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Tödlicher Unfall auf der A 66

389 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unfall, 2020, Autobahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 14:40
Zitat von KitriKitri schrieb:Warum ist der Unfall denn auf der rechten Spur passiert?
Der Lambo ist in die Mittelleitplanke gerast und daraufhin quer über die Autobahn geflogen, wobei er einen Opel und den Skoda getroffen hat.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 14:42
@nutricius
Ach so, das habe ich irgendwie überlesen. Danke für die Aufklärung!


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 14:54
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Tod anderer Verkehrsteilnehmer ist nämlich nicht zur Erreichung des Ziels "Raserei" erforderlich, auch nicht dienlich, nicht erwünscht und - das ist ein gewaltiger Unterschied zu anderen Fallkonstellationen des bedingten Vorsatzes wie in meinem Beispiel - verbunden mit eigener Lebensgefahr und vor allem dem Verlust hoher Werte
Aber das braucht es doch auch gar nicht, um den Eventualvorsatz zu erfüllen, zumindest wenn ich streng nach Definition des bedingten Vorsatzes gehe.

Beim bedingten Vorsatz genügt es doch, wenn ein Täter einen bestimmten Erfolg nur ernsthaft für möglich hält, sich aber mit diesem Risiko, also mit der Möglichkeit auf einen bestimmten Erfolg abfindet.


Wäre eine bestimmte Handlung dienlich und der Täter sich sicher oder sogar explizit bewusst darüber einen bestimmten Erfolg mit einer bestimmten Handlung herbeizuführen, dennoch aber nicht erwünscht, so würde es sich sogar um den direkten Vorsatz handeln.
Kurz: Wissend oder zumindest ziemlich sicher um einen möglichen Erfolgseintritt und wird als reine Notwendigkeit hingenommen, obwohl der Erfolg eigentlich nicht erwünscht.


Die andere Art wäre die Absichtsform:
Bei der ist der Erfolg geradezu gewünscht, festes Ziel. Beispielsweise Rasen ausschließlich um damit andere Menschen zu schaden, zu töten. Wenn das Auto gezielt als Tatwaffe eingesetzt werden würde, nicht um zu rasen, sondern um mit dem Rasen in Verbindung mit dem Auto andere Menschen zu töten.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 14:56
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich hab das hier nur angemerkt, weil ich noch einen Verteidiger im Ohr habe, der das Tun seines Mandanten verharmlosen wollte, in dem er erklärte:
Es würde doch niemand mutwillig sein Leben gefährden- oder sein geliebtes Auto kaputt machen wollen.
Wer sich für sein geliebtes Auto hat krummlegen müssen, wird sicher darauf achten, dass ihm nichts passiert. Aber wer sich jederzeit ein neues gleichartiges Auto leisten kann, dürfte solche Skrupel weniger haben....


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:03
Ich glaube nicht, dass der Ersteller des Handyvideos irgend etwas mit den Rasern zu tun hat, denn der Wagen, aus dem heraus aufgenommen wurde, war wesentlich langsamer als die drei. Ich schätze, da hat jemand einfach gehört, dass von hinten ein paar Sportwagen angeflogen kommen, und spontan zum Handy gegriffen.

Andererseits bin ich mir ziemlich sicher, dass aus den Sportwagen selbst heraus gefilmt wurde, kontinuierlich und in wesentlich besserer Qualität. Bei diesem Rennen wird es nicht nur um den Thrill gegangen sein, sondern um die Erstellung von "Content" für die sozialen Medien. Die Beweislage dürfte somit super sein.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:09
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber das braucht es doch auch gar nicht, um den Eventualvorsatz zu erfüllen, zumindest wenn ich streng nach Definition des bedingten Vorsatzes gehe.
Der (bedingte) Vorsatz muss sich stets auf den konkreten in Frage kommenden Straftatbestand beziehen, hier die Tötung eines Menschen, die sowohl bei Totschlag wie bei Mord als objektiver Tatbestand vorausgesetzt wird.

Wer also etwas durchführt, wobei die Tötung eines Menschen als möglich vorausgesehen und für diesen Fall auch billigend in Kauf genommen wird, hat bedingten Vorsatz, so dass mindestens Totschlag in Betracht kommt. Ob darüber hinaus auch Vorsatz in Bezug auf die Erfüllung eines Mordmerkmals vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wer hingegen etwas durchführt, wobei zwar die Tötung eines Menschen als möglich vorausgesehen, aber darauf vertraut wird, dass schon alles gut gehen wird, handelt fahrlässig. Da Totschlag und Mord beide Vorsatz voraussetzen, kommen diese Straftatbestände dann nicht in Betracht, sondern andere, bei denen fahrlässiges Handeln strafbar ist, hier dann etwa fahrlässige Tötung.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:20
Ich schätze, dass das Ganze so eine Art Remake von Getaway in Stockholm X werden sollte
https://de.wikipedia.org/wiki/Getaway_in_Stockholm

Mit dem großen Unterschied, dass die Jungs in Schweden zumeist mitten in der Nacht durch menschenleere Straßen bretterten und richtig gut fahren konnten. Die verwendeten Fahrzeuge wurden übrigens von den Eigentümern verliehen, weil diese einmal sehen wollten, was ihre Wagen in den Händen von Profis können. Ich könnte mir auch hier sehr gut vorstellen, dass zumindest der Porsche und der zweite Lamborghini von ihren Eigentümern extra für das Rennen verliehen wurden.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:24
Ergänzung: Dass die 3 Herren durch ihre Raserei eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 c StGB begangen haben, steht wohl außer Frage. Bei dem einen käme darüber hinaus noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB in Betracht.

Die weitere Frage ist hat, ob daneben einem oder allen fahrlässige Tötung oder sogar ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorzuwerfen ist. Immerhin ist ja unstrittig infolge der Straßrnverkehrsgefährdung ein Mensch zu Tode gekommen. Wie das strafrechtlich zu würdigen ist, werden die weiteren Ermittlungen zeigen.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:31
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Beim bedingten Vorsatz genügt es doch, wenn ein Täter einen bestimmten Erfolg nur ernsthaft für möglich hält, sich aber mit diesem Risiko, also mit der Möglichkeit auf einen bestimmten Erfolg abfindet.
Das ist das Wissenselement, die eine Hälfte des Vorsatzes. Die andere Hälfte ist das Wollenselement. Das ist das "billigend in Kauf nehmen". Und da war Dein Argument, zur Erreichung des Primärziels "Rasen" würde der Tod eines Menschen akzeptiert. Ich meinte aber ursprünglich, der Raser vertraue darauf, dass dies nicht geschieht.

Einerseits, weil er subjektiv aus Hybris glaubt, er sei ein so begnadeter Fahrer, dass er jeder Unfallsituation ausweichen könne (Verkennung der objektiven Gefahr). Und andererseits den Tod von Menschen zur Erreichung seines Ziels nicht nur nicht benötigt, sondern gar nicht "billigt". Er nimmt aus seiner Sicht den Unfall nicht "in Kauf". Und billigen tut er ihn erst recht nicht, weil die Folgen ihn in gleicher Weise treffen können.

Ein Gegenbeispiel: Der Fahrer, der in Suizidabsicht als Geisterfahrer unterwegs ist. Der will nicht den Tod des anderen, sondern seinen eigenen. Dafür benötigt er aber den Unfall. Dass dabei ein Mensch zu Schaden kommt oder gar getötet wird, das will er nicht. Aber um sein eigenes Ziel zu erreichen, findet er sich mit dem Tod des anderen ab.

Aber bei den Rasern ist das anders. Die sind schon 10 oder 100mal gerast und immer ist es gut gegangen. Deshalb durften sie nicht darauf vertrauen, dass es gut geht. Aber subjektiv haben sie darauf vertraut. Das steht für mich außer Frage. Deshalb halte ich die Mordrechtsprechung bei Rasern für lebensfremd und psychologisch abwegig. Dogmatisch gefährlich ist sie zudem, weil ich bei schweren Verkehrsverstößen mit tödlichem Ausgang immer Mord prüfen und bei Vorsatz des Verstoßes bejahen müsste. Und weil das nicht passiert, bleibt eine Schaufensterrechtsprechung.

Zudem sind Mörder vom Schlage Christian F. oder Andreas D. ein ganz anderes Kaliber, als diese Verkehrsdelikte. Hier übersteuert der Rechtsstaat und reagiert auf Ärger und Betroffenheit der Öffentlichkeit über dieses Raserklientel völlig über. Dabei verrutschen die Maßstäbe, wie strafwürdiges Verhalten geahndet werden. M.E. ist der Strafrahmen von bis zu 10 Jahren bei Raserei mit Todesfolge völlig ausreichend. Das Berliner Ersturteil erging noch mit einer Rechtslage, die nur bis 5 Jahre Höchststrafe (für fahrlässige Tötung) vorsah. Das Strafbedürfnis war höher, verständlich angesichts der Schwere der Tat. Aber Mord und Lebenslang, das schärfste Schwert des Strafrechts, für Tötungen, die nicht gewollt werden, das tut kriminalpolitisch nicht gut.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der (bedingte) Vorsatz muss sich stets auf den konkreten in Frage kommenden Straftatbestand beziehen, hier die Tötung eines Menschen, die sowohl bei Totschlag wie bei Mord als objektiver Tatbestand vorausgesetzt wird.
Selbstverständlich, mir vollkommen klar.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wer also etwas durchführt, wobei die Tötung eines Menschen als möglich vorausgesehen und für diesen Fall auch billigend in Kauf genommen wird, hat bedingten Vorsatz, so dass mindestens Totschlag in Betracht kommt. Ob darüber hinaus auch Vorsatz in Bezug auf die Erfüllung eines Mordmerkmals vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Nun, warum ich hier den bedingte Vorsatz als gerechtfertigt ansehe, auch explizit auf die Tötung eines anderen Menschen, hatte ich ja schon vorhin versucht zu erklären. Fahrlässige Tötung sehe ich daher überhaupt nicht als gegeben an, sondern mindestens wie du richtig gesagt hast den Totschlag.

Jetzt dürfte aber noch hinzukommen und darum ist auch auch Mord nicht abwegig, dass man dieses Rennen garantiert nicht aus menschlich nachvollziehbaren Gründen gefahren ist, sondern die Beweggründe zum Rasen und dem Rennen jedweder nachvollziehbaren Grundlage entbehrt hat, sodass man zu Recht einen niederen Beweggrund annehmen kann. Und zu alledem hat man sich auch noch bewusst eines Mittels bedient, Sportwagen mit ordentlich PS unter der Haube, dass sich nachvollziehbar als gemeingefährliches Mittel begründen lässt, weil nicht beherrschbar, in seiner Wirkungsweise (auch mit Berücksichtigung auf die überhöhte Geschwindigkeit) nicht mehr zu kontrollieren, ganz gleich wie erfahren die Fahrer auch gewesen sein mögen, und die Fahrzeuge somit dazu auch in der Lage gewesen wären eine Vielzahl bzw. korrekter eine unbestimmte Anzahl von Menschen zu verletzen, ja sogar auch zu töten. Erst Recht bei einer so dichten Verkehrslage, wie sie zum Zeitpunkt des Rennens wohl vorgelegen hat.

Und somit ist es eigentlich sogar ein Wunder und wir alle können froh sein, dass bei der ganzen Aktion nicht noch mehr Menschen zu Schaden gekommen, getötet worden sind, was aber jederzeit unter den gegebenen Umständen hätte passieren können.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:39
In seinem Instagram-Account zeigt Navid Alpha stolz Videos von seinen Rennen. Könnte ihm jetzt nachteilig ausgelegt werden und somit 15 Jahre extra kosten. War daher nicht sehr intelligent.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:46
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist das Wissenselement, die eine Hälfte des Vorsatzes. Die andere Hälfte ist das Wollenselement. Das ist das "billigend in Kauf nehmen". Und da war Dein Argument, zur Erreichung des Primärziels "Rasen" würde der Tod eines Menschen akzeptiert. Ich meinte aber ursprünglich, der Raser vertraue darauf, dass dies nicht geschieht
Und ich behaupte einfach nochmal, dass man entweder nicht Herr seiner Sinne gewesen sein muss oder total verblödet und naiv leichtgläubig eingestellt sein muss, um unter den hier im Fall vorliegenden Umständen darauf zu vertrauen und daran zu glauben dass schon nichts passieren wird.

So naiv waren die Raser sicherlich nicht. Diese Möglichkeit haben sie bestimmt mit einkalkuliert bzw. in Betracht gezogen, was alles passieren könnte, auch das andere Verkehrsteilnehmer getötet werden könnten, wenn sie rücksichtslos bei hoher Verkehrsdichte Rennen mit extrem ü"rasen".

Behaupten, sollten sie sich äußern, werden sie sicherlich das Gegenteil.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 15:46
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nun, warum ich hier den bedingte Vorsatz als gerechtfertigt ansehe, auch explizit auf die Tötung eines anderen Menschen, hatte ich ja schon vorhin versucht zu erklären. Fahrlässige Tötung sehe ich daher überhaupt nicht als gegeben an, sondern mindestens wie du richtig gesagt hast den Totschlag.
Es ist nicht immer ganz einfach, grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit vom bedingten Vorsatz abzugrenzen. Da kommt es halt immer auf die Fakten an, weshalb es hier wirklich wichtig ist, zu wissen, was die Beteiligten im Vorfeld ihres „Rennens“ abgesprochen bzw. auch anderen evtl. davon erzählt haben. Vielleicht haben sie oder einer von ihnen darüber auch im Netz irgendwas geschrieben, oder wer hat sich abends beim Bier mit den Kumpels darüber ausgelassen. Das muss jetzt alles untersucht werden.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Jetzt dürfte aber noch hinzukommen und darum ist auch auch Mord nicht abwegig,
Wenn man hier mindestens bedingten Tötungsvorsatz bejahen kann, müssen auch in Betracht kommende Merkmale wie niedrige Beweggründe oder Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln geprüft werden, klar.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 16:02
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und ich behaupte einfach nochmal, dass man entweder nicht Herr seiner Sinne gewesen sein muss oder total verblödet und naiv leichtgläubig eingestellt sein muss, um unter den hier im Fall vorliegenden Umständen darauf zu vertrauen und daran zu glauben dass schon nichts passieren wird.
Was die Beschuldigten gedacht und geglaubt haben, ist natürlich das Entscheidende. Da kommt es nun aber nicht allein darauf an, was sie selbst, sollten sie sich überhaupt einlassen, darüber sagen. Da kommt es eben auch darauf an, was Zeugen sagen, mit denen die Beschuldigten über ihr Vorhaben gesprochen haben, wie sie ggf. vor Zeugen etwa die Ku´dammraserei kommentiert haben, was sie generell von der Einhaltung von Straßenverkehrsregeln halten etc.

Für bedingten Vorsatz zumindest in Bezug auf den Betreffenden würde es wohl schon reichen, wenn dieser in so einem Zusammenhang nachweislich sinngemäß gesagt hätte, dass es ihm egal ist, was passiert, wenn er so ein „Rennen“ fahren würde, oder etwas in der Art.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 16:04
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Fahrlässige Tötung sehe ich daher überhaupt nicht als gegeben an, sondern mindestens wie du richtig gesagt hast den Totschlag.
Dann müsstest Du aber konsequent sein und wenn jemand in so einer Weise über die Autobahn brettert und nicht passiert, keiner kommt zu Schaden, eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes annehmen.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 16:05
Ich glaube nicht, dass es hier um ein klassisches Rennen ging, bei dem nur zählt, wer als Erster im Ziel ankommt. Dazu waren die drei Wagen zu dicht beieinander. Ein klassisches Rennen wäre auch cinematisch nicht so attraktiv in Szene zu setzen.

Vielmehr vermute ich, dass das Ziel der Aktion war, mit den drei Supersportwagen als Gruppe durch zähen Verkehr zu heizen und den anderen Verkehrsteilnehmern mal zu zeigen, wo der Hammer hängt. Die anderen Verkehrsteilnehmer waren sozusagen als unfreiwillige Statisten Teil der Inszenierung. Das ist es, was dieses Rennen aus meiner Sicht so besonders verwerflich macht, das Einbeziehen von Unbeteiligten in den "Spaß". Natürlich muss man dabei davon ausgehen, dass einer dieser Unbeteiligten "falsch" bzw. in unvorhergesehener Weise reagiert – und einer reicht, damit es richtig knallt.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 16:07
Weiß man eigentlich was über den Porsche Fahrer, der sich im Nachhinein gestellt hat,
ich habe noch nirgends was davon gehört oder gelesen, klar der Frankfurter Influencer
steht natürlich im Haupt-Focus.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 16:10
Zitat von VanDusenVanDusen schrieb:Vielmehr vermute ich, dass das Ziel der Aktion war, mit den drei Supersportwagen als Gruppe durch zähen Verkehr zu heizen und den anderen Verkehrsteilnehmern mal zu zeigen, wo der Hammer hängt. Die anderen Verkehrsteilnehmer waren sozusagen als unfreiwillige Statisten Teil der Inszenierung.
Das Video scheint diese Theorie zu bestätigen.

Wäre es "nur" um ein Rennen gegangen, würde man das doch zumindest nachts bei wenig Verkehr austragen, wenn schon nicht auf einer Rennstrecke.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 16:48
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und ich behaupte einfach nochmal, dass man entweder nicht Herr seiner Sinne gewesen sein muss oder total verblödet und naiv leichtgläubig eingestellt sein muss, um unter den hier im Fall vorliegenden Umständen darauf zu vertrauen und daran zu glauben dass schon nichts passieren wird.
Ich behaupte, es ist lebensfremd anzunehmen, jemand würde hier sehenden Auges in sein Unglück rasen, seinen Ferrari, Porsche oder was auch immer schrotten und Dritte töten wollen. Ja: Diese Leute sind nicht Herr ihrer Sinne, sie überschätzen sich maßlos, sie sind total verblödet und sie sind naiv leichtgläubig - was für Kriminelle nicht untypisch ist. Sie sehen das Unrecht ihrer Raserei ein, aber sie nehmen Tote nicht billigend in Kauf.

Sonst könnte ich das dann auch jeden Autofahrer unterstellen, der vorsätzlich eine rote Ampel an einer belebten Kreuzung überfährt - und ihn wegen versuchten Mordes bestrafen. Ich kann dann drakonisch bestrafen, Hurra!, aber das Schuldprinzip bleibt damit auf der Strecke.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

13.10.2020 um 17:01
Wer hat nicht schonmal die Herausforderung gespürt, wenn man zum Nachbarn rüberguckt und der dann spielerisch aufs Gas drückt, das dann auch zu tun und herauszufinden, wer sich wie lange vor dem anderen halten kann?
Ich mache es konsequent so, dass ich solche Herausforderungen auch, wenn sie spielerisch sind, ignoriere und dann sogar bewusst vom Gas gehe, weil ich im Fall der Fälle auch nicht in der Nähe solcher Fahrer sein will.

Überholaktionen schnellerer Autos von Rechts sieht man auf der Autobahn auch häufiger, vor allem weil in Deutschland das Problem extrem ist, dass Leute auf der mittleren oder linken Spur dauerhaft entlang schleichen.

Also an und für sich finde ich die Situationen auf dem Video für sich allein gesehen als riskant aber nicht als extrem gefährlich, aber bei der Verkehrsdichte dann eben schon. In einer einzelnen Situation kann man das schonmal machen, wenn man Platz hat und den Überblick hat. Reihen sich allerdings viele dieser Aktionen aneinander und dann zusätzlich bei dem Verkehr und so scheint es gewesen zu sein, kann man nicht mehr von "den Überblick haben" oder "mal eine riskante Aktion" sprechen. Das geht einfach darüber hinaus.

Die Grenzen von " nicht so tolle aber überschaubare Aktion" zu "Rasen" können zwar fließend sein und es muss nicht unbedingt sein, dass die Fahrer da wirklich denken, es ist ihm egal, ob sie leben oder sterben. Eher überschätzen sie sich selbst und suchen den Kick. Ich glaube aber, dass irgendwann ein Punkt erreicht ist, wo einem Autofahrer bewusst sein muss "Ok, das ist jetzt echt gefährlich, was ich hier mache" und spätestens da muss man von jedem Autofahrer erwarten können, dass er aufhört.

Und, dass man da dann weitermacht, OBWOHL einem bewusst ist „ich habe das Auto nicht mehr 100%ig unter Kontrolle. das kann jetzt ins Auge gehen“ das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass das da eben passiert ist.
Was auch die Mordanklage erklärt und rechtfertigt.

Der Eventualvorsatz ist (möglicherweise) gegeben, darum keine Fahrlässigkeit, sondern Totschlag. Und es ist vermutlich (mindestens) ein Mordmerkmal erfüllt.


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