Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie
31.01.2021 um 16:56falstaff schrieb:ie hat Interesse gezeigt und um (weitere) Bilder gebeten. Natürlich kann sie hinterher behaupten, dieses Interesse habe einem guten Zweck gedient. Aber warum sollte man ihre eine solche Behauptung unkritisch abnehmen?weil sie die Bilder eben nicht für sich behalten hat, sondern ihrer Freundin "gepetzt", diese dann dem Bildreporter gesteckt. Das macht doch kein Pädophil veranlagter. Für mich ist die Dame eindeutig unschuldig. zumindest moralisch.
Ich hoffe, das sieht auch das Gericht so