sundra schrieb:Gibt es da eine Verpflichtung nach einem gewissen Zeitfenster oder entscheidet das die Familie, bzw die Angehörigen selbst? Dieser Schritt ist sicher kein leichter Schritt, aber vllt kann man dann für sich abschließen, als mit der Hoffnung zu leben und die nahestehende Person kommt doch nie zurück.
Wir hatten in der Familie mal einen Fall bei dem diese Frage sich stellte. Allerdings war das jemand, der im Zweiten Weltkrieg verschollen war.
Da wurde seinerzeit gar nichts gemacht, obwohl es vermutlich direkt nach dem Krieg leichter gewesen wäre. Allerdings gab es keine Notwendigkeit dafür, weil er katholischer Priester war und keine eigene Familie hatte, es musste also z. B. keine Ehefrau ihn für tot erklären lassen um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen.
Das Problem hat sich erst in den 90er Jahren gestellt, als seine Schwester starb und sich herausstellte, dass er noch als Miteigentümer von Grundstücken eingetragen war. Und damit musste die Erbschaftsangelegenheit geregelt werden.
Wenn ich mich richtig erinnere, wurde uns damals gesagt, dass man nicht grundsätzlich verpflichtet ist, eine verschwundene Person für tot erklären zu lassen. Allerdings sieht das anders aus, wenn man eben, wie in unserem Fall, gemeinsames Eigentum hat und das nun verkaufen oder vererben will. Dann muss offiziell festgestellt werden, was mit der Person los ist. Man kann dann nicht einfach sagen: "Ja, also, der ist da zwar als Miteigentümer im Grundbuch vermerkt, aber wir wissen nicht, was mit dem ist, deshalb wollen wir das jetzt alleine verkaufen und das Geld behalten!"
Es gibt wohl auch die Möglichkeit, dass jemand vom Gericht amtlich für tot erklärt wird, ohne dass die Angehörigen zustimmen. Z. B. wenn er irgendwo Miteigentümer z. B. einer Firma war und die anderen Miteigentümer wollen nun bestimmte Dinge regeln, was sie nicht können weil er ja nur verschwunden ist.
Aber, lange Rede kurzer Sinn: Sollte Helga Frings in irgendeiner Weise in die Firma als Miteigentümerin eingebunden gewesen sein, wird man möglicherweise einfach aus praktischen Gründen so vorgegangen sein wie
@Shiloh es beschrieben hat, einfach weil man bestimmte Dinge sonst nicht regeln kann. Und zwar auch wenn man es emotional vielleicht nicht wollte.