borabora schrieb:Sie haben den Mann eingekreist, ihn damit zumindest eingeschüchtert.
Das darf oder kann man (faktisch) durchaus so sehen.
Warten wir erst mal ab.
Zumindest eine Aufnahme (Taxi) soll angeblich kein eindeutiges einkesseln/umringen/umzingeln zeigen. Andere Aufnahmen, ebenfalls von den EB gesichtet, sollen das hingegen wieder deutlicher zeigen/darstellen.
Und am Ende bleibt es sicherlich auch immer noch reine Auslegungssache, was man sich nun konkret unter einem einkesseln/umringen vorstellen kann oder nicht.
Es sei denn es gibt dazu schon eine genaue Definition wie im Fall des Wortes/der Bedeutung einer Gruppe zb.
Hinzukommt, dass es von Verteidigerseite auch heißt, dass sich zumindest 1-2 aus der Gruppe wohl deutlich vom Geschehen abgewandt haben sollen/"weggegangen" sein sollen und damit hätten sie sich ja eigentlich klar und deutlich von der übrigen Gruppe und vom Geschehen distanziert.
Sollte sich das tatsächlich bestätigen bzw. sollte das tatsächlich eindeutig ersichtlich werden - dann sieht es zumindest für diese 1-2 Beteiligten/Beschuldigten gar nicht so schlecht aus. Zumindest hinsichtlich der Beihilfe zum Totschlag.
Irgendwie kommt es mir auch so vor als wolle man am Fall Augsburg und an allen sieben ein Exempel statuieren.
Es würde mich sogar nicht wundern, wenn man bald von Verteidigerseite des Haupttäters lesen/hören würde, dass nicht mal der Totschlag und der dafür mindestens voraussetzende bedingte Vorsatz haltbar ist, sondern hier lediglich nur eine KV mit Todesfolge vorgelegen hat.
Warten wir mal ab.
Letzendlich werden es alle Verteidiger aller sieben nicht zulassen, dass der Fall instrumentalisiert wird und an allen sieben Beschuldigten ein Exempel statuiert wird. Auch Bayern hat keine Narrenfreiheit und
@Bone02943 hat absolut recht, wenn er sagt, dass man anhand von Fakten=Beweisen oder wenigstens anhand von schlüssigen Indizien, die am Ende keine andere Schlussfolgerung zulassen würden, verurteilt, - und nicht um dem Mob Genugtuung zu verschaffen, damit sich die Gefühle (Emotionen) wieder beruhigen können.