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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.09.2019 um 13:25
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Ermittlungen in diesem Fall inzwischen übernommen, wie Spon berichtet:
Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Christoph Metzelder werden zukünftig von der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf geführt. Man habe den Fall abgegeben, sagte Liddy Oechtering von der Staatsanwaltschaft Hamburg.
[...]
Der "vorrangige mutmaßliche Tatort" befindet sich ihr zufolge aber in Metzelders Wohnort Düsseldorf. Aus diesem Grund habe die dortige Behörde übernommen.
Inhaltlich ist nichts weiter bekannt geworden.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.09.2019 um 14:06
Zitat von emzemz schrieb:Weil dieser Angeklagte unbedingt das soziale Engagement einer Anwaltskanzlei benötigt?
Das kann ich mir in diesem Fall jetzt eher nicht vorstellen.
Wäre eventuell auch Publicity für die Kanzlei...vllt. fand er aber auch nur den Fall interessant.

@gräfinzahl
Wenn Otto Normalo auch Wünsche äußern darf bzgl. eines Anwaltes, dann bin ich jetzt erstmal zufrieden...;-)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.09.2019 um 18:32
Zitat von ArcherArcher schrieb:Wie ist denn "Besitz" definiert. Hat sich der Fall hier so zugetragen wie kolportiert hat ja die Person die zur Polizei gegangen ist auch diese Bilder "besessen" weil sie ihr eben über WhatsApp geschickt wurden. Das kann doch eigentlich nicht strafbar sein, oder etwa doch?
Ich hatte den § hier bereits verlinkt - einfach ruhig mal anclicken und lesen.^^ Es ist eindeutig!

https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also hatte die Frau, die es per Whatsapp bekam, ebenfalls in ihrem Besitz - wenn auch völlig ungewollt - zumindest vermute ich das, ansonsten würden wir diesen Fall hier nicht diskutieren.
Zitat von emzemz schrieb:Denke mal, das Nachfolgende könnte vielleicht weiterhelfen, wobei ich nicht zu beurteilen vermag, inwieweit dies auch stimmt.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/erwerb-verbreitung-und-besitz-kinderpornografischer-...

Wichtig: Sollten Sie aus Versehen Kinderpornografie heruntergeladen haben, fehlt es am sogenannten vorsätzlichen Besitzwillen. Wichtig ist jedoch, dass das Material unverzüglich gelöscht wird.
Insofern ist das natürlich nicht richtig. Ein Löschen ändert nichts am Umstand des vorherigen Besitzes und @angellost hat gestern einen Artikel verlinkt, wie die forensische IT arbeitet und was genau untersucht wird, damit das Gutachten vor Gericht auch Bestand hat.

Und was hat der Fall Irina A. jetzt überhaupt mti Metzelder und dem KiPo Vorwurf zu tun?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 05:14
Zitat von ArcherArcher schrieb:Wie ist denn "Besitz" definiert. Hat sich der Fall hier so zugetragen wie kolportiert hat ja die Person die zur Polizei gegangen ist auch diese Bilder "besessen" weil sie ihr eben über WhatsApp geschickt wurden. Das kann doch eigentlich nicht strafbar sein, oder etwa doch?
Die Frage tauchte hier schon mehrmals auf. Der "Besitz" von Kinderpornographie und seine Definition sind nicht ganz einfach zu verstehen, vor allem in der Abgrenzung zu anderen Tatbeständen, und lassen sich schon gar nicht eindeutig aus dem § 184b StGB herauslesen. Daher hat sich der BGH in zahlreichen Fällen damit beschäftigen müssen und selbst dem BGH ist es nicht so recht gelungen eine griffige Definition zu bieten. Interessanterweise beruht die Definition des BGH auf einer Besitzdefinition, die er zunächst im Bereich der Drogendelikte geprägt hat.

Generell definiert den "Besitz" ein "tatsächliches Innehaben eines Herrschaftsverhältnisses," wie der BGH schön sperrig formuliert. Auf gut Deutsch gesagt: man besitzt etwas, wenn man damit machen kann was man will. Im weiteren spricht der BGH oft vom "Besitzwillen," der bei Verurteilungen nach § 184b erforderlich ist: also dem Willen, zu besitzen, d.h. ein solches Herrschaftsverhältnis auszuüben. Das ist hier sehr wichtig.

Dieses ist nicht immer gegeben. In einem Drogenfall argumentierte der BGH, dass die Tatsache, dass der Angeklagte Drogen, die einem anderen gehörten, in die Hand nahm und 20m weit getragen hat. Rein theoretisch hat der Angeklagte zwar während dieser Zeit die Drogen "in Besitz" gehabt, das heisst, die tatsächliche Herrschaft über sie ausgeübt, aber der BGH unterstellte ihm angesichts einer so marginalen Art und Weise der Herrschaftsausübung, dass es ihm am entsprechenden Herrschaftswillen fehlte.

BGH 2/StR 60/75 https://research.wolterskluwer-online.de/document/018b7fdb-7eca-4d57-b6c0-c62d8679ad8b

Auf diesen Fall bezog sich der BGH später bei der Definition des Besitzes von Kinderpornographie. Auch hier kommt es laut BGH auf den "Herrschaftswillen" oder "Besitzwillen" an. So beurteilte der BGH in einem Fall die Tatsache, dass der Angeklagte entsprechende Computerdateien gelöscht hatte, als "Ende des Besitzes:"
(1) Besitz ist das Aufrechterhalten des tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses (Fischer, 65. Aufl., § 184b, Rn. 36) aufgrund Besitzwillens (Senat, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, BGHSt 26, 117, 118). Dementsprechend entfällt der Besitz bei vollständig gelöschten Dateien (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95; Eckstein, ZStW 117, 107, 118 (2005)).
BGH 2 StR 311/17 https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/17/2-311-17.php

Entscheidend ist für den BGH also der Wille, über die entsprechenden Dateien verfügen zu können. Dieser wird durchaus weit gefasst, z.B. wenn sich die Dateien nur im Cache-Speicher eines Computers finden: in so einem Fall schaut das Gericht nach der Ursache, wie diese Dateien dorthin gekommen sind. Findet es, dass der Angeklagte bewusst diese Dateien ansehen wollte, dann ist das eine "Herrschaftsausübung" über diese Dateien und damit Besitz.
Bereits aus dem von der Jugendschutzkammer festgestellten Umstand, dass der Angeklagte die kinderpornographischen Dateien manuell von der Festplatte seines Laptops gelöscht hat, ergibt sich, dass ihm das Vorhandensein dieser Dateien bewusst war; entweder weil er sie selbst aus dem Internet heruntergeladen hatte oder diese Dateien durch deren Aufruf auf entsprechenden Internetseiten automatisch im Cache-Speicher des Laptops auf dessen Festplatte abgespeichert wurden. Nachdem zudem feststeht, dass der Angeklagte an verschiedenen Tagen gezielt Seiten mit entsprechenden pornographischen Inhalten gesucht und aufgerufen hat, hat er sich damit auch bewusst den Besitz dieser Dateien im Sinne von § 184b Abs. 4 StGB verschafft. Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz (vgl. hierzu Harms NStZ 2003, 646, 650; MüKo StGB/Hörnle § 184b Rdn. 27), weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden.
BGH 1 StR 430/06 https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/06/1-430-06.php

Um es kompliziert zu machen unterscheiden Gesetzgeber und der BGH allerdings zwischen den Tatbeständen des "sich verschaffens" und des "besitzens" von Kinderpornographie (und einigen weiteren). Das führt hier jetzt aber zu sehr in das oft für nicht-Juristen nur schwierig nachzuvollziehende Denken des BGH und Interessierte seien hier z.B. auf BGH 3 StR 315/08 https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/08/3-215-08.php verwiesen.

Im allgemeinen kann man hier zunächst resumieren: wer ohne es zu wollen KP empfangen hat und danach auch nicht vorhat, über diese Dateien verfügen zu wollen, macht sich nicht wegen Besitz von KP strafbar.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 06:27
@Rick_Blaine
Danke, dass Du das konkretisiert hast. Mittlerweile war man ja schon komplett durcheinander, weil hier einige "den Besitz" unterschiedlich interpretierten.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 11:00
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im allgemeinen kann man hier zunächst resumieren: wer ohne es zu wollen KP empfangen hat und danach auch nicht vorhat, über diese Dateien verfügen zu wollen, macht sich nicht wegen Besitz von KP strafbar.
Danke, ich glaube diese "Definition" kann ich noch am besten nachvollziehen. Wobei da dann wieder die Frage aufkommt was bedeutet darüber verfügen. Aber das führt hier zu weit und hat ja auch nichts mit dem Tatverdächtigen zu tun, da liegt der Fall ja offenbar anders.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 11:09
Zitat von InterestedInterested schrieb:Insofern ist das natürlich nicht richtig. Ein Löschen ändert nichts am Umstand des vorherigen Besitzes
Wenn man die Erklärung von @Rick_Blaine nimmt:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im allgemeinen kann man hier zunächst resumieren: wer ohne es zu wollen KP empfangen hat und danach auch nicht vorhat, über diese Dateien verfügen zu wollen, macht sich nicht wegen Besitz von KP strafbar.
Kann ich doch nicht besser als mit sofortigem Löschen ausdrücken, dass ich nicht über die Dateien verfügen will?
Es ist für Laien halt kompliziert.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 11:21
@Frau.N.Zimmer

Das kann doch aber auch jeder tun, also Löschen und vorgeben, nicht darüber verfügen zu wollen, der aber aktiv danach gesucht hat. Darum ja dann die IT Untersuchung, suf welchem Weg man an diese Dinge gelangt ist, um eben sowas auszuschließen.

So jedenfalls mein persönliches Verständnis.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 11:55
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Kann ich doch nicht besser als mit sofortigem Löschen ausdrücken, dass ich nicht über die Dateien verfügen will?
Es ist für Laien halt kompliziert.
So ist es, kompliziert ist es vor allem wegen der Technik, z.B. der Speicherung der Bilder in der Cache (das ist das englische Wort für Speicher, insofern ist "Cache-Speicher", welches der BGH benutzt etwas doppelt gemoppelt). Findet die Polizei im Rahmen von Ermittlungen da zum Beispiel noch Bilder, kommt es eben nach der Rechtsprechung darauf an, wie sich nachvollziehen lässt, wie die Bilder dort gelandet sind. In den oben zitierten Fällen, in welchen ein strafbarer Besitz gesehen wurde hat sich ergeben, dass der Täter aktiv nach dieser Art Bilder etc. gesucht hat. Lässt sich das nicht nachvollziehen, kann ein Beschuldigter hier glaubhaft nachweisen, dass er oder sie ungewollt über diese Bilder "gestolpert" ist, oder gar dass sie unbemerkt auf den Computer gelangt sind, dann liegt eben kein "Besitzwille" vor und damit auch kein strafbarer Besitz.

Kompliziert, weil das oft als Ausrede vorgebracht wurde, oft von Tätern, die nicht wussten, dass es noch nachvollziehbar war, wie sie an die Bilder gelangt sind. So oft passiert es zum Glück auch nicht, dass man ungewollt im Internet mit solchen Bildern konfrontiert wird, aber wenn sich eben kein glaubhafter Wille nachweisen lässt, dass man diese Bilder sehen wollte, dann passiert einem strafrechtlich gesehen auch nichts.

Wie gesagt, in der Praxis kommt das nicht sehr häufig vor, dass man ungewollt mit Kinderpornographie konfrontiert wird, wenn man überhaupt in solche Link-Fallen etc. gerät, handelt es sich meistens um kommerzielle Pornographie, die nicht illegal ist. Insofern schauen die Ermittler schon etwas genauer, wenn man mit dem Argument kommt, dass man keine Ahnung hatte usw.

Kompliziert wird es besonders dann, wenn man solche Bilder aber weiter verbreitet, was aber ein anderer Tatbestand ist. Aber auch hier kommt es am Ende ganz auf die Intention an.

Sendet man ein solches Bild, das man ungewollt gefunden hat, z.B. an die Polizei um die Sache anzuzeigen, wird diese einem kaum den Vorwurf machen, dass man das Bild verbreitet hat. Sendet man es dagegen an 20 Freunde mit dem Hinweis: schau mal, was ich eben gefunden habe... kann es komplizierter werden. Aber auch hier wird bei Ermittlungen dann eben geschaut, was hat den vermeintlichen Täter bewogen usw.

Insofern sehen wir ja auch im aktuellen Fall, dass die Ermittlungen durchaus länger dauern, da Polizei und Staatsanwaltschaft hier eine Menge Fragen klären müssen, bevor es zu einer Anklage hinsichtlich eines oder mehrerer Tatbestände kommt.

Die meisten Juristen raten, in einem Fall, dass man wirklich ungewollt solche Darstellungen im Internet "gefunden" hat (oder sollten wir sagen, dass diese einen gefunden haben?) diese sofort zu löschen, und dabei nicht zu vergessen, auch den cache zu löschen. Kennt man die Quelle, kann man dann noch Anzeige erstatten. Unangenehm ist es auf jeden Fall, wenn man in Ermittlungen in dieser Hinsicht hineingezogen wird, selbst wenn es am Ende keine Strafbarkeit gibt. Ist man Ziel solcher Ermittlungen ist es auf jeden Fall ratsam, sich alsbald anwaltlichen Rat einzuholen. Und besonders sollte man sich überlegen, ob man sich auf einschlägigen Tauschbörsen etc. im Netz bewegt, auch wenn man meint, man suche ja "nur" nach "legaler Pornographie."


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 12:58
Zitat von InterestedInterested schrieb:Das kann doch aber auch jeder tun, also Löschen und vorgeben, nicht darüber verfügen zu wollen, der aber aktiv danach gesucht hat.
Ich bin nicht von aktiver Suche ausgegangen. In diesem Fall hier wurde doch von der Frau nicht aktiv gesucht. Mir ging es darum, wenn man solche Bilder ungefragt und ungewünscht bekommt.


@Rick_Blaine
Danke für die ausführlich Erklärung. :)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 13:23
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ich bin nicht von aktiver Suche ausgegangen.
Ich auch nicht. Es ging doch die ganze Zeit um den Begriff "Besitz" und dann in der Folge ums Löschen der Dateien, um diesen Tatvorwurf zu entkräften.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 15:14
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb am 13.09.2019:EclipseFirst schrieb:
und ich guck weiterhin in Schockstarre auf mein Handy?
Wenn Du das lustig findest, dann beenden wir hier wohl besser die Diskussion....
Ich finde das nicht "lustig". Wie kommst Du darauf? Ich finde die Vorstellung absurd.
Zitat von Chse79Chse79 schrieb am 15.09.2019:Auf mich wirkt es einfach unplausibel, dass man so viel Risiko geht, praktisch alles verlieren kann, aber die Motivation dazu lediglich "Dominanz" gegenüber einer weiteren Person sein soll. Darüber würde ja spekuliert, darauf bezog ich mich.
Doch, das gibt es ständig, auch wenn man es als "normal tickender Mensch" nicht glauben kann. Die meisten "Sexual"verbrechen haben diese Motivation. Ich setze daher den einschlägigen Wortteil gern in Anführungszeichen. Außerdem sind die wenigsten Männer, die sich an Kindern/Heranwachsenden vergehen, im eigentlichen Sinne pädophil. Sie haben eher eine sadistische Neigung.
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb am 16.09.2019:Das liegt wahrscheinlich gerade an seinem Promi- Status, weil er ein bekannter und sehr beliebter Fußballer war, möchte man wohl lieber eine Intrige oder was immer sehen- aber keinen Metzelder, der sich Kipornos aus dem Netz anschaut und diese weiterschickt.
Nein, ich denke vollkommen anders. Die in Frage stehende Person ist nachgewiesenermaßen nicht doof. Man muss aber wirklich total bescheuert sein, um als prominente Persönlichkeit mehrere Tage hintereinander insgesamt 15 "Kinderpornos" via WhatsApp an eine Freundin zu verschicken. Das ist unglaubhaft dämlich. Ich kann mir keine noch so spinnerte Motivation vorstellen, warum eine Person des öffentlichen Lebens so etwas machen sollte. Das würde noch nicht einmal Peter Niemand aus Nirgendwo tun, falls er alle Nadeln an der Tanne hat. Die Kinderpornoszene agiert nicht zufällig hochkonspirativ, sondern aus gutem (besser: bösem) Grund.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 18:55
Ich glaube, ich würde das Handy nicht mehr anrühren und die Polizei rufen, wenn mir irgendeine kranke Seele soetwas schicken würde.
Sofort löschen wäre wohl auch nicht so geschickt. Wenn der Sender bereits überwacht wird, könnte die Frage aufkommen, warum man das nicht gemeldet hat und evtl selbst unter Verdacht geraten.
Zum Glück ist die Gefahr wohl eher gering. Zumindest per WhatsApp. Ich möchte nicht wissen, was der Spamfilter alles an E-Mails abfängt.


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19.09.2019 um 22:33
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Das würde noch nicht einmal Peter Niemand aus Nirgendwo tun, falls er alle Nadeln an der Tanne hat.
Du glaubst gar nicht aus welchen Dingen heraus sich Täter zurecht spinnen, dass eine Frau ihr Interesse teilt. Wenn der moralische Kompass verrückt ist, dann wird diese Neigung ja eben auch nicht als verwerflich angesehen. Irgendwo las ich neulich, dass die ca 3% Täterinnen, überwiegend Frauen sind, die KiPo gemeinsam mit ihrem Partner konsumieren.


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19.09.2019 um 22:49
Zitat von angellostangellost schrieb:Irgendwo las ich neulich, dass die ca 3% Täterinnen, überwiegend Frauen sind, die KiPo gemeinsam mit ihrem Partner konsumieren.
Wo hast du etwas von 3% Täterinnen gelesen? Da fehlt eine 0 hinter der 3 - zumindest wenn man der in diesem Artikel (Archiv-Version vom 14.09.2019) interviewten Forscherin glaubt.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 22:52
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wo hast du etwas von 3% Täterinnen gelesen? Da fehlt eine Null - zumindest wenn man der in diesem Artikel interviewten Forscherin glaubt.
Ich überlege grade wo es war, da ich in letzter Zeit so viel dazu gelesen habe.
Dein Artikel (ohne ihn jetzt gelesen zu haben und ohne Bewertung des Inhalts) dreht sich um Kindesmissbrauch, ich sprach von KiPo Konsum


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

19.09.2019 um 22:56
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich überlege grade wo es war, da ich in letzter Zeit so viel dazu gelesen habe.
Dein Artikel (ohne ihn jetzt gelesen zu haben und ohne Bewertung des Inhalts) dreht sich um Kindesmissbrauch, ich sprach von KiPo Konsum
Ist ja jetzt nichts grundlegend anderes. Die Bilder sind ja häufig entweder ein Ersatz oder eine Anregung für reale sexuelle Erfahrungen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.09.2019 um 18:24
Heute 20.09. kommt auf 3sat um 20:15 eine Doku (Dauer 45 Min.) „Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“

„Gepostet, geklaut, missbraucht“. Nach einer Studie der Uni Regensburg geben rund 730 000 Erwachsene zu, sexuelle Onlinekontakte zu Kindern unter 14 Jahren zu haben. Das Internet gewährt Tätern Anonymität, die sich in Chats und Games oft selbst als Kids ausgeben. Industrie und Politik sehen weg. Wird Cybergrooming unterschätzt?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.09.2019 um 18:36
@MissWexford
Kinderfotos im Netz: gepostet, geklaut, missbraucht“
Da sind doch aber die Eltern gefragt, warum sie eigentlich alle ständig und überall ihre Kinder posten (müssen)?! In nahezu allen Situationen. Ein echtes Papierfoto zeigst Du halt nur Deinen nächsten Verwandten und Freunden und online eben der ganzen Welt. Da sind die Eltern in die Pflicht zu nehmen und mit ein wenig Grips und dem Wissen, was im Internet alles rumfleucht und möglich ist, sollte man einfach mal die Hirnsubstanz aktivieren, statt überall und immer dieser künstlichen Bestätigung und Aufmerksamkeit hinterher zu hecheln.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

20.09.2019 um 19:31
https://www.spiegel.de/sptv/kinderfotos-im-netz-gepostet-geklaut-missbraucht-a-1243384.html (Archiv-Version vom 17.12.2018)
Unbedarft gepostete Alltagsbilder landen unbeobachtet in Foto-Blogs von pädophilen Männern und werden dort abscheulich kommentiert. Kinder und Jugendliche sind im Internet immer häufiger sexualisierter Gewalt ausgesetzt, ohne dass Industrie und Politik etwas dagegen unternehmen.
Bin gespannt, ob das bei einem Schrei nach der Staatsgewalt bleibt, oder ob man die Eltern auf ihre Mitverantwortung hinweist.


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