xTrina schrieb:Glaubst du wirklich? Glaube ich nämlich leider nicht....
Glaube ich nicht. Das weiß ich.
rhapsody3004 schrieb:Nichtsdestotrotz erklärt das aber vielleicht sein Verhalten. Ein Beamter und durch seine Wohlverhaltenspflicht ist vielleicht einfach grundsätzlich mehr auf Respekt getrimmt und neigt vielleicht auch eher als andere Bürger dazu disziplinarisch/zurechtweisend/erzieherisch aufzutreten.Selbstverständlich hätte er es dabei belassen können und hätte einfach nur weiter gehen zu brauchen und nichts weiter wäre passiert.
Vorsicht! Wir wissen zu wenig, um beurteilen zu können, ob das Verhalten des Opfers angebracht war oder nicht. Ob es Zivilcourage war, ob Wichtigtuerei oder einfach nur unglücklich. Wir wissen auch nicht, ob das Opfer ein "Held" war, ein Vorbild für uns alle, oder ob er gar provoziert hat. Deshalb emotionalisiert dieser Fall auch so: Wegschauen oder Hinschauen? Einschreiten oder 110 wählen?
Konkret betrachtet wäre er besser nach Hause gegangen, aber grundsätzlich gibt es immer das Problem, wie man sich in bestimmten Situationen richtig verhält. Das Opfer hat vielleicht eine körperliche Auseinandersetzung in Kauf genommen (er war ja jung und sicher gut durchtrainiert), aber natürlich nie und nimmer seinen Tod.
2009 war der Fall
Dominik Brunner in München von großem Medienecho begleitet. Ich sehe da Parallelen.
Ansonsten gilt für Beamte außerhalb des Dienstes (nur) eine Wohlverhaltenspflicht. Der Beamte ist beamtenrechtlich nicht verpflichtet, Straftaten außerhalb des Dienstes anzuzeigen oder bei Straftaten einzuschreiten. Tut er das, gelten für ihn nur die Jedermann-Rechte (Notwehr, Nothilfe, allg. Festnahmerecht aus § 127 StPO) und -Pflichten (Pflicht zur Hilfeleistung, Anzeige geplanter Straftaten).