rhapsody3004 schrieb:Machen sie dann trotzdem mit ihrem rücksichtslosen Verhalten weiter, muss ich unweigerlich davon ausgehen, dass ihnen eine gewisse Erkenntnis auf Erfolg egal, gleichgültig, scheißegal ist.
Das ist mehr ein psycholgisches Problem, was man vermutlich nie ausreichend klären kann. Wenn ausschließlich der gesunde Menschenverstand in solchen Situationen reagieren würde, würde ich Dir recht geben. Aber wenn nur dieser regieren würde, würde man auch nicht bei "Dunkelgelb" über die Kreuzung fahren.
rhapsody3004 schrieb:Das zieht "für mich" nur bedingt, denn selbst wenn sie das glauben, die besten Fahrer zu sein, so müssen sie unter gewissen Umständen einfach davon ausgehen, dass sie trotzdem andere Verkehrsteilnehmer mit ihrem Verhalten gefährden könnten. Allein schon aus dem Grund, weil sie auch stets mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssen.
Sicher, es funktioniert im Straßenverkehr normalerweise recht gut, dass Fehler anderer ausgebügelt werden.
Man darf aber nie dabei vergessen, dass die Justiz in der Abgestuftheit der Strafen sich auch messen lassen muss. Differenzierung muss möglich sein. Bei Mord gibt es keine Abstufungen mehr, das Ergebnis ist immer lebenslänglich. Daher ist dieser Paragraph auch bis heute in berechtigter Kritik.
Vor dem Hintergrund der illegalen Autorennen, die eigentlich immer dieses von Dir aufgezeichnete rücksichtlose Fahren beinhaltet, hat nun der Gesetzgeber die Strafe spezifiziert. Wobei diese Berliner Autorennen gerade der Anlass für die Gesetzesänderung war. Das Gericht hat nun ein sehr weiten Beurteilungsspielraum erhalten und zwar bis zu 10 Jahre. Der Gesetzgeber hat es auch nicht nur von Autorennen abhängig gemacht.
Aber 10 Jahre nur dann, wenn der Fahrer Teilnehmer eines Autorenenns ist, sonst 5 Jahre, auch wenn er "Grob verkehrswidig" handelt. Und zu "grob verkehswiedrig" gehören sehr hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße dazu. Es sieht eben so aus, dass der Gesetzgeber hier nicht gleich Mord als erfüllt angesehen haben will.
Man sollte sich davor hüten alles gleich als Mord anzusehen gerade vor dem Hintergrund der nun neu geschaffenen anderen Möglichkeiten der fallgerechten Bewertung.
Um auf den vorliegenden Fall zurück zu kommen, hier war die Sache auch von vornherein nicht mit den Berliner Urteilen vergleichbar. Es war von vornherein klar, dass der Fahrer die Kontrolle über das Auto verloren hatte, ob da wirklich ein Autorennen stattgefunden hatte, war erstmal nicht wirklich klar.
Der Fall wirft auch noch weitaus bedenklichere Fragen auf, nicht nur die der Klassifizierung:
Die Staatsanwaltschaft bestätigte dies dem hr: Ein Sachverständiger habe die bisherigen Annahmen zum Unfallhergang korrigiert, auch auf Grundlage eines Zeugenvideos. Der Verdacht auf Mord durch ein illegales Rennen bestehe nicht mehr - und damit auch nicht die für die Haftbefehle ursächliche Fluchtgefahr. Weitere Details wurden nicht bekannt.
Quelle:
https://www.welt.de/vermischtes/article166949815/79-Jaehrige-doppelt-so-schnell-auf-Autobahn-wie-erlaubt.htmlWas wäre gewesen, wenn es diese Zeugenvideo nicht gegeben hätte? Gerade vor dem im Raum stehenden Mordvorwurfs.
Es ist eben selten etwas so eindeutig, wie es erstmal erscheint.
Heuzutage ist das Vorliegen von Videoaufnahmen viel warscheinlicher, es darf aber eben nie eine Voraussetzung sein. Wie kam es zu der fehlerhaften Sachverständigen-Bewertung? Was hatte er genau zu bewerten? Die Spuren am Unfallort ließen offensichtlich mehrere Möglichkeiten zu. Warum dann eine fehlerhafte Bewertung offnebar nur in eine Richtung für die ehemalig Inhaftierten zum Nachteil?