incognitus schrieb:Disclaimer: nein, ich habe nicht behauptet, GP wäre mit einem Auto getötet worden. Das war ein Beispiel ;)
Worauf willst du mit deinem Posting hinaus? Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du im Wesentlichen deine fiktive Idee eines Autounfalls verteidigen, der zwar strafrechtlich maximal fahrlässige Tötung sein soll, normalerweise auch bei der Todesart als Accident eingeteilt wird, aber deiner Meinung nach wegen einer Verbringung der Leiche als Homicide eingestuft werden würde.
Du ergänzt, dass du im Fall GP aber keinen Autounfall annimmst.
Ich nehme auch keinen Autounfall an:
Palio schrieb:Ich glaube, einen Autounfall können wir genauso wie einen tödlichen Sturz nach Schubsen vernachlässigen. Weder passt die Todesart Homicide noch gibt es ein schlüssiges Szenario zu einem Autounfall mit der Fundstelle.
Ich hatte an ein zum Fall passendes Beispiel von fahrlässiger Tötung gedacht.
Also losgelöst vom Fall GP:
Einen Autounfall mit Fahrerflucht, bei dem ein Fußgänger getötet wird, würde der Leichenbeschauer als Accident einstufen.
Die National Association of Medical Examiner empfiehlt, die gesetzliche Definition von Tötungsdelikten durch Fahrzeuge der Strafjustiz zu überlassen und die Todesart jeweils auf Accident festzulegen.
QuelleIch weiß nicht, ob man einen Autounfall mit Verstecken der Leiche und Fahrerflucht davon abweichend als Homicide einstufen würde, du behauptest das nun einfach mal so frei heraus. Ich verstehe es so, dass Verkehrsunfälle, unabhängig vom Verhalten des Fahrers danach, regelmäßig als Unfall eingestuft werden, was aber die strafrechtliche Verfolgung nicht beeinflusst oder beeinträchtigt.
Hast du denn konkret deinen Sachverhalt irgendwo gefunden?
Im Fall GP hat Dr. Brent Blue, der Coroner von Teton County festgestellt, dass es sich um einen Homicide handelt. Dr. Blue ist Arzt.
https://www.tetoncountywy.gov/258/CoronerWir können meiner Meinung nach davon ausgehen, dass die Überreste der Getöteten dem Arzt hinreichend Grund zur Annahme eines Gewaltdelikts durch einen anderen Menschen offenbarten und nicht andere kriminalistisch interessante Faktoren zu dieser Einstufung führten.
Tja und ich schreibe es nun auch zum letzten Mal: Schubsen und Autounfall beim Rückwärtseinparken sind raus, mir fällt auch nichts anderes Fahrlässiges ein.