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Tödlicher Unfall auf der A 66

389 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Unfall, 2020, Autobahn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 04:24
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Im Berliner Fall kann man von bedingten Vorsatz sprechen, weil mitten in der Innenstadt wissentlich über mehrere rote Ampeln gerast wurde
Ohne Rücksicht auf Verluste sozusagen.
Man kann sicherlich auch irgendwie über eine besonders heikle Verkehrslage (hohe Verkehrsdichte beispielsweise), die besondere Vorsicht, Rücksichtnahme erfordert hätte, den bedingten Vorsatz (im Hinblick auf die Tötung anderer Verkehrsteilnehmer) rechtfertigen.
Insbesondere auch noch dann, wenn es auf besagtem Steckenabschnitt zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben haben sollte und die Fahrer eindeutig mit zu überhöhter Geschwindigkeit gefahren und zudem eventuell auch noch gedrängelt und falsch überholt haben sollten.

Darauf zu vertrauen, dass dann schon nichts passieren wird, so leichtgläubig bzw. naiv kann mir das dann keiner mehr verkaufen.
Autofahrer, nicht erst seit gestern, sollten sich über gewisse Gefahren stets im Klaren sein, dass man mit besonders dreistem Fahrverhalten unter besonderen Umständen andere Verkehrsteilnehmer nicht nur verletzen sogar auch töten kann.

Sollte die Autobahn natürlich komplett frei gewesen sein, zudem auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgelegen haben, dann könnte die Sache wieder ganz anders aussehen und dann würde ich den Rasern eine gewisse Gutgläubigkeit und Vertrauen darauf, dass schon nichts passieren wird, sogar noch abkaufen, sodass man nicht mehr von bedingtem Vorsatz sprechen könnte.

Das sehe ich übrigens unabhängig eines illegal gefahrenen Rennens so.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 05:39
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Im Berliner Fall kann man von bedingten Vorsatz sprechen, weil mitten in der Innenstadt wissentlich über mehrere rote Ampeln gerast wurde
Ohne Rücksicht auf Verluste sozusagen.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Man kann sicherlich auch irgendwie über eine besonders heikle Verkehrslage (hohe Verkehrsdichte beispielsweise), die besondere Vorsicht, Rücksichtnahme erfordert hätte, den bedingten Vorsatz (im Hinblick auf die Tötung anderer Verkehrsteilnehmer) rechtfertigen.
Der bedingte Vorsatz setzt jedoch voraus, dass sich der Fahrer der Gefahr sehr wohl bewusst ist und sie ihnen egal ist.

Leider meinen diese Herrschaften doch meist, dass sie Herr über ihren Wagen sind, dass sie solchen Situationen auch gewachsen sind. Die Kisten sind ihnen doch heilig. Daher ist das mit dem bedingten Vorsatz eigentlich nicht beweisbar und mehr noch er liegt sogar eher fern.

Vor ein paar Jahren hat es den Vorfall in der Silvesternacht gegeben, wo ein Mann unkontrollierbar in einen Menschenmenge geschossen hatte. Eine einmal abgeschossene Kugel kann man nicht mehr in der Flugbahn ändern, dort trifft bedingter Vorsatz zu.

Heute gibt es auch eine geänderte Gesetzeslage, diese sollte man nutzen und nicht zu solchen Konstruktionen mehr greifen, die von vornherein massive rechtsstaatliche Fragen aufwerfen.

Wie gesagt, das Nutzen der Gegenfahrbahn bei der die Flucht vor der Polizei ist ein anderer Fall. Derjenige wird sich kaum gesagt haben, dass er Herr seines Wagens ist, sein Ziel war einzig und allein, dass die Flucht glückt. Dass ist so ähnlich wie das Rumballern auf der Flucht vor der Polizei. Diesen ist es dann egal, ob dabei jemand verletzt oder getötet wird.

Man sollte sich dessen einfach bewusst sein, hätte es die geänderte Gesetzeslage schon vor den Berliner Urteilen gegeben hätte es wahrscheinlich keine Verurteilung wegen Mordes gegeben. Es war und ist eine Krücke des Versuchs "Gerechtigkeit" herzustellen. Bei solchen Versuchen bleibt immer ein bitterer Beigeschmack zurück. Man bewegt sich dort an den Grenzen des Rechtsstaates. Es gibt auch gute Argumente dafür, dass die Grenze bei diesen Urteilen überschritten wurde.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 06:18
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Inwiefern würde denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung helfen? Die meisten Sportwagen werden in Länder verkauft, die ein Tempolimit haben.
Man darf nicht vergessen, es sind in erster Linie Prestige-Objekte. Ob die dann wirklich dazu genutzt werden, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu übertreten, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Ob der eine Sportwagen aus Dubai hier aufgetaucht ist, um "endlich" mal ausgefahren zu werden, wäre schon interessant zu wissen. Denn das würde es bestärken, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch in D sehr sinnvoll wäre. Wer der Besitzer ist, hat man bisher nicht erfahren.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 06:51
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Der bedingte Vorsatz setzt jedoch voraus, dass sich der Fahrer der Gefahr sehr wohl bewusst ist und sie ihnen egal ist.
Sehr richtig.

Und unter manchen Umständen nehme ich das auch an, wenn Fahrer nicht völlig verblödet und naiv sind, dass sie diese Erkenntnis, diese Einsicht, dieses Wissen auf einen möglichen Erfolgseintritt innehaben.
Machen sie dann trotzdem mit ihrem rücksichtslosen Verhalten weiter, muss ich unweigerlich davon ausgehen, dass ihnen eine gewisse Erkenntnis auf Erfolg egal, gleichgültig, scheißegal ist.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Leider meinen diese Herrschaften doch meist, dass sie Herr über ihren Wagen sind, dass sie solchen Situationen auch gewachsen sind. Die Kisten sind ihnen doch heilig. Daher ist das mit dem bedingten Vorsatz eigentlich nicht beweisbar und mehr noch er liegt sogar eher fern.
Das zieht "für mich" nur bedingt, denn selbst wenn sie das glauben, die besten Fahrer zu sein, so müssen sie unter gewissen Umständen einfach davon ausgehen, dass sie trotzdem andere Verkehrsteilnehmer mit ihrem Verhalten gefährden könnten. Allein schon aus dem Grund, weil sie auch stets mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.

Das Argument der Gutgläubigkeit und Selbstüberschätzung unentwegt bester Fahrer und Herr jeder Lage zu sein, darf nicht immer ziehen. Kann mir auch nicht jeder erzählen, nicht jeder so verkaufen, dass er unentwegt so denken würde, wenn wie gesagt nicht völlig verblödet und naiv.
Einigen in so manchen Situationen dürfte so manche Gefahr bewusst sein, wird aber in ihrem Egoismus als Nebensächlichkeit abgetan bzw. hinter die eigenen Bedürfnisse gestellt.

Und selbst wenn ihnen die Kisten heilig sind und sie wenigstens Schaden an ihren Kisten vermeiden wollen, wenn möglich, so kann bei einigen trotzdem nach dem Motto No Risk no Fun gedacht und gehandelt worden sein - oder wie hier schon mal jemand geschrieben hatte lieber ein kurzes erfülltes Leben voller Fun und Abenteuer als ein langweiliges sich an Regeln haltendes Leben führen.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 08:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Machen sie dann trotzdem mit ihrem rücksichtslosen Verhalten weiter, muss ich unweigerlich davon ausgehen, dass ihnen eine gewisse Erkenntnis auf Erfolg egal, gleichgültig, scheißegal ist.
Das ist mehr ein psycholgisches Problem, was man vermutlich nie ausreichend klären kann. Wenn ausschließlich der gesunde Menschenverstand in solchen Situationen reagieren würde, würde ich Dir recht geben. Aber wenn nur dieser regieren würde, würde man auch nicht bei "Dunkelgelb" über die Kreuzung fahren.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das zieht "für mich" nur bedingt, denn selbst wenn sie das glauben, die besten Fahrer zu sein, so müssen sie unter gewissen Umständen einfach davon ausgehen, dass sie trotzdem andere Verkehrsteilnehmer mit ihrem Verhalten gefährden könnten. Allein schon aus dem Grund, weil sie auch stets mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.
Sicher, es funktioniert im Straßenverkehr normalerweise recht gut, dass Fehler anderer ausgebügelt werden.

Man darf aber nie dabei vergessen, dass die Justiz in der Abgestuftheit der Strafen sich auch messen lassen muss. Differenzierung muss möglich sein. Bei Mord gibt es keine Abstufungen mehr, das Ergebnis ist immer lebenslänglich. Daher ist dieser Paragraph auch bis heute in berechtigter Kritik.

Vor dem Hintergrund der illegalen Autorennen, die eigentlich immer dieses von Dir aufgezeichnete rücksichtlose Fahren beinhaltet, hat nun der Gesetzgeber die Strafe spezifiziert. Wobei diese Berliner Autorennen gerade der Anlass für die Gesetzesänderung war. Das Gericht hat nun ein sehr weiten Beurteilungsspielraum erhalten und zwar bis zu 10 Jahre. Der Gesetzgeber hat es auch nicht nur von Autorennen abhängig gemacht.

Aber 10 Jahre nur dann, wenn der Fahrer Teilnehmer eines Autorenenns ist, sonst 5 Jahre, auch wenn er "Grob verkehrswidig" handelt. Und zu "grob verkehswiedrig" gehören sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße dazu. Es sieht eben so aus, dass der Gesetzgeber hier nicht gleich Mord als erfüllt angesehen haben will.

Man sollte sich davor hüten alles gleich als Mord anzusehen gerade vor dem Hintergrund der nun neu geschaffenen anderen Möglichkeiten der fallgerechten Bewertung.

Um auf den vorliegenden Fall zurück zu kommen, hier war die Sache auch von vornherein nicht mit den Berliner Urteilen vergleichbar. Es war von vornherein klar, dass der Fahrer die Kontrolle über das Auto verloren hatte, ob da wirklich ein Autorennen stattgefunden hatte, war erstmal nicht wirklich klar.

Der Fall wirft auch noch weitaus bedenklichere Fragen auf, nicht nur die der Klassifizierung:
Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies dem hr: Ein Sachverständiger habe die bisherigen Annahmen zum Unfallhergang korrigiert, auch auf Grundlage eines Zeugenvideos. Der Verdacht auf Mord durch ein illegales Rennen bestehe nicht mehr - und damit auch nicht die für die Haftbefehle ursächliche Fluchtgefahr. Weitere Details wurden nicht bekannt.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article166949815/79-Jaehrige-doppelt-so-schnell-auf-Autobahn-wie-erlaubt.html

Was wäre gewesen, wenn es diese Zeugenvideo nicht gegeben hätte? Gerade vor dem im Raum stehenden Mordvorwurfs.

Es ist eben selten etwas so eindeutig, wie es erstmal erscheint.

Heuzutage ist das Vorliegen von Videoaufnahmen viel warscheinlicher, es darf aber eben nie eine Voraussetzung sein. Wie kam es zu der fehlerhaften Sachverständigen-Bewertung? Was hatte er genau zu bewerten? Die Spuren am Unfallort ließen offensichtlich mehrere Möglichkeiten zu. Warum dann eine fehlerhafte Bewertung offnebar nur in eine Richtung für die ehemalig Inhaftierten zum Nachteil?


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18.10.2020 um 08:28
Ob sich der Flüchtige in Absprache mit einem Anwalt jetzt, nach den neuesten Aussagen der STA, doch stellt? Langfristig verlassen kann er sich ja nicht ,dass nicht weiter eine längere Haftstrafe im Raum steht .
Zumindest U-Haft steht ja bei ihm auch noch im Raum. Ohne festen Wohnsitz, bzw. in Dubai lebend ...


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 08:45
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ob sich der Flüchtige in Absprache mit einem Anwalt jetzt, nach den neuesten Aussagen der STA, doch stellt? Langfristig verlassen kann er sich ja nicht ,dass nicht weiter eine längere Haftstrafe im Raum steht .
Die Frage, ob er sich wegen des Unfalles nicht gestellt hat oder aus anderen Gründen, ist für mich nicht beantwortet. Ohne "festen Wohnsitz" kann viele Ursachen haben. Ein sogenannter "Obdachloser" wird er vermutlich nicht sein, der würde keinen solchen Sportwagen besitzen und niemanden im Bekanntenkreis haben, der ihm diesen überlässt.

Mein "Gefühl" sagt mir eher, dass sich daran nichts ändern wird.

Und wenn es kein Autorennen war, gibt es auch keine Veranlassung mehr zur U-Haft, er wäre dann nur unbeteilgter Dritter.


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18.10.2020 um 10:38
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Ein sogenannter "Obdachloser" wird er vermutlich nicht sein, der würde keinen solchen Sportwagen besitzen und niemanden im Bekanntenkreis haben, der ihm diesen überlässt.
In Dubai verrotten massenhaft Luxusautos von Schuldnern, und es gibt auch dubiose Händler, die diese Autos auf dem Schwarzmarkt zu Geld machen.
LUXUSAUTOS VERROTTEN IN DUBAI IM SAND
Oft steckt noch der Schlüssel im Zündschloss der abgestellten Luxusautos, damit es der Abschleppdienst leichter hat. Für zwielichtige Händler wirkt das wie eine Einladung: Sie bringen solche Fahrzeuge als Ganzes oder in Einzelteilen zerlegt gerne auf den Schwarzmarkt.
Quelle: https://www.autozeitung.de/vergessene-luxusautos-in-dubai-114836.html



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18.10.2020 um 10:59
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Der bedingte Vorsatz setzt jedoch voraus, dass sich der Fahrer der Gefahr sehr wohl bewusst ist und sie ihnen egal ist.

Leider meinen diese Herrschaften doch meist, dass sie Herr über ihren Wagen sind, dass sie solchen Situationen auch gewachsen sind. Die Kisten sind ihnen doch heilig. Daher ist das mit dem bedingten Vorsatz eigentlich nicht beweisbar und mehr noch er liegt sogar eher fern.
@MathiasE
Ich weiss, dass Angeklagte und Verteidigung so argumentieren. Das ist aber eine Verteidigungsstrategie, die nur auf Strecken ohne Ampeln und ohne Seitenverkehr ernsthaft zu erwägen wäre.
Was nützt denn die Beherrschung des Autos, wenn ein anderes Auto aus einer Seitenstraße kommt?
Wenn das Auto nicht rechtzeitig gebremst werden kann, spielen die Fahrkünste an sich überhaupt kein Rolle.
Bremswege lassen sich nicht abkürzen.

Wenn der Raser bei Rot über eine Kreuzung fährt und ein anderes Auto fährt bei Grün auf die Kreuzung muss es krachen.
Und wer ist Schuld an dem Unfall?


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 11:10
man sieht in dem Video - hier noch mal im Bericht genau zu sehen - dass der weise Lambo auf alle Fälle auch mehrere Fahrzeuge rechts überholt hat, er schert nämlich vorne auf einmal wieder nach links ein. Fahrrichtung Frankfurt.


https://www.hessenschau.de/panorama/kein-verdacht-auf-illegales-rennen-mehr-mutmassliche-a66-raser-wieder-auf-freiem-fuss,a66-raser-freigelassen-100.html


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 11:43
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:man sieht in dem Video - hier noch mal im Bericht genau zu sehen - dass der weise Lambo auf alle Fälle auch mehrere Fahrzeuge rechts überholt hat, er schert nämlich vorne auf einmal wieder nach links ein. Fahrrichtung Frankfurt.
Ja, das ist schon richtig. leider erlebt man das auf Deutschen Straßen öfter. Sicher wird bei der Bewertung des Unfalles und der Strafe dieses Verhalten eine Rolle spielen, insbesondere wenn er der Unfallfahrer war.

Die beiden anderen Fahrzeuge haben dieses Manöver nicht mitgemacht, sie sind hintereinander auf der linken Spur geblieben und sie haben auf diesem sehr kurzem Ausschnitt auch nicht versucht, diesen zu verlassen. Daher war es für mich von Anfang an nicht deutlich genug, dass es sich wirklich um ein "Autorennen" gehandelt hatte. Sicher, Sicherheitsabstand gab es dort auch wieder nicht. Für mich eben das typische Gedrängel auf Deutschen Autobahnen.

Diese Aufnahme stammt vom Wiesbadener Kreuz, der Unfall ereignete sich rund 2 Kilometer später. Man kann nicht mehr erkennen, dass der Fahrer des weißen Sportautos der Unfallverursacher war, er fährt jedenfalls auf diesem Ausschnit deutlich risikobreiter als die beiden anderen.

Ein Autorennen war es aber eher nicht mehr, nachdem offenbar bessere Videos inzwischen aufgetaucht sind.

Und dann steht nach wie vor 5 Jahre Haft im Raum. Umd das zu bewerten muss man sicher mehr Videomaterial sichten.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 12:02
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das sehe ich übrigens unabhängig eines illegal gefahrenen Rennens so.
Eben, deshalb könnte hier durchaus § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht kommen, der im Gegensatz zu den Nrn. 1 und 2 gerade KEIN illegales Rennen voraussetzt. Dort, also in Nr. 3, ist (nur) gefordert

- eine nicht angepasste Geschwindigkeit und
- ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten,
- um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Entsteht dadurch eine Gefahr für Leib und Leben anderer (Abs. 2) und wird dadurch dann (fahrlässig, siehe dazu § 18 StGB) der Tod eines anderen Menschen verursacht (Abs. 5), kann eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Allerdings haben wir ja schon erörtert, dass das Amtsgericht Villingen-Schwenningen dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung steht noch aus.

Man darf gespannt sein, was die StA unter diesen Umständen macht.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 12:13
@all
Habt ihr Dascams im Auto?
Findet ihr sinnvoll eine zu haben, seid nur bisher zu faul gewesen eine zu kaufen, habt das aber vor?
Lehnt ihr die ab (wg. Datenschutz z.B.)?


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18.10.2020 um 12:29
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:, insbesondere wenn er der Unfallfahrer war.
der Unfallfahrer war der schwarze Lambo. Der wurde leicht verletzt und auch kurz in eine Klinik eingeliefert. Der Fahrer des blauen Porsche flüchtete erst und stellte sich dann der Polizei. Der Fahrer des weisen Lambo wird noch gesucht.
sieht man auch auf den Bildern der schwarze Lambo war der Unfallverursacheer.
sieht dir noch mal den Link hier an...den ich heute eingestellt hatte.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 12:33
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Diese Aufnahme stammt vom Wiesbadener Kreuz, der Unfall ereignete sich rund 2 Kilometer später. Man kann nicht mehr erkennen, dass der Fahrer des weißen Sportautos der Unfallverursacher war, er fährt jedenfalls auf diesem Ausschnit deutlich risikobreiter als die beiden anderen
die Aufnahmen sind kurz nach dem Wiesbadener Kreuz, rechts ist die Abfahrt Diedenbergen zu sehen, und das ist unmittelbar nach dem Wi-Kreuz.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 13:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Allerdings haben wir ja schon erörtert, dass das Amtsgericht Villingen-Schwenningen dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob § 315 d Abs. 1 Nr. 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine Entscheidung steht noch aus.

Man darf gespannt sein, was die StA unter diesen Umständen macht.
Dann gibt es ja noch immer § 222 StGB für den Fahrer der schwarzen Schleuder, sollte wenigstens Fahrlässigkeit wegen zu überhöhter Geschwindigkeit erfüllt gewesen sein.


Und dem anderen, dem weißen Fahrer, ist vielleicht nur 315 c Abs. 1 Nr. 2b ( grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt) vorzuwerfen, wenn er ansonsten mit dem Unfall nichts weiter zu tun hatte.

Und dem dritten Fahrer, dem Blauen, der ist momentan schwierig einzuordnen, sollte er nicht mal mit falschem Überholen an irgendeiner Stelle rücksichtslos aufgefallen sein.
Aber warum ist er dann zunächst auch erst mal geflüchtet, wenn weder mit riskanten und falschen Überholmanövern aufgefallen und am eigentlichen Unfall 2 km weiter auch nicht beteiligt gewesen ist?


Was ich momentan überhaupt nicht mehr bei dem weißen und blauen Fahrer sehe, ist 142 StGB.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 13:35
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Wenn der Raser bei Rot über eine Kreuzung fährt und ein anderes Auto fährt bei Grün auf die Kreuzung muss es krachen.
Und wer ist Schuld an dem Unfall?
Es geht nicht um die Frage der Schuld sondern um die Bewertung.

Und nein, es MUSS nicht krachen. Ein Auto taucht nicht unbedingt aus dem Nichts auf. Theoretisch gibt es noch Möglichkeiten diese zu verhindern. Ich hatte das Berliner Urteil mal gelesen, aber habe es nur noch Dunkel in Erinnerung. Soweit ich mich noch erinnere war beispielswiese ein Ausweichen nicht mehr möglich, weil der andere Sportwagen auf gleiche Höhe war. Das Urteil kam mir insgesamt sehr konstruiert vor mit schon recht viel Annahmen. Wir brauchen hier darüber nicht mehr zu streiten, der BGH hat diese Sichtweise noch mit der freien richerlichen Beweiswürdigung für vereinbar gehalten, hat aber schon deutlich gemacht, dass das für diesen speziellen Fall gilt. Besonders glücklich darüber war er m.E. nicht. Für den anderen Fahrer hat er das Urteil erstmal aufgehoben, was für viel Unverständnis in Fachkreisen gesorgt hat, denn wenn der andere wegen Mordes verurteilt worden ist, hätte der andere wegen versuchten Mordes ebenfalls dran glauben müssen. Dieses Urteil samt Aufhebung ist insgesamt nicht konsequent durchdacht und bereitet eben viele Probleme, die man mit der neuen Gesetzgebung nicht mehr hat.

Wie gesagt unter grob verkehrswidrig versteht man auch das Fahren über rote Ampeln. Ich glaube weder der BGH noch der Gesetzgeber will diese Fälle als Morde in Zukunft bewertet sehen.
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:sieht man auch auf den Bildern der schwarze Lambo war der Unfallverursacher.
Mir war das nicht klar, da es auch einen Brand gegeben hat, ein weißer Wagen kann bei entsprechenden Temperaturen danach durchaus schwarz erscheinen. Der andere Wagen erscheint vermutlich nur durch den Löschschaum weiß.
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:die Aufnahmen sind kurz nach dem Wiesbadener Kreuz, rechts ist die Abfahrt Diedenbergen zu sehen, und das ist unmittelbar nach dem Wi-Kreuz.
Prinzipiell ist das egal, wo es genau war. Un der eingeblendeten Karte ist das 2 km später. ich weiß nicht, ob die dortige Markierung der weiter entfernten Rauchwolke entspricht. Aber vielleicht ist die Markierung auch fehlerhaft.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 13:50
@MathiasE
der schwarze Wagen - lambo - war der Unfallverursacher.., der weise, der Skoda in dem die unbeteiligte Person - offenbar eine 71-jährige Frau verbrannte- da er von der Mittelleitplanke - über die Autobahn schleuderte und sie erwischte. Beide Fahrzeuge gingen sofort in Flammen auf, er konnte entkommen , sich befreien, die Frau nicht mehr. So weit die Infos. , aus allen örtlichen Pressen.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Prinzipiell ist das egal, wo es genau war. Un der eingeblendeten Karte ist das 2 km später. ich weiß nicht, ob die dortige Markierung der weiter entfernten Rauchwolke entspricht. Aber vielleicht ist die Markierung auch fehlerhaft.
Das verstehe ich jetzt nicht. Der Unfallort, das sind geschätzt 2 km nach dem Wiesbadener Kreuz. Und dann dort auch die Rauchwolke.
auch alles aus den örtlichen Medien - sämtlichen Medien - übereinstimmend.
habe mir jetzt noch einmal alle Bilder angesehen. Die Abfahrt Diedenbergen - laut Google - kommt relativ kurz nach dem Wi.Kreuz. Du hast Recht, auf allen Bilder ist hier aber die Abfahrt Weilbach zu sehen, - laut Google - also noch weiter in Richtung Frankfurt. Dann käme die 2 km hin. aber alles nach dem Wi-Kreuz.


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 14:10
Ermittelt wird also weiter - nach wie vor - wegen eines verbotenen Rennens..nur der Mordvorwurf ist fallen gelassen.
Doch mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf gegen die drei Männer fallengelassen. Navid F. und Tim G. wurden aus der Untersuchungshaft entlassen.
Grund für die Freilassung: Beide Raser hätten einen festen Wohnsitz und es bestehe keine Fluchtgefahr. Die Ankläger gehen nun nicht mehr von einem Tötungsvorsatz aus. Dies habe die Neubewertung eines Sachverständigen übereinstimmend mit einem Video ergeben. Ermittelt werde aber weiterhin. Nadja Niesen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt: „Es ist nicht so, dass keine Straftatbestände mehr im Raum stehen.“ Nach wie vor werde wegen eines verbotenen Rennens ermittelt.

Beide Männer kamen bereits am Freitagabend frei. Nach Ramsy Azakir (34), dem dritten Raser, wird nach wie vor gefahndet.
Quelle: https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/laut-medienbericht-zwei-a66-totraser-wieder-auf-freiem-fuss-73458930.bild.html


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Tödlicher Unfall auf der A 66

18.10.2020 um 14:27
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Nach Ramsy Azakir (34), dem dritten Raser, wird nach wie vor gefahndet.
Er wird auch von Interpol gesucht, Bildmaterial über ihn war bei der Polizei offensichtlich schon vorhanden.

https://www.interpol.int/How-we-work/Notices/View-Red-Notices#2020-65237


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