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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

1.189 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Österreich, Mädchen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

17.08.2021 um 23:12
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Unabhängig von dem toxikologischen Gutachten ist nicht von "Einvernehmlichkeit" aus zu gehen.
Sie war 13, ein Kind.
Die Männer erwachsen.
Das ist ohnehin als sexualisierte Gewalt zu werten. Oder ist das in Ö anders?
Es gab in Deutschland vor kurzem einen Fall, wo ein 20 Jähriger eine Elfjährige, lernbehinderte Schülerin sexuell missbraucht hatte - und sie später an einen Kumpel weitergereicht hat, der ihr Alter nicht kannte und ebenfalls mit ihr Sex hatte.

Das Verfahren gegen den Kumpel wurde eingestellt, weil er das wahre Alter des Mädchens nicht kannte und es älter wirkte.

Der 20-jährige bekam eine Bewährungsstrafe.

Anders als in den USA werden in Deutschland Verstöße gegen das Schutzalter nicht besonders hart verfolgt.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

17.08.2021 um 23:16
@Zarathustra80
Das ist ja furchtbar und widerwärtig.



Mir ging es aber gerade um die Bewertung der "Einvernehmlichkeit".
Ich dachte bislang, bei Minderjährigen wird grundsätzlich von "nicht einvernehmlich" ausgegangen.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

17.08.2021 um 23:19
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich dachte bislang, bei Minderjährigen wird grundsätzlich von "nicht einvernehmlich" ausgegangen.
Ich denke, da hast du recht, aber da sind halt sehr geringe Strafen bei Ersttätern Standard. Aber im vorliegenden Fall geht es ja um Vergewaltigung mit Todesfolge.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

18.08.2021 um 03:47
Zitat von JRogerJRoger schrieb:Wie hoch ist das Risiko, dass alle 4+x Verdächtigen mit einer nur kurzjährigen Strafe oder gar vollkommen straffrei aus der Sache rauskommen, wenn A sagt, B sei es gewesen und er hätte nebenan geschlafen und nichts mitbekommen, B sagt, C sei es gewesen, C sagt, D sei es gewesen, D sagt, A sei es gewesen und so fort.
Dabei gehe ich vom Worst Case aus in dem Sinne, dass man bei der körperlichen Untersuchung von Leonie keine eindeutigen Beweise auf den oder die Haupttäter findet und es auch keine anderweitigen Indizien bzw. Beweise gibt.
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:@Rick_Blaine hat hier vor ein paar Seiten erklärt, das es in Österreich eine gemeinschaftlich begangene Tat gibt. Dabei muss nicht jedem die Tat nachgewiesen werden, es reicht dabei gewesen zu sein um für das "Ergebnis" der Tat bestraft zu werden. Ich hoffe ich hab das richtig wiedergegeben. Ich finde diesen Umstand sehr beruhigend.
Ja, das Recht hat hier vorgebeugt und Tatbestände geschaffen, die es den Tätern nicht ermöglichen, sich einfach dadurch herauszureden, dass man ihnen den ganz konkreten Anteil an der Tat nicht prozentgenau nachweisen kann. In der Regel kennt man das unter den Begriffen "Mittäterschaft," "Beihilfe," "Anstiftung" usw.

Das Prinzip besteht darin, dass jedem Täter unter bestimmten Bedingungen der gesamte "Taterfolg" (so nennen wir Juristen das, ohne Wertung) zuzurechnen ist. Die wichtigsten Punkte dabei sind, ob man den Tätern nachweisen kann, dass sie a) wussten, dass eine Straftat begangen wird und b) inwieweit sie auch wollten, dass ein "Taterfolg" eintritt. Ist beides zweifelsfrei klar, wird allen beteiligten die Tat, bzw. der "Taterfog" zugerechnet, so als ob sie die Tat allein begangen hätten.

Nun versuchen sich Täter meist auf einem der beiden Felder herauszuwuseln: "Eine Vergewaltigung? Hab ich gar nicht mitbekommen, woher sollte ich wissen, dass da eine Vergewaltigung stattfindet? Nur weil das Mädel schrie, mein Kumpel ihr die Klamotten vom Leib riss und mein zweiter Kumpel sie festhielt, während der erste sie...?" Nun, so eine "Entschuldigung" kommt vor Gericht nicht durch. Da muss man schon mit stories kommen wie "ich hab das gar nicht mitbekommen, weil meine Kumpels mich vorher mit Drogen ins Reich der Träume gesandt haben." - Nur auch hier gilt: das muss erst mal glaubhaft sein.

Wenn also klar ist, dass der Angeklagte wusste, dass hier eine Straftat sich ereignet, dann schauen wir nach dem zweiten Punkt: wollte er das? Auch hier wird sein gesamtes Verhalten beurteilt werden, von vor dem eigentlichen Tatbeginn bis danach. Kann der Angeklagte dann zeigen, ich hab geschrien, ich hab versucht das Mädel zu befreien, ich hab auf meine Kumpels eingeschlagen, ich hab den Notruf gewählt... dann hat er eine Chance. Aber wer daneben sitzt, zuschaut, eventuell gar mitmacht... der hat da wenig Chancen, einer Verurteilung zu entgehen.

Und genauso werden tatbegleitende Handlungen angeschaut: wer sagt "ich hab sie nur festgehalten, nur mein Kumpel hat den GV vollzogen" hat auch Pech gehabt. Er hofft vielleicht dass er nur als "Beihelfer" gilt, die oft weniger hart bestraft werden, aber in diesem Fall wäre er i.d.R. Mittäter, weil er "wollte" dass das Mädel vergewaltigt wird, vom Kumpel, und sie deshalb festgehalten hat.

Unter Juristen ist die Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft allerdings ein etwas umstrittenes Feld, es gibt verschiedene Theorien dazu. Wichtig ist aber zu bedenken, dass beides immer noch strafbar ist.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich dachte bislang, bei Minderjährigen wird grundsätzlich von "nicht einvernehmlich" ausgegangen.
In Österreich ist das relativ klar geregelt, in Leonies Fall wird ihr als 13jähriger vom Recht unterstellt, dass sie nicht einwilligen konnte (in Ö. generell erst ab 14, unter bestimmten Bedingungen erst ab 18). Dazu kommt, dass eine hilflose, bewusstlose usw. Person ebenfalls nicht einwilligen kann. Eine Argumentation in diesem Fall, dass Leonie selbst den brutalen GV mit all den Tätern wollte und einverstanden war, würde in der Frage der Schuld keinen Unterschied machen. Hier sagt das Recht ganz klar: von den Älteren wird in dem Fall erwartet, dass ihnen klar ist, dass ein Kind die Folgen nicht einschätzen kann und daher nicht einwilligen kann.

Und wenn das wirklich nachweisbar wäre, was extremst unwahrscheinlich ist, dann hätte es höchstens auf das Strafmass eine Auswirkung.

Weiterhin haben wir es hier nicht "nur" mit einer Vergewaltigung zu tun, sondern mit der extremsten Form: einer Vergewaltigung mit Todesfolge. Dass jemand einwilligt, getötet zu werden ist normalerweise eine absurde Vorstellung (ich weiss, ich weiss, Kannibalenfall etc. Aber das sind extreme Ausnahmen).

Je weiter die Tatumstände aufgeklärt werden, sehe ich weiterhin auch noch eine Mordanklage im Bereich des Möglichen. Allerdings auch das habe ich ja schon oft betont, im möglichen Strafmass gibt es in Österreich hier keinen Unterschied.

Solange die Frage der Schuld geklärt wird, ist das Interessanteste an diesem Fall am Ende, welches Strafmass die Richter festsetzen werden.

Und hier kommen wir zum Thema Afghanistan: den Tätern droht derzeit eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 und 20 Jahren. Man kann hoffen, dass das Gericht an die obere Grenze geht. Das bedeutet, dass eine Abschiebung nach Afghanistan erst dann in Frage kommt, und bis dahin kann sich dort noch vieles ändern, genau wie in Europa auch.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

18.08.2021 um 10:55
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:schlimm das mich auch das (15 statt 4 ) nicht mehr überraschen würde und auch schlimm das den Tatverdächtigen solche Sprüche ( wenns denn einer war ) noch nicht vergangen sind.
Da bin ich bei dir. Vollkommen.
Blöd Schmäh führen kann ich dann, wenn kein Mensch durch meine Taten gestorben ist.

Allerdings werden keine 15 Vergewaltiger dabei gewesen sein, sonst würde ja der Schwarze Peter nicht zwischen 4 sondern zwischen 15 Leuten hin und hergeschoben werden, bis der Fall so konfus und undurchsichtig ist, dass alle TV mit einer Bewährungsstrafe davonkommen könnten.

So oder so, wirklich ernst nimmt der TV seine Situation anscheinend nicht.
Hat noch anders getönt, als er der strahlende Helfer sein wollte, aber jeder zeigt schlußendlich sein wahres Ich.
Kann natürlich auch berechnendes Kalkül sein, um die Ermittlungen in die Länge zu ziehen, er hat ja einen klugen Rechtsbeistand, der die Kniffe kennen sollte.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ja, ich fürchte, die Anwältin des angeblich 16 jährigen, ich habe ihren Namen gerade nicht präsent, wird vor nichts zurück schrecken.
Ich habe bei ihr, auf Grund dessen, was ich über sie gelesen habe, ein ganz übles Gefühl.
Da kommt sicher jede Menge Victim blaming.
Für die Familie von Leonie sicher die Hölle.
Gewisse Anwälte, die jetzt die Täterseite vertreten waren ja vorher bei der Familie Leonies und wollten deren Rechtsbeistand sein... Nur soviel dazu.
Da geht's um Publicity, nicht um Moral oder die Wahrheit. Man will an dem Fall vor Gericht teilhaben, egal ob links oder rechts.

Das wird unschön, gelinde gesagt.
Da kann man der Familie Leonies nur viel Kraft und ein starkes Umfeld wünschen, ich denke, ihr jetziger Anwalt ist gut gewählt.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

18.08.2021 um 11:01
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Gewisse Anwälte, die jetzt die Täterseite vertreten waren ja vorher bei der Familie Leonies und wollten deren Rechtsbeistand sein... Nur soviel dazu.
Ach krass, das wußte ich nicht.
Das ist ja ziemlich...mir fehlt das passende Wort..abstoßend...
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Da geht's um Publicity, nicht um Moral oder die Wahrheit. Man will an dem Fall vor Gericht teilhaben, egal ob links oder rechts.
Das Gefühl hatte ich bei dem jetzigen Anwalt der Familie. Der hatte kürzlich als Täteranwalt in einem Fall von Gruppenvergewaltigung auch recht übel performt. Hartes Victim blaming.
Aber vielleicht irre ich da auch, und in diesem Fall geht es ihm auch tatsächlich um die Sache und nicht um die Publicity.
Ist ja schwer einzuschätzen.
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Das wird unschön, gelinde gesagt.
Da kann man der Familie Leonies nur viel Kraft und ein starkes Umfeld wünschen, ich denke, ihr jetziger Anwalt ist gut gewählt.
Ja.
Und ich hoffe du hast Recht mit dem Anwalt.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

18.08.2021 um 11:18
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ach krass, das wußte ich nicht.
Das ist ja ziemlich...mir fehlt das passende Wort..abstoßend...
@fischersfritzi
Leonies Mama, Melanie P., ist überhaupt mit der Vorgehensweise einiger Anwälte nicht einverstanden: "Zuerst bei mir anfragen, ob sie Opferanwalt sein sollen und dann die Verdächtigen vertreten - ich könnte mich nicht mehr in den Spiegel schauen. Aber es ist offensichtlich ein beinhartes Business, wo das Menschliche null zählt, sondern nur Publicity und Geld."
Quelle: https://www.google.com/amp/s/amp.heute.at/s/mutter-von-leonie-13-extrem-hart-sowas-zu-lesen-100156721


Ist halt so in dem Business, anscheinend.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

18.08.2021 um 11:25
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das Gefühl hatte ich bei dem jetzigen Anwalt der Familie. Der hatte kürzlich als Täteranwalt in einem Fall von Gruppenvergewaltigung auch recht übel performt. Hartes Victim blaming.
Aber vielleicht irre ich da auch, und in diesem Fall geht es ihm auch tatsächlich um die Sache und nicht um die Publicity.
Ist ja schwer einzuschätzen.
Ich sag ja, da geht's nicht um Moral. Das sehen wir vielleicht als Laien so, aber Moral hat da wenig Platz.
Der Anwalt der Familie Leonies kann ein unguter, beinharter Knochen sein, und so einen braucht es da.
Natürlich hat er auch schon Verbrecher vertreten, schockt mich jetzt nicht so.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

19.08.2021 um 14:57
Es geht um den 23-jährigen Sahel S., der in der Früh der verhängnisvollen Nacht auf den 26. Juni Drogennachschub in die ­Donaustadt gebracht haben soll, wo drei Landsleute des Afghanen sich bereits an der 13-Jährigen aus Tulln brutal vergangen haben sollen.

Auch der Dealer soll über Leonie hergefallen und sie vergewaltigt haben, bestreitet aber, überhaupt in der Wohnung gewesen zu sein. Er habe daher nichts mit dem Tod von Leonie zu tun.

Wie bereits berichtet, soll es aber Videoaufzeichnungen geben, die zeigen, wie S. mit einem E-Scooter zum fraglichen Zeitpunkt über die Reichsbrücke in den 22. Bezirk gefahren ist, zudem belasten sich alle vier Verdächtigen gegenseitig. Und dann wäre da noch die einschlägige „Vorgeschichte“ des in Niederösterreich wohnenden Flüchtlings. (...)

Er wurde nämlich im Mai des Vorjahres am Landesgericht St. Pölten wegen Körperverletzung, schwerer Nötigung und geschlechtlicher Nötigung einer deswegen bis heute traumatisierten Frau zu 24 Monaten Haft verurteilt. (...)

Weil Sahel S. trotz Weisung alle Versuche eines Bewährungshelfers, mit ihm Kontakt aufzunehmen, blockierte und zu keinen Terminen erschien, wurde die bedingte Strafe widerrufen. Einspruch dagegen wollte er zuerst nicht einlegen, indem er den zugestellten Bescheid nicht behob. Später konnte er nicht mehr, weil er mittlerweile in U-Haft saß. Die eineinhalb Jahre muss der Verdächtige also unabhängig davon, wie hoch die Strafe in der Causa Leonie ausfällt, absitzen.
Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/erster-leonie-taeter-bereits-zu-haft-verurteilt/488513276

Ich weiß nicht, ob das schon mal hier gepostet wurde. Das habe ich vorher schon mal gelesen - aber ich weiß nicht, ob das hinter einer Paywall stand.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

23.08.2021 um 12:47
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb am 17.08.2021:„Wir waren 15 Leute, nicht vier.“
Da müsste man dem doch eigentlich glatt sagen: "Ok, für diese Info bekommst Du nun pro Mann ein Jahr länger. Für jeden Namen, den Du nennst und den wir überführen, bekommst Du wieder 1 Jahr abgezogen."

Gucky.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

24.08.2021 um 12:32
Zitat von Gucky87Gucky87 schrieb:Da müsste man dem doch eigentlich glatt sagen: "Ok, für diese Info bekommst Du nun pro Mann ein Jahr länger. Für jeden Namen, den Du nennst und den wir überführen, bekommst Du wieder 1 Jahr abgezogen."
Weder unsere Exektuive, Legislative noch Judikative scheinen diese Täter ernst zu nehmen, das ist ein großes, wenn auch hausgemachtes, Problem.
Eines dieser Individuen sollte derzeit im Gefängnis sitzen, zwei andere davon abgeschoben sein.

Es gibt kaum spürbare Konsequenzen für das sträfliche Verhalten, das sie an den Tag legen.

Kriegen eh schon Bewährung auf ihre zahlreichen Verurteilungen und dann ist der simple Gang zum Bewährungshelfer schon zu viel verlangt.

Quelle: https://www.bild.de/news/ausland/news-ausland/leonie-in-wien-ermordet-ein-maedchen-killer-haette-noch-im-knast-sitzen-muessen-77429810.bild.html


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

13.09.2021 um 16:55
Der bereits mehrfach vorbestrafte 22-Jährige dürfte vermutlich per Zug nach Nordfrankreich gelangt sein. Dort gab er sich als Flüchtling aus, gelangte durch einen Schlepper auf ein Boot und auf diesem Weg über den Ärmelkanal nach Großbritannien. Am 18. Juli reiste er ein und suchte um Asyl an, gab dabei gegenüber den Grenzbeamten in Kent - um seine wahre Identität zu verschleiern - einen falschen Namen und falsche Informationen an, berichtete die „Daily Mail“.
Quelle: https://www.krone.at/2505921

Details zur Flucht des vierten TV heute in der Krone. Schwer macht man es den jungen Männern anscheinend nicht, das System für blöd anzuschauen.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

24.10.2021 um 15:05
Nach aktuellen Erkenntnissen hat es den Anschein, als hätte die Art und Weise, wie Leonie zu Tode kam, Methode bei den Tatverdächtigen gehabt.
Derweil wurde bekannt, dass einer der involvierten mutmaßlichen Täter, ein 23-Jähriger notorischer Dealer, der jetzt auch eine offenen Gefängnisstrafe von 24 Monaten wegen einer geschlechtlichen Nötigung und Körperverletzung an einer jungen Frau in St. Pölten im Mai 2020 absitzen muss, in einer dritten Causa auftaucht.

Bei einem Prozess gegen einen weiteren Afghanen (22), der am Montag angeklagt war, eine 16-Jährige in seiner Wohnung ins Badezimmer gedrängt und vergewaltigt zu haben, trat der Landesmann Sahel nämlich als „Entlastungszeuge“ auf, der das Opfer dorthin gebracht hatte und jetzt aussagte, dass gar nix passiert sei: Er und das Mädchen wären höchsten drei Minuten dort gewesen und sie „hatte Stress wegen Schulden. Ich hab gesagt, sie soll relaxen.“

Der Angeklagte meinte nur trocken, es habe keine Vergewaltigung gegeben – die 16-Jährige habe ihn küssen wollen, er habe das nicht gewünscht. Ein dritter Afghane war an dem Tag ebenfalls noch in der Wohnung. Die Verhandlung wird im Dezember fortgesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/leonie-taeter-in-3-vergewaltigung-verwickelt/495089207

In den nächsten Tagen wird laut Artikel auch ein Gutachten über den mutmaßlichen Tathergang und die Todesursache erwartet, welches für den Prozess bzgl. Leonie als entscheidend gilt.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

02.11.2021 um 13:07
Das Zwischengutachten wurde veröffentlicht.
Und das Zwischengutachten der Staatsanwaltschaft Wien zeigt: Leonie starb einen Erstickungstod samt Überdosis. Die chemisch-toxikologische Untersuchung zeigte, dass Leonie an einer MDA (Methylendioxyamphetamin)-Überdosierung (synthetisch halluzinogene Droge, wurde in den 60er-Jahren in den USA als "Liebesdroge" bekannt) starb. Auch Spuren von MDMA und MDEA sowie THC wurden gefunden.
(...)
Der DNA-Auswertung zur Folge dürften drei Tatverdächtige (16, 18, 22) engeren Kontakt zu Leonie gehabt haben, zumindest zwei (16, 22) sollen sich am Mädchen vergangen haben. Die Aussagen des vierten Afghanen, der nur Drogendealer gewesen sein will, wurden durch das DNA-Gutachten untermauert - es wurde keine Spur des 23-Jährigen gefunden.
Quelle: https://www.heute.at/s/dna-gutachten-belastet-verdaechtige-im-fall-leonie-schwer-100171394


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02.11.2021 um 13:16
Die arme kleine , wieso nur


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

06.01.2022 um 15:28
Über die Auslieferung des dritten Hauptverdächtigen nach Österreich wird heute entschieden.
Jener 22-Jährige, der nach dem Tod der 13 Jahre alten Leonie im Juni des Vorjahres untergetaucht und in der Folge nach Großbritannien geflohen war, steht offenbar vor der Auslieferung nach Österreich. Er gilt neben zwei weiteren jungen Männer als Hauptverdächtiger, die Niederösterreicherin unter Drogen gesetzt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Das Mädchen starb, ihre Leiche wurde auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt gefunden.
Quelle: https://www.krone.at/2597199

Der Rechtsanwalt der Eltern von Leonie geht allerdings davon aus, dass sich die tatsächliche Auslieferung bei einem positiven Entscheid hinauszögern wird, da zu vermuten ist, dass der Beschuldigte Rechtsmittel einlegen wird.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

17.01.2022 um 14:10
Insgesamt drei Festnahmen gab es in dem Fall bereits. Doch Zubaidullah R. gelang es, nach London zu flüchten. Ende Juli wurde er allerdings gefasst, seither befand er sich in Auslieferungshaft. Heute entschied das Gericht, dass der Mann ausgeliefert wird. Sein Anwalt hatte zuvor argumentiert, eine Auslieferung sei nicht möglich, weil noch keine Anklage vorliege.
Am 12.01. wurde entschieden, dass Zubaidullah R. nach Österreich ausgeliefert wird. Auch wenn noch Rechtsmittel dagegen eingelegt werden können, ist es wahrscheinlich, dass die Auslieferung innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfindet.

Dann kann es auch schnell zur Anklage kommen.

Opferanwalt Florian Höllwarth:
“Es fehlen nur noch die Einvernahme des geflüchteten Verdächtigen und die Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit der Beschuldigten."
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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

07.02.2022 um 09:00
Die Auslieferung des nach Großbritannien geflüchteten TV verzögert sich auf unbestimmte Zeit, da der TV Rechtsmittel gegen die Auslieferung eingelegt hat.
„Der Beschuldigte hat ein Rechtsmittel gegen die Auslieferungsentscheidung erhoben“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, am Freitag auf APA-Anfrage. Wann mit einer Entscheidung über die Eingabe zu rechnen ist, war vorerst nicht absehbar.
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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

07.02.2022 um 11:16
War ja klar.
Das ist bloß verlorene Zeit, in der der Fall aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden kann und somit der Druck nach Aufklärung und Gerechtigkeit nachlässt.

Das zwischenzeitliche Interesse des "Falters" hat auch komplett nachgelassen, ist aber auch verständlich. Man generiert keine Klicks oder Käufe mit Themen, die keiner lesen möchte.

So hast du am Ende nur eine Familie, deren Kind tot ist und eine Öffentlichkeit, die sich mit der Thematik, die diesem sinnlosen und vermeidbaren Tod voranging, absolut nicht auseinandersetzen will.


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13-Jährige auf einer Grünfläche tot aufgefunden

07.02.2022 um 14:17
Zitat von TheheistTheheist schrieb:Das ist bloß verlorene Zeit, in der der Fall aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden kann und somit der Druck nach Aufklärung und Gerechtigkeit nachlässt
Das Problem kann natürlich bestehen. Allerdings ist es nicht Aufgabe der Öffentlichkeit Recht zu sprechen oder anders einen gerechten Ausgleich für begangenes Unrecht in Form einer Strafe, hier Freiheitsstrafe, für dieses Verbrechen zu schaffen und auch nicht zu fordern. Wobei nur fordern natürlich schon, aber was das Volk, die außenstehende Öffentlichkeit will oder fordert und als gerecht ansehen würde, davon darf sich die spätere Rechtsprechung nicht beeinflussen lassen.

Auch muss es die Öffentlichkeit aushalten können, dass auch Rechtsmittel gegen eine Auslieferung eingelegt werden können.
So lange es Rechte für geflohene Beschuldigte in dieser Hinsicht gibt, dürfen sie auch davon Gebrauch machen, was aber nicht automatisch bedeutet, dass das zuständige Gericht zugunsten des Beschuldigten entscheiden wird. Nur so lange jetzt noch nichts entschieden ist, kann man den Beschuldigten halt auch nicht ausliefern.


Natürlich könnte der Beschuldigte auch einfach mal Gewissen und Reue zeigen und hätte auf Rechtsmittel gegen seine Auslieferung verzichten können, aber aus Sicht des Beschuldigten und der drohenden Strafe dürfte hier der menschliche Selbsterhaltungstrieb mal wieder höher gewesen sein. Vielleicht hat er auch gar kein Unrechtsbewusstsein in diesem Fall, dann ist es aus Beschuldigtensicht natürlich nochmal nachvollziehbarer, warum er eine Auslieferung verhindern will.


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