menari schrieb:In dem veröffentlichen Video ist doch die Verkehrslage „ziemlich dichter Verkehr“ sehr gut erkennbar.
Eben und so dürfte es auch die Staatsanwaltschaft sehen und damit auch den Eventualvorsatz begründen können, was eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung ausschließt.
"Ich glaube" bei nur fahrlässiger Tötung hätten die Beteiligten bei ihrem Fehlverhalten (dem Rasen, das beabsichtigte, bewusst geführte Autorennen) die Chance auf Erfolg (Herbeiführen von Schäden bzw. Gefährdung von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer) nicht einschätzen/abschätzen können. Die Möglichkeit auf Erfolg hätte für die Beteiligten nicht ersichtlich sein dürfen oder anders sie hätten sich relativ sicher fühlen müssen, dass nichts passieren kann oder nur eine sehr geringe Chance auf Erfolg bestehen könnte.
Dann könnte man mit reiner Fahrlässigkeit (fahrlässige Tötung) argumentieren.
Aber so, wie es sich wohl verhalten hat bzw. wie die Umstände zum Zeitpunkt des Rennens gewesen sind, kann man eigentlich davon ausgehen, dass Ihnen bewusst gewesen sein müsste, dass sie mit ihrem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährden könnten und eine Erfolgsaussicht auf Schäden bzw. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Bereich des Möglichen liegt.
Da sie aber trotzdem ihr dämliches Rennen gefahren sind, wahrscheinlich sehr wohl bewusst darüber, dass es die Verkehrsdichte eigentlich gar nicht zulässt bzw. unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte eigentlich unverantwortlich ist ein solches Rennen zu fahren - muss ich davon ausgehen, dass Ihnen das Wohl anderer Verkehrsteilnehmer zu Gunsten ihres dämlichen Rennens, zu Gunsten ihrer eigenen persönlichen Bedürfnisse, Ziele ignoriert haben bzw. ihnen scheißegal gewesen ist. Oder kurz: Diese Möglichkeit auf Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ignoriert haben.
Und damit ließe sich der Eventualvorsatz, die billigend Inkaufnahne rechtfertigen, sodass man nicht mehr nur von einem reinen fahrlässigen Verhalten sprechen kann.
Unter anderen Umständen, weniger hohe Verkehrsdichte beispielsweise, wäre der Eventualvorsatz eventuell nicht haltbar.