RinTin schrieb:Das geht nicht, weil es einem Generalverdacht gleich käme.
Was ist das denn bitte für ein undurchdachtes Argument? Natürlich könnte man gesetzlich regeln, dass Kinder, die regelmäßig Kontakt zu Pädokriminellen haben, zu ihrem Schutz regelmäßig befragt werden.
RinTin schrieb:Und wo wollte man die Grenze ziehen?
Was für eine Grenze?
RinTin schrieb:Sollte es nur für rechtskräftig verurteilte Pädokriminelle gelten?
Ja. Jeder, der verurteilt wurde, weil er verbotene Inhalte konsumiert, besitzt oder verbreitet oder schlimmere Straftaten begangen hat.
RinTin schrieb:Oder für jeden wegen eines Sexualdelikts Verurteilten?
Natürlich nicht.
RinTin schrieb:Oder solle man nicht besser gleich alle Männer unter Verdacht stellen, da ja jeder Sexualstraftäter irgendwann mal ja mit seiner Verbrecherkarierre anfangen muss. Davor war er ja kein Verbrecher.
Das ist Quatsch und hat nichts mit meinen Forderungen zu tun. Bei Menschen, die Kinderpornos ansehen besteht die reelle Gefahr, dass sie diese Neigung versuchen werden auszuleben an Kindern, auf welche sie einfach Zugriff haben. Dieser Gefahr muss man so gut wie möglich verringern.
RinTin schrieb:Was heißt "regelmäßig"?
Das müssten Entwicklungspsychologen beurteilen. Zum Beispiel zweimal jährlich.
RinTin schrieb:Und was sind "speziell geschulte Kräfte"?
Menschen, die dafür ausgebildet wurden, solche Gespräche zu führen, ohne das Kind zu verunsichern.
RinTin schrieb:Und wie will man verhindern, dass das Kind nicht allein durch die Befragung vielleicht schon verunsichert wird gegenüber seinem Umfeld?
Sollte ein Kind eher der Gefahr ausgesetzt werden, eventuell verunsichert zu werden durch entsprechende Vorsorgegespräche oder sollte ein Kind der Gefahr ausgesetzt werden, einem verurteilten Pädokriminellen schutzlos ausgeliefert zu sein?
RinTin schrieb:Das ist eine steile Forderung! Wie willst Du die mit unserem Grundgesetz vereinen?
Ganz einfach. Grundrechte können berechtigterweise beschränkt werden. Ein Pädokrimineller wird auch in seinem Grundrecht auf Freiheit eingeschränkt, wenn er eingesperrt wird. Ein Mörder genauso. In anderen Ländern werden Stalker in ihrer Freiheit eingeschränkt, in dem sie eine Fußfessel tragen müssen.
All das ist möglich, einfach weil es gesetzlich festgelegt wurde. An einer solchen Forderung ist nichts steil. Es geht hier um die Abwägung von Grundrechten.
Eine Gesellschaft oder eine Regierung kann entscheiden, dass die Grundrechte von Kindern auf Unversehrtheit höher sind als die Grundrechte von Pädokriminellen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Und das ist vollkommen ok (und meiner Meinung nach absolut notwendig) wenn das so entschieden wird.
RinTin schrieb:Und willst Du auch in Kauf nehmen, dass die Pädokriminellen Schaden nehmen, die nicht mehr einschlägig rückfällig werden?
Ja. Da deren Einschränkungen gerechtfertigt werden durch den Schutz der Kinder, den ich hier höher einstufe.
RinTin schrieb:Das klingt vielleicht konsequent und anpackend, damit dürte die Gefahr aber weder gebannt noch reduziert sein, wenn (wie hier) der Täter der Lebensgefährte der Mutter ist und kein Sorgerecht hatte.
In meinem Szenario wäre die Mutter darüber informiert worden, dass ihr Partner einschlägig vorbestraft ist, er keinen Kontakt zu ihrem Sohn haben darf und erstrecht nicht der Sohn seiner Aufsicht überlassen werden darf. Sie wüsste Bescheid, dass sie sich strafbar macht, wenn sie nicht sicherstellt, dass ihr Sohn vor ihm geschützt ist und ggf. das Sorgerecht verlieren kann, wenn sie sich nicht daran hält.
RinTin schrieb:Im Übrigen forderst Du, das sozialadäquates Verhalten unter Strafe gestellt werden soll.
Es ist also sozialadäquates Verhalten, sein minderjähriges Kind einem verurteilten Pädokriminellen zur Aufsicht überlassen?
Ich wundere mich so langsam über garnichts mehr.