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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

916 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindesmissbrauch, Münster, Kleingartenanlage ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 17:55
Zitat von StilleLeserinStilleLeserin schrieb:Alle Sümpfe, die in dieser Richtung in letzter Zeit ausgehoben wurden, haben immer wieder gezeigt, dass die Täter bereits mehrfach aktenkundig waren. Irgendwo habe ich die Tage sogar gelesen, dass bei Kindesmissbrauch die Rückfallquote mit Abstand am allerhöchsten ist (Artikel liefere ich nach, wenn ich ihn wiederfinde), ich meine mich an eine Zahl im Bereich 80-90% zu erinnern, möchte darauf aber ohne Quelle nicht bestehen. Und genau das wird auch immer wieder bestätigt.
Hier sehe ich ganz klar nur eine Möglichkeit zumindest die Zahlen von Missbrauch an Kindern zu verringern
Auch wenn es etwas Radikal klingt,wer einmal auffällt sofort Chemische Kastration inklusive lebenslange Unterbringung OHNE Vergünstigungen.
Kein Kosum von Medien keine ausgänge auch nicht betreut etc. Auch das wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein,aber jedes Kind was dadurch geschützt werden kann,ist es wert
Das man hier so Radikal vorgeht.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:08
Zitat von StilleLeserinStilleLeserin schrieb:Wenn man liest, mit welcher Selbstverständlichkeit hier manche User Kindesmissbrauch mit Verkehrsunfällen, Ladendiebstahl und Steuerhinterziehung gleichsetzen, drängt sich mir unweigerlich die Frage auf, wieso einem daran liegen könnte, mit aller Macht solche Taten zu verharmlosen.
Ganz offensichtlich beziehst Du dich auf meine Postings, möchtest mich aber nicht direkt ansprechen.

Ich habe mitnichten sexuellen Mißbrauch an Kindern verharmlost. Diese fast schon reflexartige Unterstellung (die einfach kommen musste), muss jedem wiederfahren, der bei dem lauten Geschrei nach Erhöhung von Strafen zur Zurückhaltung aufruft.

Möchtest Du dir von mir die Unterstellung gefallen lassen, Du verharmlosest tödliche Verkehrsunfälle mit Kindern?
Zitat von BiernotBiernot schrieb:Hier sehe ich ganz klar nur eine Möglichkeit zumindest die Zahlen von Missbrauch an Kindern zu verringern
Auch wenn es etwas Radikal klingt,wer einmal auffällt sofort Chemische Kastration inklusive lebenslange Unterbringung OHNE Vergünstigungen.
Es sind diese nachgerade menschenverachtenden Forderungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich möchte nicht in einem Land und einer Geselschaft leben, die institutionell Menschen kastriert oder mit vollkommen überhöhten Strafen überzieht, die nachweislich(!) zu keiner Besserung der Situation führen.
Zitat von BiernotBiernot schrieb:jedes Kind was dadurch geschützt werden kann,ist es wert
Das man hier so Radikal vorgeht.
Ich sehe es anders: Jedes Kind ist es wert in einer Gesellschaft groß zu werden, die den anderen Menschen als Menschen behandelt und nicht zum bloßen Objekt von Straffantasien macht.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:13
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Ganz einfach. Grundrechte können berechtigterweise beschränkt werden. Ein Pädokrimineller wird auch in seinem Grundrecht auf Freiheit eingeschränkt, wenn er eingesperrt wird. Ein Mörder genauso. In anderen Ländern werden Stalker in ihrer Freiheit eingeschränkt, in dem sie eine Fußfessel tragen müssen.
All das ist möglich, einfach weil es gesetzlich festgelegt wurde. An einer solchen Forderung ist nichts steil. Es geht hier um die Abwägung von Grundrechten.
Eine Gesellschaft oder eine Regierung kann entscheiden, dass die Grundrechte von Kindern auf Unversehrtheit höher sind als die Grundrechte von Pädokriminellen uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Und das ist vollkommen ok (und meiner Meinung nach absolut notwendig) wenn das so entschieden wird.
So einfach ist das nicht, mit der Grundrechtseinschränkung. Vor allem wenn es ein Risiko oder um abstrakte Gefahren geht, hier in Gestalt der Wiederholungsgefahr. Weil man nicht weiß, wann und wie sich das Risiko manifestiert und in eine Rechtsgutsverletzung mündet, ist immer schon mal ein Stufensystem aus Prävention und Repression notwendig.

Ein plattes: "Wer einmal ein Kind angelangt hat, der darf nie wieder..." verträgt sich schlecht mit der Lösung von Grundrechtskollisionen. Das ist auch keine platte Abwägung, bei der dann die Freiheitsrechte des potentiellen Straftäters hinten runter fallen dürfen. Sondern es ist im Wege der wechselseitigen Freiheitsoptimierung auszugleichen ("praktische Konkordanz", so seit den 1950er Jahren vom Bundesverfassungsgericht entwickelt).

Weil das Grundgesetz eben auch dem Straftäter Rechte zugesteht und eine verfassungsmäßige Rechtfertigung für Grundrechtsbeschränkungen verlangt, ist Vieles von dem, was sich so Mancher wünscht, ist schlicht mit der Wesensgehaltsgarantie, dem Grundsatz der Menschenwürde und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit) nicht vereinbar. Und das ist auch gut so. Weil wir sonst ganz schnell wieder in Verhältnissen wären, wo der Zweck jedes Mittel heiligt.

Die Maßnahmen der Sicherung und Besserung, in denen u.a. die Sicherungsverwahrung geregelt ist, die wurden erstmals 1933 ins StGB eingeführt. Wir wissen, wohin das geführt hat. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch immer wieder die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung korrigiert und die Anforderungen dafür erhöht. Und das ist auch gut so.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:14
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Es sind diese nachgerade menschenverachtenden Forderungen, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich möchte nicht in einem Land und einer Geselschaft leben, die institutionell Menschen kastriert oder mit vollkommen überhöhten Strafen überzieht, die nachweislich(!) zu keiner Besserung der Situation führen.
Ja, das ist Menschenverachtend. Es geht hier aber darum unsere Kinder zu schützen.
Solche Mensche die sich an Kinder vergehen, sind nicht therapierbar. Sie sind Krank,und wer krank ist muss behandelt werden.
Deine Argumentatiom empfinde ich nebenbei bemerkt auch Menschenverachtend.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:26
Zitat von StilleLeserinStilleLeserin schrieb:Wenn man liest, mit welcher Selbstverständlichkeit hier manche User Kindesmissbrauch mit Verkehrsunfällen, Ladendiebstahl und Steuerhinterziehung gleichsetzen, drängt sich mir unweigerlich die Frage auf, wieso einem daran liegen könnte, mit aller Macht solche Taten zu verharmlosen.
Nein. Das verstehst Du falsch. Es geht nicht um eine Verharmlosung. Es geht um den rechtsstaatlichen Umgang mit dem Lebensschutz.

Oder ist der Schutz eines bei einem Verkehrsunfall von einem notorischen Trinker getöteten Kindes weniger wert als das Leben eines missbrauchten Kindes? Oder eines erwachsenen Menschen?

Es gibt in diesem Land nun mal nicht nur Menschen, die emotional berührt sind, oder sich empören. Es gibt auch Menschen, die arbeiten hart daran, Probleme wirklich zu lösen, Kriminalität wirklich zu bekämpfen. In der Gesetzgebung, in der Justiz, in den Ämtern, der Polizei, in der Wissenschaft. Die versuchen, nicht nur mit Tunnelblick auf eine Tat, einen Täter, ein Opfer zu starren. Sondern darüber hinaus nach Wegen, wie sich allgemein, für eine Vielzahl von Fällen, über Jahre, gute Ergebnisse erreichen lassen.

Keiner würde sich hier so ausdrücken, wie die Meisten hier. Keiner würde solche Forderungen aufstellen.

Aber Keiner ist deshalb Verharmloser. Und die Unterstellung, der Verdacht, der da sonst noch mitgeklungen hat, die ignoriere ich jetzt.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:30
Zitat von BiernotBiernot schrieb:Deine Argumentatiom empfinde ich nebenbei bemerkt auch Menschenverachtend.
Was KONKRET empfindest Du an meiner Argumentation als Menschenverachtend, wenn ich schreibe, dass wir auch Straftäter (die Du als "solche Menschen" bezeichnest) nicht zum bloßen Objekt einer Bestrafung machen dürfen? Ist es egal, ob Strafen eine Wirkung zeigen oder nicht, hauptsache es wird möglichst hart bestraft?

Auffallend ist hier, dass die mutmaßlichen(!) Täter von sehr vielen bereits als Täter betrachtet werden, obschon noch nicht mal Anklage erhoben wurde. Was genau vorgefallen ist, ob und welche Schuld jeden einzelnen trifft, wissen wir doch noch gar nicht.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:32
Ich habe ganz deutlich den Eindruck, dass in der Praxis von den angeblich so großen Kämpfern gegen Pädokriminalität vor allem die Maßnahmen befürwortet werden, die einen nicht selbst betreffen.

Eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der Pädokriminalität wäre die Vorratsdatenspeicherung über lange Zeiträume. Aber Herrn Mustermannkann man ja nicht zumuten, dass der Staat im Nachhinein erfahren könnte, dass von seiner Telefonnummer am 12.10.2012 mit der Telefonnummer von Frau Mustermann telefoniert wurde. Wenn ich dann Herrn Mustermann frage, warum dies für ihn so ein großes Problem darstellt, dann kommt Geschwurbel oder “möchte ich aus Prinzip nicht” oder sonst ein Käse.

Soll Herr Mustermann doch einfach die Wahrheit sagen und die wäre:

“Sobald von Pädokriminalität die Rede ist, fordere ich bei Facebook entweder Schwanz oder Kopf ab. Wer nicht gleicher Meinung wie ich ist, den unterstelle ich gleich mal selbst pädophil zu sein. Meine eigene Komfortzone darf die Bekämpfung der Pädokriminalität aber auf keinen Fall beeinträchtigen. Vorratsdatenspeicherung geht daher gar nicht!”


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:43
Zitat von monstramonstra schrieb:Keiner würde sich hier so ausdrücken, wie die Meisten hier. Keiner würde solche Forderungen aufstellen.
Und genau das ist einer der Gründe, warum jedes Jahr so viele Kinder sexuell missbraucht und ausgebeutet werden.
Zitat von monstramonstra schrieb:So einfach ist das nicht, mit der Grundrechtseinschränkung. Vor allem wenn es ein Risiko oder um abstrakte Gefahren geht, hier in Gestalt der Wiederholungsgefahr. Weil man nicht weiß, wann und wie sich das Risiko manifestiert und in eine Rechtsgutsverletzung mündet, ist immer schon mal ein Stufensystem aus Prävention und Repression notwendig.
Doch, das geht so einfach, wenn man das einfach gesetzlich festlegt, dass die Grundrechte von Kindern auf Unversehrtheit höher sind, als die Grundrechte von Pädokriminellen, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Natürlich kann man entsprechende Regelungen abgestuft gestaltet. Zum Beispiel bestimmte Lockerungen nach mehreren Jahren von Unauffälligkeit.
Aber jemand, der einmal ein Kind sexuell missbraucht hat, sollte meiner Meinung nach
- nie wieder alleine mit einem Kind sein dürfen
- nie wieder einen Job haben dürfen, bei welchem er mit Kindern intensiven Kontakt hat und
- niemals wieder das Sorgerecht für ein Kind haben dürfen auch nicht für ein eigenes.
Die Schwere dieses Verbrechens muss einfach gesetzlich als viel schwerer eingestuft werden, als es aktuell der Fall ist.

Außerdem sollte es die Möglichkeit geben, Personen nach besonders schweren Sorgerechtsverletzungen das Recht auf Sorgerecht grundsätzlich abzuerkennen, wenn diese Sorgerechtsverletzungen (Missbrauch etc.) erkennen lassen, dass die Person nachhaltig nicht geeignet ist, Kinder angemessen zu betreuen.

Dass die Justizministerin noch diskutiert, dass das nicht als Verbrechen gelten darf, sondern nur als Vergehen, empfinde ich als Schlag ins Gesicht jedes Opfers und einfach nur eine Frechheit.

Grundsätzlich finde ich, dass meine Vorschläge in keinem Fall grundsätzlich als nicht verfassungsgemäß bezeichnen kann.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 18:46
Zitat von AnalystAnalyst schrieb:“Sobald von Pädokriminalität die Rede ist, fordere ich bei Facebook entweder Schwanz oder Kopf ab. Wer nicht gleicher Meinung wie ich ist, den unterstelle ich gleich mal selbst pädophil zu sein. Meine eigene Komfortzone darf die Bekämpfung der Pädokriminalität aber auf keinen Fall beeinträchtigen. Vorratsdatenspeicherung geht daher gar nicht!”
Ich hab nichts gegen Vorratsdatenspeicherung, alle Maßnahmen bis zur letzten sinnvollen Überwachungsmöglichkeit befürworte ich, wenn man Pädokriminelle damit unter Kontrolle haben kann. Kontaktverbot zu Kindern eingeschlossen. Ansonsten lebenslängliche Sicherungsverwahrung.
Jedes Kinderleben, das zerstört wird, ist eins zu viel. Und vielleicht durchbricht man ja so viele Teufelskreise.


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10.06.2020 um 18:53
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Und genau das ist einer der Gründe, warum jedes Jahr so viele Kinder sexuell missbraucht und ausgebeutet werden.
Da verwechselst Du Ursache und Wirkung.
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Die Schwere dieses Verbrechens muss einfach gesetzlich als viel schwerer eingestuft werden, als es aktuell der Fall ist.
Schon mal die §§ 176, 176a StGB gelesen?
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Dass die Justizministerin noch diskutiert, dass das nicht als Verbrechen gelten darf, sondern nur als Vergehen, empfinde ich als Schlag ins Gesicht jedes Opfers und einfach nur eine Frechheit.
Vielleicht hat die Justizministerin ins Gesetz geblickt und die §§ 176, 176a StGB gelesen? Und sie ist nicht so anmaßend wie Du?
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Grundsätzlich finde ich, dass meine Vorschläge in keinem Fall grundsätzlich als nicht verfassungsgemäß bezeichnen kann.
Kurz dazu:

- Das Sorgerecht kann natürlich schon jetzt bei schwerer Kindeswohlgefährdung entzogen werden.
- Auch jetzt kann es Pädokriminellen oder Pädophilen untersagt werden, als Lehrer, Trainer oder Erzieher zu arbeiten.
- Nach einer Haftentlassung kann es Auflagen geben, darunter fallen auch Verhaltensregeln. Bei Zuwiderhandlung wird die Bewährung widerrufen.

Bevor man wüste Beschimpfungen in die Welt setzt, sollte man sich einfach mal über den Ist-Stand informieren.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:07
Und bitte glaube keiner, es handle sich um ein neues Phänomen. Oder Eines, das immer mehr zunimmt, weil die Taten nach der PKS zunehmen.

Vor 10, 20, 50 oder 100 Jahren hat es nicht weniger Kindesmissbrauch gegeben. Kinder wurden jedenfalls viel stärker mit Gewalt erzogen und misshandelt. Taten wurden kaum entdeckt oder angezeigt. Vielleicht wurde vorm "bösen Onkel mit Bonbons" gewarnt, aber das war auch alles. Der Kindesmissbrauch in der Katholischen Kirche, zum Beispiel, der hat in den 1960er, 1970er, 1980er Jahren niemanden interessiert. Die Betroffenen trauten sich damals gar nicht, irgend jemanden davon zu erzählen.

Nun können über das Internet Kinderpornos leicht verbreitet und bezogen werden. Ermittler die digitalen Vertriebe aufdecken und mit harten forensischen Beweisen Käufer und Verkäufer belegen. Beim Kindesmissbrauch sind Erziehungseinrichtungen und Behörden ganz anders sensibilisiert als vor 30 Jahren. Eltern informieren sich intensiver und sind viel schneller bereit, zur Polizei zu gehen. Dort gibt es besonders geschulte Beamtinnen und Beamte, die Justiz führt Verfahren sehr konsequent durch.

Die These, es gäbe heute weniger Kindesmissbrauch als vor 50 Jahren, die wäre nicht abwegig. Sondern ziemlich wahrscheinlich. Wirklich wissen tut es keiner, weil das Dunkelfeld nun mal dunkel bleibt.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:10
Zitat von monstramonstra schrieb:Bevor man wüste Beschimpfungen in die Welt setzt, sollte man sich einfach mal über den Ist-Stand informieren.
Der Ist-Zustand hat es ermöglicht, dass vorbestrafte Pädokriminelle wie offensichtlich im Fall von Christian B. und Adrian V. Kinderleben zerstören, obwohl sie als solche bekannt waren und sich offensichtlich in den Augen des Rechtsstaates bewährt haben.
Der Ist-Zustand scheint also nicht ausreichend zu sein.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:10
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Dann müssen halt in solchen Fällen andere Regelungen her. Jedes minderjährige Kind, zu welchem ein Pädokrimineller Zugang haben könnte, muss regelmäßig durch speziell geschulte Kräfte befragt werden.
Verurteilt worden war er wegen des Besitzes von Kinderpornographie.
Du meinst also, das rechtfertigt Regelungen, die ihm vorsorglich Kindesmissbrauch unterstellen?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:15
@monstra
Zitat von emzemz schrieb:Verurteilt worden war er wegen des Besitzes von Kinderpornographie.
Du meinst also, das rechtfertigt Regelungen, die ihm vorsorglich Kindesmissbrauch unterstellen?
Wieso beurteilt man eine solche Forderung eigentlich unter ausschließlicher Betrachtung der beschnittenen Rechte des Täters und nicht unter der vorsorglichen Behütung des Kindes?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:18
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Der Ist-Zustand scheint also nicht ausreichend zu sein.
Wenn der Rechtsstaat zu 100% Sicherheit schaffen soll:

1. ist das so unmöglich, wie tödliche Autounfälle zu verhindern,
2. schafft er wesentlich mehr Unsicherheit als er beseitigt,
3. ist er kein Rechtsstaat mehr. Sondern führt in den Polizei- und Willkürstaat.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:18
RinTin schrieb (Beitrag gelöscht):Hast Du es nötig mir sowas zu unterstellen?

Drehen wir es doch mal um: Was, wenn Dein Sohn da auf der Anklagebank sitzt und zehntausende seine Kastration und das Wegsperren für immer fordern?

Und was, wenn Du da sitzt? Selbstverständlich absolut unschuldig. Dennoch würde gefordert werden, Dich möglichst lange wegzusperren, weil man ja nicht wüsste, ob nun doch oder auch nicht. Wo möchtest Du also die Grenze ziehen zwischen respektvollen, menschnwürdigen Umgang mit Dir als mutmaßlichen Straftäter und Deiner Degradierung zum bloßen Objekt des Strafwillens der Gemeinschaft?
Es ist nicht meine Absicht dir etwas zu unterstellen. Ich ging einfach davon aus, weil es meistens so ist das die wo am lautesten Menschenrechte schreien, die ersten sind die, wenn sie Opfer sind so gar nicht was von Rechten hören wollen. Wenn das auf dich nicht zutrifft brauchst du dir den Schuh ja nicht anziehen.

Des Weiteren bezieht sich meine Aussage auf verurteilte Täter nicht auf die, die auf der Anklage sitzen.
Abgesehen davon,wie viele Kinder werden wohl einen Erwachsenen zu unrecht einer solchen Tat bezichtigen?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:27
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Ganz offensichtlich beziehst Du dich auf meine Postings
Auch, aber nicht nur, daher ohne direkte Ansprache.

Und wenn Verkehrsopfer mit Missbrauchsopfern gleichgesetzt werden, ist das eine Verharmlosung für mein Empfinden.

Natürlich sind Verkehrstote schlimm, aber es ist auch immer noch ein Unterschied, ob man mit dem Auto auf das Opfer draufzugehalten hat, einfach, weil man Gas geben wollte, oder man aus Unachtsamkeit einen Unfall verursacht hat.

Kindesmissbrauch passiert nicht aus Unachtsamkeit, sondern ist Vorsatz. Und das ist keine einmalige Sache, sondern findet kontinuierlich statt.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

10.06.2020 um 19:34
Zitat von BiochemikerBiochemiker schrieb:Wieso beurteilt man eine solche Forderung eigentlich unter ausschließlicher Betrachtung der beschnittenen Rechte des Täters und nicht unter der vorsorglichen Behütung des Kindes?
Wo siehst du da eine Beschneidung der Rechte eines vermeintlichen Täters? Hier geht es um die Mutter. Man kann nun mal einer Mutter nicht das Kind wegnehmen, weil ihr Freund eine Vorstrafe wegen des Besitzes von Kinderpornografie hat, wenn das Jugendamt mit Mutter Kind und Freund in Kontakt steht und keine Gefährdung sieht.

Mehr geht eben nicht, eine Rundumobservation ist nicht möglich.


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