RedRalph schrieb:Da fällt mir irgendwie sofort der mysterköse Vermisstenfall von Inka Köntgens, ihr Ehemann ließ sich ein paar Jahre nach dem Verschwinden von ihr scheiden, die 10 Jahre waren nicht vorbei, erst viel später wurde sie von ihrer Schwester für tot erklärt.
brigittsche schrieb:Die Frage ist halt, was die Motivation ist: Wenn z. B. meine verschwundene Ehefrau Miteigentümerin meiner Firma ist, dann bereitet mir das Probleme solange sie "nur" verschwunden ist wenn ich z. B. etwas verkaufen will. Da kann es dann schon sinnvoll sein, jemanden für tot erklären zu lassen, einfach um dann eine andere Situation im Bezug auf das Geschäft zu haben, selbst wenn man das emotional gar nicht will.
sundra schrieb:Schon klar, das war nur ein Beispiel, wann es noch nötig sein könnte. Ich würde das in dem Fall eher Auflösung/Annullierung der Ehe nennen. Weiß nicht, ob eine Scheidung im Vermisstenfall durch eine Todeserklärung überhaupt möglich wäre. Muss die Scheidung nicht von beiden Personen offiziell gestellt werden?Bzw müssen nicht beide Ehepartner der Scheidung zustimmen durch eine Erklärung mit Unterschrift?
Eine "Scheidung durch Todeserklärung" ist nicht möglich. Entweder man lässt sich scheiden, sozusagen gegen den angenommenen Willen des verschwundenen, da der ja nicht einwilligen kann. Man muss halt dieses Trennungsjahr durchmachen, was ja aber in der Regel kein Problem ist, wenn der andere nachweislich weg ist.
Wenn man dagegen den Vermissten für Tod erklären lässt, ist man nicht geschieden, sondern verwitwet.
Beide Situationen haben halt juristisch andere Konsequenzen. Ein Witwer/eine Witwe hat z.B. Anspruch auf Hinterbliebenen-Rente.
Man sagt jetzt so heroisch: "Wie kann er/sie so herzlos sein, sich scheiden lassen, vielleicht lebt der/die andere ja noch!" Aber man darf halt nicht vergessen, dass so ein plötzliches Verschwinden auch rein logistische/organisatorische/verwaltungstechnische Probleme mach sich zieht. Das fängt bei so banalen Sachen an, dass wenn z.B. beide gemeinsam Mieter einer Wohnung sind, nicht einer alleine den Mietvertrag kündigen kann. Dass man nicht einfach Verträge, die auf den Verschwundenen laufen, kündigen kann, als Ehepartner ggfls. aber mit haftet, wenn da Raten nicht mehr bedient werden, weil ein Arbeitsgeber natürlich auch nicht endlos weiter Gehalt zahlen kann für jemanden, der nicht mehr zur Arbeit erscheint. Er wird dem Verschwundenen also früher oder später kündigen. Der Ehepartner kann ja aber dann nicht für diesen Arbeitslosengeld beantragen. Also müssen die Sozialversicherungen z.B. irgendwie weiter bedient werden.
Beim Zurückgebliebene fallen also ziemlich schnell die Einnahmen weg, ohne dass er die Kosten reduzieren kann. Er sitzt ggfls. mit zwei Autos da, für die er Leasingraten zahlen muss, aber von denen er nur noch eins braucht, in einer WOhnung, die Kosten- und Platztechnisch für zwei Hauptverdiener ausgelegt war und die er oft nicht mal wirksam kündigen kann, muss Handyverträge, Versicherungsbeiträge etc. bedienen.
Das klingt jetzt angesichts der Sorge, die man sich um Leib und Leben der verschwundenen Person macht wie banale zweitrangige Probleme, aber das kann finanziell schon ziemlich schnell existentiell bedrohlich werden.
Frau Frings war wohl in der Firma des eigenen Mannes oder der gemeinsamen Firma (keine Ahnung, ob sie mitinhaberin war) angestellt. Das macht die Frage nach Weiterzahlung des Gehaltes auf den ersten Blick vielleicht etwas einfacher, trotzdem kann er seine verschwundene Frau nicht ohne Ende weiter beschäftigen. Wenn sie Mitinhaberin war, wird es sogar noch komplizierter, je nach Gesellschaftervertrag kann die Firma dann völlig handlungsunfähig sein, z.B. wenn man für Entscheidungen einer gewissen Größe die Unterschriften von beiden Geschäftsführern braucht.