monstra schrieb:Und dafür ist bislang (vor der Mordrechtsprechung für Raser) immer ein wesentlicher Anhaltspunkt gewesen, ob der Täter mit der Tötungshandlung sich selbst oder sein Hab und Gut gefährdet. Der Raser, der in einer Kurve halsbrecherisch ein Auto überholt und denkt "wird schon gut gehen!", der war das Paradebeispiel für grobe Fahrlässigkeit.
....Aber das haben wir - pro und contra - im Kudamm-Thread schon ausführlich und kontrovers rauf und runter diskutiert...
Ich will das Fass hier nicht wieder aufmachen.
Nur diese Anmerkung ist mir wichtig:
Es gibt junge, tollkühne Menschen (tollkühn, das Wort passt absolut), die sich einbilden, ihnen sei egal ob sie leben oder tot sind.
Leb schnell, stirb jung und hinterlasse eine schöne LeicheGut, das Letzte wohl dann eher nicht, aber das Motto scheint für einige zu gelten.
Nicht das sie tatsächlich sterben wollen,- aber der Gedanke das Schicksal herauszufordern und Leben, Gesundheit und das teure Auto aufs Spiel setzen, hat gewiss seinen Reiz.
Ein Richter hat da andere Lebensziele und kann sich nicht vorstellen, dass jemand für den Kick billigend in kauf nimmt, zu sterben, im Rollstuhl zu sitzen, sein "geliebtes" Auto kaputt zu machen.
Wenn man sich im Internet die Filme der Kletterer anguckt- oder Alexander Polli, der im Wingsuit durch Felsöffnungen geflogen (und dabei gestorben) ist , kommt man auf die Idee, dass ein eigenes Risiko durchaus gewollt ist.