emz schrieb:Du meinst also, das rechtfertigt Regelungen, die ihm vorsorglich Kindesmissbrauch unterstellen?
Ich glaube du verstehst etwas ganz grundlegendes nicht. Jedes kinderpornographische Material kommt irgendwoher. Das bedeutet, für jedes Bild/Video, dass sich so jemand anschaut wurde irgendwo auf dieser Welt ein Kind ganz real missbraucht/vergewaltigt.
Jemand, der das Material konsumiert/kauft/verkauft, macht sich mitschuldig daran.
Er drückt damit aus, dass er absolut okay, sogar gut findet, dass diese Kinder missbraucht wurden, damit er seine kranken Triebe ausleben kann.
Ja, ich finde es nicht nur gerechtfertigt sondern notwendig, so jemanden grundsätzlich die Bereitschaft zur Auslebung seiner Triebe zu unterstellen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz von Kindern in seinem Umfeld zu ergreifen.
monstra schrieb:Das Sorgerecht kann natürlich schon jetzt bei schwerer Kindeswohlgefährdung entzogen werden.
- Auch jetzt kann es Pädokriminellen oder Pädophilen untersagt werden, als Lehrer, Trainer oder Erzieher zu arbeiten.
- Nach einer Haftentlassung kann es Auflagen geben, darunter fallen auch Verhaltensregeln. Bei Zuwiderhandlung wird die Bewährung widerrufen.
Das Sorgerecht kann immer nur in Bezug auf ein ganz bestimmtes Kind entzogen werden.
Ich möchte aber, dass das Grundrecht auf Sorgerecht vollständig entzogen werden kann.
Außerdem stören mich an deinem Text die vielen „kann‘s“. Es wird ganz offensichtlich viel zu lasch kontrolliert und viel zu selten Gebrauch von diesen Regelungen gemacht.
Sonst gäbe es doch die vielen Fälle nicht.
Einfach gesagt kann ein Pädokrimineller, der über Jobs etc. nicht mehr die Möglichkeit hat, an Kinder ranzukommen, selbst Kinder bekommen und die im kleinsten Alter anfangen zu missbrauchen.