emz schrieb:Ein freiwilliges Verlassen allein tut's aber nicht, damit die Polizei aktiv wird.
Man beachte hierbei ganz besonders das eigens hervorgehobene "und".
Damit die Polizei nach einer vermissten Person fahnden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die vermisste Person hat ihren gewohnten Lebenskreis verlassen,
- ihr Aufenthaltsort ist unbekannt und
- sie ist vermutlich in Gefahr (z.B. als Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls, bei Hilfslosigkeit oder Selbsttötungsabsicht).
Ohne vermutliche Gefahr läuft da nichts.
Wenn bei zwei sonst völlig zuverlässigen Personen, davon eine minderjährig, plötzlich die Handys aus sind und diese ihren normalen Lebensbereich verlassen, muss man mE vermutliche Gefahr unterstellen.
Überleg doch mal, wie du selbst reagieren würdest, wenn es dein Partner/Partnerin wäre. Sämtliche Menschen, die ich kenne würden da sofort Alarm schlagen und alles in Bewegung setzten, dass sofort etwas unternommen wird.
Na klar haben wir auch nur einen Bruchteil der Informationen der EB. Dennoch bin ich unschlüssig, was den TV angeht und könnte mir durchaus auch andere Szenarien vorstellen.