marlonc schrieb:Mittlerweile scheint es auch klar in einem Artikel zu stehen, allerdings in einem Bezahlartikel, weswegen ich es nicht nachlesen kann.
Sorry, aber bei mir war der Artikel auch ohne Bezahlung lesbar. Weiß nicht, weshalb?
Hier der Auszug aus dem Text (sonst gab es darin nichts Neues):
Erst Notruf, dann Protokoll
Wie erklären sich die unterschiedlichen Zeiten des Notrufes (1.46 und 1.15 Uhr)? Möglicherweise relativ einfach: Der Notruf ging, wie die Polizei bestätigt, tatsächlich um 1.15 Uhr ein. Wählt der Anrufer die 133, landet er bei der nächsten Bezirksleitstelle (BLS), hier in Arnoldstein. Jeder Notruf wird automatisch und üblicherweise zeitlich befristet gespeichert. Auch mit sekundengenauer Anrufzeit.
Der Polizist in der BLS sendet eine Streife zum Einsatzort – und legt nicht sofort ein Einsatzprotokoll an. Vielleicht auch in diesem Fall nicht. Angezeigt wurde ja nur eine Lärmbelästigung. Nachdem die Polizisten vor Ort die Leiche entdecken, melden sie es der BLS und dort wird das Einsatzprotokoll angelegt - um 1.46 Uhr.
Im Protokoll des Strafaktes scheint, wenn der Beamte in der Leitstelle sie nicht manuell dem tatsächlich eingehenden Notruf angepasst hat, diese Uhrzeit auf. Im automatischen Notruf-Protokoll steht aber immer die tatsächliche Zeit: hier 1.15 Uhr. Für die rund 55 Kilometer lange Strecke benötigt man laut Routenplaner 39 Minuten – wenn man sich an alle Tempolimits hält und bei Verkehr.