehalt seitens des Täters, die Besondere Schwere der Schuld, anzusehen machen.

Bei anschließender Sicherungsverwahrung, die nichts mehr mit der eigentlichen Freiheitsstrafe zu tun hätte, bin ich mir nicht so sicher. Aber so tragisch würde ich das dann auch nicht sehen, da der Hauptangeklagte bei Verurteilung auch ohne anschließende Sicherungsverwahrung sehr lange von der Bildfläche verschwunden wäre. Insbesondere bei Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 15:49
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Natürlich wäre die Bestrafung genau so, das streite ich nicht ab. Aber einen Polizist in Ausübung seiner Pflicht zu erschiessen ist rein "rechtlich" gesehen das Schlimmste, was ein Täter machen kann. Da ist lebenslänglich mit anschliessender Sicherheitsverwahrung 99,99% sicher.
Da müssen schon noch einige Voraussetzungen erfüllt sein, dass eine anschließende Sicherungsverwahrung verfügt wird.
http://www.rechtslexikon.net/d/sicherungsverwahrung/sicherungsverwahrung.htm
Er müsste schon mal vorbestraft sein und/oder sich ein Hang abzeichnen, dass er eine solche Straftat abermals verübt.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 16:49
Zitat von emzemz schrieb:Er müsste schon mal vorbestraft sein und/oder sich ein Hang abzeichnen, dass er eine solche Straftat abermals verübt.
Ist er das nicht bzw. dufte er weder eine Waffe besitzen noch bedienen. Zudem seine Vorgeschichte schon eine gewisse Problematik mit den gesetzlichen Vorgaben aufweist.

Die Wilderei hat er ja trotzdem er bereits erwischt wurde weiter betrieben. Und, um damit nicht aufzufliegen, hat er zwei Menschen getötet.

Also für mich zeichnet sich da mehr als nur ein Hang ab, in Freiheit mit dem Wildern weiter zu machen (wie eben schon davor) - er hat sich ja die Waffen seiner Frau genommen und sich damit auch nicht darum geschert, was das für sie für Konsequenzen haben kann. Wenn er dann wieder beim Wildern erwischt wird, ist es mehr als wahrscheinlich, dass er wieder so agiert.

Zudem es ja noch den anderen Fall gibt, wo er Jemand mutwillig fast überfahren hätte, als er beim Wildern ertappt wurde.


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24.06.2022 um 17:12
Zitat von BohoBoho schrieb:Also für mich zeichnet sich da mehr als nur ein Hang ab, in Freiheit mit dem Wildern weiter zu machen (wie eben schon davor)
Und du meinst, Wilderei wäre für die Allgemeinheit gefährlich?
eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten muss ergeben, dass er einen Hang zu erheblichen Straftaten besitzt und deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (Nr. 3); ein Hang i. d. S. liegt vor, wenn jemand dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder bei sich bietender Gelegenheit aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird. Erhebliche Straftaten sind namentlich solche mit schweren körperlichen, seelischen oder wirtschaftlichen Schadensfolgen;
www.rechtslexikon.net/d/sicherungsverwahrung/sicherungsverwahrung.htm


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 17:14
Zitat von emzemz schrieb:Und du meinst, Wilderei wäre für die Allgemeinheit gefährlich?
Wilderei ist eine Straftat. Wenn du ständig wegen Einbruch vor Gericht stehst, kommst auch irgendwann in Sicherungsverwahrung. Man muss nicht dafür Leute getötet haben.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 17:19
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Wilderei ist eine Straftat. Wenn du ständig wegen Einbruch vor Gericht stehst, kommst auch irgendwann in Sicherungsverwahrung. Man muss nicht dafür Leute getötet haben.
Wenn der Mann verurteilt wurde, seine Strafe abgesessen hat, ist er etwa 70 und dann schicken wir ihn, weil er vielleicht wieder wildern gehen könnte, in die Sicherungsverwahrung?
Das erscheint mir etwas albern.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 17:29
Zitat von emzemz schrieb:Und du meinst, Wilderei wäre für die Allgemeinheit gefährlich?
Ich meine, dass ein Mensch, der unerlaubt Waffen besitzt und nutzt, illegal Tiere tötet - wiederholt und trotzdem er hier schon abgestraft wurde. Der dafür bereit ist, zwei Menschen zu erschiessen - und nicht mit einem Schuss, aus Abwehr oder zur Abschreckung. Ein Mensch, der hinrichtungsmässig zwei Menschen erschiesst. Ein Mensch, der dabei die Waffe lädt, um den im Sterben liegenden Menschen einen Schuss von hinten in den Kopf zu verpassen.

Ja - genau so einen Menschen hatte ich für Allgemeinschaft als gefährlich.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 17:44
Zitat von BohoBoho schrieb:Ja - genau so einen Menschen hatte ich für Allgemeinschaft als gefährlich.
Es wird aber eher nicht für die Sicherungsverwahrung reichen.
Das muss man da schon rechtlich etwas genauer begründen.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 18:59
Zitat von emzemz schrieb:Wenn der Mann verurteilt wurde, seine Strafe abgesessen hat, ist er etwa 70 und dann schicken wir ihn, weil er vielleicht wieder wildern gehen könnte, in die Sicherungsverwahrung?
Das erscheint mir etwas albern.
Die Sicherungsverwahrung wird beim Urteil festgelegt, nicht wenn er seine Strafe abgesessen hat. Und da ist es egal, ob er 20 oder 40 oder 130 ist.


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Zwei Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz erschossen

24.06.2022 um 19:13
Zitat von SomertonManSomertonMan schrieb:Die Sicherungsverwahrung wird beim Urteil festgelegt, nicht wenn er seine Strafe abgesessen hat. Und da ist es egal, ob er 20 oder 40 oder 130 ist.
Es ist bekannt, wann die Sicherungsverwahrung festgelegt wird, darum ging es aber nicht.

Nur meinst du wirklich, es würde ein Gericht Sicherungsverwahrung festlegen, weil ein Mann mit 70 für die Gesellschaft zur Bedrohung werden könnte, weil er dann wieder wildern gehen könnte?


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