Frau.N.Zimmer schrieb:Kann ich doch nicht besser als mit sofortigem Löschen ausdrücken, dass ich nicht über die Dateien verfügen will?
Es ist für Laien halt kompliziert.
So ist es, kompliziert ist es vor allem wegen der Technik, z.B. der Speicherung der Bilder in der Cache (das ist das englische Wort für Speicher, insofern ist "Cache-Speicher", welches der BGH benutzt etwas doppelt gemoppelt). Findet die Polizei im Rahmen von Ermittlungen da zum Beispiel noch Bilder, kommt es eben nach der Rechtsprechung darauf an, wie sich nachvollziehen lässt, wie die Bilder dort gelandet sind. In den oben zitierten Fällen, in welchen ein strafbarer Besitz gesehen wurde hat sich ergeben, dass der Täter aktiv nach dieser Art Bilder etc. gesucht hat. Lässt sich das nicht nachvollziehen, kann ein Beschuldigter hier glaubhaft nachweisen, dass er oder sie ungewollt über diese Bilder "gestolpert" ist, oder gar dass sie unbemerkt auf den Computer gelangt sind, dann liegt eben kein "Besitzwille" vor und damit auch kein strafbarer Besitz.
Kompliziert, weil das oft als Ausrede vorgebracht wurde, oft von Tätern, die nicht wussten, dass es noch nachvollziehbar war, wie sie an die Bilder gelangt sind. So oft passiert es zum Glück auch nicht, dass man ungewollt im Internet mit solchen Bildern konfrontiert wird, aber wenn sich eben kein glaubhafter Wille nachweisen lässt, dass man diese Bilder sehen wollte, dann passiert einem strafrechtlich gesehen auch nichts.
Wie gesagt, in der Praxis kommt das nicht sehr häufig vor, dass man ungewollt mit Kinderpornographie konfrontiert wird, wenn man überhaupt in solche Link-Fallen etc. gerät, handelt es sich meistens um kommerzielle Pornographie, die nicht illegal ist. Insofern schauen die Ermittler schon etwas genauer, wenn man mit dem Argument kommt, dass man keine Ahnung hatte usw.
Kompliziert wird es besonders dann, wenn man solche Bilder aber weiter verbreitet, was aber ein anderer Tatbestand ist. Aber auch hier kommt es am Ende ganz auf die Intention an.
Sendet man ein solches Bild, das man ungewollt gefunden hat, z.B. an die Polizei um die Sache anzuzeigen, wird diese einem kaum den Vorwurf machen, dass man das Bild verbreitet hat. Sendet man es dagegen an 20 Freunde mit dem Hinweis: schau mal, was ich eben gefunden habe... kann es komplizierter werden. Aber auch hier wird bei Ermittlungen dann eben geschaut, was hat den vermeintlichen Täter bewogen usw.
Insofern sehen wir ja auch im aktuellen Fall, dass die Ermittlungen durchaus länger dauern, da Polizei und Staatsanwaltschaft hier eine Menge Fragen klären müssen, bevor es zu einer Anklage hinsichtlich eines oder mehrerer Tatbestände kommt.
Die meisten Juristen raten, in einem Fall, dass man wirklich ungewollt solche Darstellungen im Internet "gefunden" hat (oder sollten wir sagen, dass diese einen gefunden haben?) diese sofort zu löschen, und dabei nicht zu vergessen, auch den cache zu löschen. Kennt man die Quelle, kann man dann noch Anzeige erstatten. Unangenehm ist es auf jeden Fall, wenn man in Ermittlungen in dieser Hinsicht hineingezogen wird, selbst wenn es am Ende keine Strafbarkeit gibt. Ist man Ziel solcher Ermittlungen ist es auf jeden Fall ratsam, sich alsbald anwaltlichen Rat einzuholen. Und besonders sollte man sich überlegen, ob man sich auf einschlägigen Tauschbörsen etc. im Netz bewegt, auch wenn man meint, man suche ja "nur" nach "legaler Pornographie."