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Wo ist Helga Frings?

1.619 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hessen, 2019 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wo ist Helga Frings?

19.01.2025 um 14:23
@sundra
Nach den Verschollenengesetz können Ehegatte und Kinder nach Ablauf von 10 Jahren die verschollene Person für tot erklären lassen um z.B. einen Erbschein zu beantragen oder ein Testament eröffnen zu lassen.


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19.01.2025 um 14:26
Zitat von sundrasundra schrieb:Gibt es da eine Verpflichtung nach einem gewissen Zeitfenster oder entscheidet das die Familie, bzw die Angehörigen selbst? Dieser Schritt ist sicher kein leichter Schritt, aber vllt kann man dann für sich abschließen, als mit der Hoffnung zu leben und die nahestehende Person kommt doch nie zurück.
Wir hatten in der Familie mal einen Fall bei dem diese Frage sich stellte. Allerdings war das jemand, der im Zweiten Weltkrieg verschollen war.

Da wurde seinerzeit gar nichts gemacht, obwohl es vermutlich direkt nach dem Krieg leichter gewesen wäre. Allerdings gab es keine Notwendigkeit dafür, weil er katholischer Priester war und keine eigene Familie hatte, es musste also z. B. keine Ehefrau ihn für tot erklären lassen um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen.

Das Problem hat sich erst in den 90er Jahren gestellt, als seine Schwester starb und sich herausstellte, dass er noch als Miteigentümer von Grundstücken eingetragen war. Und damit musste die Erbschaftsangelegenheit geregelt werden.

Wenn ich mich richtig erinnere, wurde uns damals gesagt, dass man nicht grundsätzlich verpflichtet ist, eine verschwundene Person für tot erklären zu lassen. Allerdings sieht das anders aus, wenn man eben, wie in unserem Fall, gemeinsames Eigentum hat und das nun verkaufen oder vererben will. Dann muss offiziell festgestellt werden, was mit der Person los ist. Man kann dann nicht einfach sagen: "Ja, also, der ist da zwar als Miteigentümer im Grundbuch vermerkt, aber wir wissen nicht, was mit dem ist, deshalb wollen wir das jetzt alleine verkaufen und das Geld behalten!"

Es gibt wohl auch die Möglichkeit, dass jemand vom Gericht amtlich für tot erklärt wird, ohne dass die Angehörigen zustimmen. Z. B. wenn er irgendwo Miteigentümer z. B. einer Firma war und die anderen Miteigentümer wollen nun bestimmte Dinge regeln, was sie nicht können weil er ja nur verschwunden ist.

Aber, lange Rede kurzer Sinn: Sollte Helga Frings in irgendeiner Weise in die Firma als Miteigentümerin eingebunden gewesen sein, wird man möglicherweise einfach aus praktischen Gründen so vorgegangen sein wie @Shiloh es beschrieben hat, einfach weil man bestimmte Dinge sonst nicht regeln kann. Und zwar auch wenn man es emotional vielleicht nicht wollte.


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19.01.2025 um 14:31
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber, lange Rede kurzer Sinn: Sollte Helga Frings in irgendeiner Weise in die Firma als Miteigentümerin eingebunden gewesen sein, wird man möglicherweise einfach aus praktischen Gründen so vorgegangen sein wie @Shiloh es beschrieben hat, einfach weil man bestimmte Dinge sonst nicht regeln kann. Und zwar auch wenn man es emotional vielleicht nicht wollte.
@brigittsche
Da du in der Vergangenheit schreibst:
Es kann geplant sein so vorzugehen, aber die 10 Jahre sind noch längst nicht abgelaufen.


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19.01.2025 um 14:47
Wie "heikel" eine vorzeitige Todeserklärung sein kann, zeigt sich z.B. im Fall des verschollenen Ex-Tengelmann- Chefs. Dessen Bruder hatte ihn bereits 3 Jahre nach dem Verschwinden für tot erklären lassen.

https://www.stern.de/panorama/verbrechen/christian-haub--ermittlungen-gegen-bruder-des-verschollenen-ex-tengelmann-chefs-34620466.html

https://www.capital.de/wirtschaft-politik/verschwundener-ex-tengelmann-chef--alle--relevanten-daten--geloescht--34929552.html

Dazu gibt es hier aber einen eigenen Thread.


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19.01.2025 um 14:55
@Shiloh
@brigittsche
Ach herje, das klingt ja ziemlich schwierig. Mir fällt dazu noch ein, wenn man z.B. eine Heirat planen will, dann müsste man die Person auch für tot erklären lassen, denke ich, weil man ja sonst noch verheiratet wäre und nur der Tod die Ehe auflösen kann ( so nach dem Motto, bis das der Tod euch scheidet), wenn man sich nicht scheiden lässt und dazu benötigt man ja auch die andere Person.
Wenn ich mir vorstelle, dass ein Firmenchef, niemand aus der familie sowas schon könnte, um Dinge zu regeln, dann löst das vermutlich bei der Familie, die das nicht wollte, keine guten Gefühle aus. Denn, wenn man einmal offiziell für tot erklärt wurde (aus genannten Gründen) bleibt man es auch, oder?
Sorry, hab mir den link noch nicht angeschaut zur Rechtslage.Sowas führt sicher zu wilden Streitigkeiten.


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19.01.2025 um 16:56
@sundra
Eine verschollene Person für tot erklären lassen oder sich von einer vermissten Person scheiden lassen sind dann noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Zitat von sundrasundra schrieb:müsste man die Person auch für tot erklären lassen, denke ich, weil man ja sonst noch verheiratet wäre und nur der Tod die Ehe auflösen kann ( so nach dem Motto, bis das der Tod euch scheidet),
Wenn man nachweisen kann, dass man erfolglos den Aufenthaltsort der vermissten Person recherchiert hat, ist auch eine Scheidung in Abwesenheit des Ehepartners möglich. Es gibt ja z.B. auch genug Scheidungen, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Zitat von sundrasundra schrieb:Denn, wenn man einmal offiziell für tot erklärt wurde (aus genannten Gründen) bleibt man es auch, oder?
Nein, wenn eine verschollene Person die Todeserklärung überlebt, kann sie bei Gericht deren Aufhebung beantragen.


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19.01.2025 um 17:29
Zitat von ShilohShiloh schrieb:Es kann geplant sein so vorzugehen, aber die 10 Jahre sind noch längst nicht abgelaufen.
Ja, danke für die Richtigstellung, so meinte ich das auch: Es kann so kommen, wenn die zehn Jahre abgelaufen sind, sagt dann aber nicht unbedingt etwas über die emotionale Seite der Angelegenheit oder die Meinung der Familie aus.

Sondern es könnte auch eine Notwendigkeit sein um bestimmte Dinge regeln zu können zu der man evtl. sich nur widerwillig durchringt.


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22.01.2025 um 18:30
Zitat von WunderfitzchenWunderfitzchen schrieb am 19.01.2025:Auffällig viele "ältere" Frauen sind im Main-Kinzig-Kreis verschwunden:
Und dann könnte man in diese Aufzählung noch den in XY behandelten Fall von Birgit Rösing genannt Stork (damals 58 Jahre) einreihen. Sie stammte zwar aus Mühlheim im Ruhrgebiet und wurde dort auch zuletzt gesehen. Die Spur der Mantrailer-Hunde führte aber in den Main-Kinzig-Kreis (und nicht so weit weg von Fulda) ins Sinntal, wo die Familie auch ein Wochenendhaus hatte. Der Fall hat die eine oder andere Parallele mit Helga Frings, aber es gibt auch Unterschiede. Trotz der geographischen Anhäufungen sehe ich aber keine Verbindungen zwischen den Fällen.

https://osthessen-news.de/n11632806/mysterioeser-vermisstenfall-birgit-roesing-spur-fuehrt-von-essen-in-das-sinntal.html


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22.01.2025 um 18:40
Zitat von sundrasundra schrieb am 19.01.2025:Wie sieht es eigentlich aus mit dem Thema: Jemanden für tot erklären lassen? Gibt es da eine Verpflichtung nach einem gewissen Zeitfenster oder entscheidet das die Familie, bzw die Angehörigen selbst?
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 19.01.2025:Wenn man nachweisen kann, dass man erfolglos den Aufenthaltsort der vermissten Person recherchiert hat, ist auch eine Scheidung in Abwesenheit des Ehepartners möglich. Es gibt ja z.B. auch genug Scheidungen, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Da fällt mir irgendwie sofort der mysterköse Vermisstenfall von Inka Köntgens, ihr Ehemann ließ sich ein paar Jahre nach dem Verschwinden von ihr scheiden, die 10 Jahre waren nicht vorbei, erst viel später wurde sie von ihrer Schwester für tot erklärt.


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22.01.2025 um 19:08
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Da fällt mir irgendwie sofort der mysterköse Vermisstenfall von Inka Köntgens, ihr Ehemann ließ sich ein paar Jahre nach dem Verschwinden von ihr scheiden, die 10 Jahre waren nicht vorbei, erst viel später wurde sie von ihrer Schwester für tot erklärt.
Die Frage ist halt, was die Motivation ist: Wenn z. B. meine verschwundene Ehefrau Miteigentümerin meiner Firma ist, dann bereitet mir das Probleme solange sie "nur" verschwunden ist wenn ich z. B. etwas verkaufen will. Da kann es dann schon sinnvoll sein, jemanden für tot erklären zu lassen, einfach um dann eine andere Situation im Bezug auf das Geschäft zu haben, selbst wenn man das emotional gar nicht will.

Und eine Scheidung kann sinnvoll sein, wenn man wieder heiraten will, die Frist um jemanden für tot erklären zu lassen aber noch nicht abgelaufen ist.


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22.01.2025 um 20:03
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 19.01.2025:Eine verschollene Person für tot erklären lassen oder sich von einer vermissten Person scheiden lassen sind dann noch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Schon klar, das war nur ein Beispiel, wann es noch nötig sein könnte. Ich würde das in dem Fall eher Auflösung/Annullierung der Ehe nennen. Weiß nicht, ob eine Scheidung im Vermisstenfall durch eine Todeserklärung überhaupt möglich wäre. Muss die Scheidung nicht von beiden Personen offiziell gestellt werden?Bzw müssen nicht beide Ehepartner der Scheidung zustimmen durch eine Erklärung mit Unterschrift?


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22.01.2025 um 20:42
Zitat von sundrasundra schrieb:Schon klar, das war nur ein Beispiel, wann es noch nötig sein könnte. Ich würde das in dem Fall eher Auflösung/Annullierung der Ehe nennen. Weiß nicht, ob eine Scheidung im Vermisstenfall durch eine Todeserklärung überhaupt möglich wäre. Muss die Scheidung nicht von beiden Personen offiziell gestellt werden?Bzw müssen nicht beide Ehepartner der Scheidung zustimmen durch eine Erklärung mit Unterschrift?
Was meinst du denn explizit mit:

"Weiß nicht, ob eine Scheidung im Vermisstenfall durch eine Todeserklärung überhaupt möglich wäre." ???

Ansonsten war deine nachfolgende Überlegung:

"Muss die Scheidung nicht von beiden Personen offiziell gestellt werden?Bzw müssen nicht beide Ehepartner der Scheidung zustimmen durch eine Erklärung mit Unterschrift?"

doch bereits beantwortet:
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 19.01.2025:Wenn man nachweisen kann, dass man erfolglos den Aufenthaltsort der vermissten Person recherchiert hat, ist auch eine Scheidung in Abwesenheit des Ehepartners möglich. Es gibt ja z.B. auch genug Scheidungen, die nicht im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.



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22.01.2025 um 23:40
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Da fällt mir irgendwie sofort der mysterköse Vermisstenfall von Inka Köntgens, ihr Ehemann ließ sich ein paar Jahre nach dem Verschwinden von ihr scheiden, die 10 Jahre waren nicht vorbei, erst viel später wurde sie von ihrer Schwester für tot erklärt.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Die Frage ist halt, was die Motivation ist: Wenn z. B. meine verschwundene Ehefrau Miteigentümerin meiner Firma ist, dann bereitet mir das Probleme solange sie "nur" verschwunden ist wenn ich z. B. etwas verkaufen will. Da kann es dann schon sinnvoll sein, jemanden für tot erklären zu lassen, einfach um dann eine andere Situation im Bezug auf das Geschäft zu haben, selbst wenn man das emotional gar nicht will.
Zitat von sundrasundra schrieb:Schon klar, das war nur ein Beispiel, wann es noch nötig sein könnte. Ich würde das in dem Fall eher Auflösung/Annullierung der Ehe nennen. Weiß nicht, ob eine Scheidung im Vermisstenfall durch eine Todeserklärung überhaupt möglich wäre. Muss die Scheidung nicht von beiden Personen offiziell gestellt werden?Bzw müssen nicht beide Ehepartner der Scheidung zustimmen durch eine Erklärung mit Unterschrift?
Eine "Scheidung durch Todeserklärung" ist nicht möglich. Entweder man lässt sich scheiden, sozusagen gegen den angenommenen Willen des verschwundenen, da der ja nicht einwilligen kann. Man muss halt dieses Trennungsjahr durchmachen, was ja aber in der Regel kein Problem ist, wenn der andere nachweislich weg ist.
Wenn man dagegen den Vermissten für Tod erklären lässt, ist man nicht geschieden, sondern verwitwet.
Beide Situationen haben halt juristisch andere Konsequenzen. Ein Witwer/eine Witwe hat z.B. Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente.

Man sagt jetzt so heroisch: "Wie kann er/sie so herzlos sein, sich scheiden lassen, vielleicht lebt der/die andere ja noch!" Aber man darf halt nicht vergessen, dass so ein plötzliches Verschwinden auch rein logistische/organisatorische/verwaltungstechnische Probleme mach sich zieht. Das fängt bei so banalen Sachen an, dass wenn z.B. beide gemeinsam Mieter einer Wohnung sind, nicht einer alleine den Mietvertrag kündigen kann. Dass man nicht einfach Verträge, die auf den Verschwundenen laufen, kündigen kann, als Ehepartner ggfls. aber mit haftet, wenn da Raten nicht mehr bedient werden, weil ein Arbeitsgeber natürlich auch nicht endlos weiter Gehalt zahlen kann für jemanden, der nicht mehr zur Arbeit erscheint. Er wird dem Verschwundenen also früher oder später kündigen. Der Ehepartner kann ja aber dann nicht für diesen Arbeitslosengeld beantragen. Also müssen die Sozialversicherungen z.B. irgendwie weiter bedient werden.
Beim Zurückgebliebene fallen also ziemlich schnell die Einnahmen weg, ohne dass er die Kosten reduzieren kann. Er sitzt ggfls. mit zwei Autos da, für die er Leasingraten zahlen muss, aber von denen er nur noch eins braucht, in einer WOhnung, die Kosten- und Platztechnisch für zwei Hauptverdiener ausgelegt war und die er oft nicht mal wirksam kündigen kann, muss Handyverträge, Versicherungsbeiträge etc. bedienen.

Das klingt jetzt angesichts der Sorge, die man sich um Leib und Leben der verschwundenen Person macht wie banale zweitrangige Probleme, aber das kann finanziell schon ziemlich schnell existentiell bedrohlich werden.

Frau Frings war wohl in der Firma des eigenen Mannes oder der gemeinsamen Firma (keine Ahnung, ob sie mitinhaberin war) angestellt. Das macht die Frage nach Weiterzahlung des Gehaltes auf den ersten Blick vielleicht etwas einfacher, trotzdem kann er seine verschwundene Frau nicht ohne Ende weiter beschäftigen. Wenn sie Mitinhaberin war, wird es sogar noch komplizierter, je nach Gesellschaftervertrag kann die Firma dann völlig handlungsunfähig sein, z.B. wenn man für Entscheidungen einer gewissen Größe die Unterschriften von beiden Geschäftsführern braucht.


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22.01.2025 um 23:50
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn sie Mitinhaberin war, wird es sogar noch komplizierter, je nach Gesellschaftervertrag kann die Firma dann völlig handlungsunfähig sein, z.B. wenn man für Entscheidungen einer gewissen Größe die Unterschriften von beiden Geschäftsführern braucht.
Für solche Situationen gibt es die Abwesenheitspflegschaft. Frau Frings erledigte in der Firma nach meinem Kenntnisstand die Buchhaltung. Der Ehemann war (und ist?) als Truck-Verkäufer im Unternehmen tätig.


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Wo ist Helga Frings?

22.01.2025 um 23:52
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das klingt jetzt angesichts der Sorge, die man sich um Leib und Leben der verschwundenen Person macht wie banale zweitrangige Probleme, aber das kann finanziell schon ziemlich schnell existentiell bedrohlich werden.
Danke, dass Du das nochmal so ausführlich beschreibst, was alles so auf einem zukommen kann. Daran hatte ich jetzt nicht gedacht. Ja, sowas kann einem schnell den Boden finanziell wegziehen. Ist ja schon schlimm genug die ganze Situation, wenn man jemanden vermisst.
Zitat von sören42sören42 schrieb:Für solche Situationen gibt es die Abwesenheitspflegschaft.
Was ist das genau. man ist abwesend aber jemand übernimmt quasi noch so etwas wie Verantwortung?


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Wo ist Helga Frings?

22.01.2025 um 23:54
Zitat von sundrasundra schrieb:Was ist das genau. man ist abwesend aber jemand übernimmt quasi noch so etwas wie Verantwortung?
Das Gericht bestellt einen Abwesenheitspfleger, der die Aufgaben der abwesenden Person (hier: Helga Frings) wahrnimmt und ihre Interessen so wie die der Firma bestmöglich vertritt.


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Wo ist Helga Frings?

23.01.2025 um 00:03
Zitat von sören42sören42 schrieb:Das Gericht bestellt einen Abwesenheitspfleger, der die Aufgaben der abwesenden Person (hier: Helga Frings) wahrnimmt und ihre Interessen so wie die der Firma bestmöglich vertritt.
Ah ok, ähnlich wie Betreuer:in


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23.01.2025 um 00:16
Zitat von sören42sören42 schrieb:Das Gericht bestellt einen Abwesenheitspfleger, der die Aufgaben der abwesenden Person (hier: Helga Frings) wahrnimmt und ihre Interessen so wie die der Firma bestmöglich vertritt.
Ich erinnere mich an eine Reportage zum Fall Heidi D., diese verschwundene Postbotin. Da hat eine iherer Schwestern diese Pflegschaft übernommen. Das Haus wurde dann zwangsversteigert und der Besitz eingelagert.

Ich stelle mir die Situation wirklich schlimm vor. Man will den Verschwundenen sicher nicht aufgeben. Soll man die persönlichen Sachen wegwerfen, verkaufen, in der Wohnung lassen, einlagern, solange man sich vielleicht noch an einen Funken Hoffnung klammert, dass derjenige noch mal zurückkommt?!

Ich finde diese Reportagen, in denen die Mütter von vor jahren verschwundenen Jugendlichen oder jungen erwachsenen das Kinderzimmer vorführen und sagen, dass sie da nichts verändert haben. Auf der einen Seit verstehe ich das gut. Das Aufzulösen ist wie einen Schlussstrich ziehen. Und wann will man das machen: nach 6 Tagen, 6 Wochen, 6 Monaten, 6 Jahren... Irgendwann zwischen den letzen beiden 6 Monaten und 6 Jahren muss man wohl einsehen, dass das Kind nicht mehr zurückkommen wird, aber ich stelle mir das unendlich schwer vor!


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23.01.2025 um 02:10
Zitat von sören42sören42 schrieb:Für solche Situationen gibt es die Abwesenheitspflegschaft. Frau Frings erledigte in der Firma nach meinem Kenntnisstand die Buchhaltung. Der Ehemann war (und ist?) als Truck-Verkäufer im Unternehmen tätig.
Der nachfolgende, bereits hier verlinkte Artikel, dürfte die Vermögensverhältnisse erklären:

https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2014/maerz/noll-nutzfahrzeuge-gewinnt-daf-dealer-excellence-award-1.html
vom 05.03.2014
1991 verkaufte Werner Noll seinen Betrieb an Bernd Frings, der seitdem als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter fungiert. Unterstützung erhält er durch seine Ehefrau Helga, die die Buchhaltung leitet, und durch die beiden Söhne Christian und Thomas, die als Diplom-Kaufmann im Verkauf Innendienst beziehungsweise als Kfz-Meister in der Werkstatt tätig sind.



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23.01.2025 um 07:05
@emz
Vielen Dank nochmal für den Link
Zitat von emzemz schrieb:Der nachfolgende, bereits hier verlinkte Artikel, dürfte die Vermögensverhältnisse erklären:
Wenn
Bernd Frings, .... seitdem als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter fungiert.

Quelle:
https://www.osthessen-zeitung.de/einzelansicht/news/2014/maerz/noll-nutzfahrzeuge-gewinnt-daf-dealer-excellence-award-1.html


...so sagt die alleinige Gesellschafterstellung eines Ehepartners noch nichts über die tatsächliche "Vermögensverteilung" zwischen den Ehepartnern z.B. im Falle einer Scheidung aus. Vielmehr käme es entscheidend darauf an, ob eine Zugewinngemeinschaft oder ein Ehevertrag (Gütertrennung) existiert.

https://www.rosepartner.de/unternehmenswert-zugewinn-scheidung-bewertung-unternehmen.html#:~:text=Wie%20auch%20das%20Privatverm%C3%B6gen%20wird,der%20Unternehmer%20gegebenenfalls%20einen%20Zugewinnausgleich.


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