Marpelina schrieb:Und wie gesagt würde mich angesichts der `Schwere der Schuld` (meiner Meinung nach, im Falle des Falles) dabei noch interessieren, inwieweit ein eventueller Vorsatz in Frage käme.
Wir sind hier beim österreichischen Recht, da geht man bei jedem Tötungsdelikt von Vorsatz aus, esseidenn es handelt sich um fahrlässige Tötung. Auch gibt es keine "Schwere der Schuld" und keine Mordmerkmale in Österreich. Die Richter geniessen hier relativ grosse Entscheidungsfreiheit, daher ist zwischen 10 Jahren und lebenslang alles drin. Dass er mit Totschlag (in Ö ebenfalls vorsätzlich und zw. 5-10 Jahren Haft) davon käme, glaube ich eher nicht.
Laut § 76 StGB ist Totschlag definiert als:
Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten...
Eine Frau in der 38.SSW zu erschlagen, nur weil sie den Vater des Kindes outen will, wird kaum als "allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung" vor Gericht durchgehen.