Wo ist Helga Frings?
05.02.2021 um 16:37RedRalph schrieb:Der Verweis auf den hinreichenden Tatverdacht (§ 170 Strafprozessordnung) ist zwar richtig, nutzt aber nichts, wenn man den Begriff "hinreichend" nicht erläutert.Was hättest du da jetzt gern, dass ich dir für einen feststehenden juristischen Begriff die Definition raussuche? Ganz bestimmt nicht ;)
Er ist nämlich nach eindeutiger Ansicht dahingehend auszlegen, dass die StA den Angeklagten für verurteilungsfähig hält. Verurteilungsfähig ist er aber nur, wenn keine Zweifel an seiner Schuld bestehen. Manchmal treten eben erst in der HV Zweifel auf, weil ein Zeuge dann doch anders aussagt.Was den von dir verwendeten Begriff verurteilungsfähig anbelangt, ist es da nicht die Tat, die verurteilungsfähig sein muss Spoiler
Das Tun oder Unterlassen, das Handeln muss jedenfalls vom eigenen Willen des Straftäters getragen sein und nicht zum Beispiel ein Reflex. Erfolgsdelikte, beispielsweise Körperverletzung oder auch Totschlag, setzen voraus, dass sie auch einen Erfolg verursachen. Um strafrechtlich relevant und verurteilungsfähig zu sein, muss die Tat vorsätzlich ausgeführt werden, eine fahrlässige Handlung ist nur unter gewissen, besonderen Umständen auch strafbar. Es muss also, wie der Jurist sagt, eine Tatbestandsmäßigkeit vorhanden sein. Die Tat muss rechtswidrig sein, es darf kein Rechtfertigungsgrund vorliegen.
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/strafrecht? Wenn du davon schreibst, wie es nach eindeutiger Ansicht auszulegen ist, wirst du sicher eine entsprechende Quelle parat haben, die deinen Bezug zum Angeklagten erklärt.
Bei dem von mir angeführten Fall ist aber ziemlich klar, ...Sorry, aber den habe ich mir nicht angetan. Allein schon deshalb, weil ich meine, den hier auch noch diskutieren zu wollen, würde absolut zu weit führen.