doan schrieb:jemand der eine asylunterkunft angreift ist und bleibt ein Scheißnazi.
Ob der Tatverdächtige eine Asylunterkunft "angegriffen" hat, wissen wir ausschließlich aus dem "Vorstrafenregister", das in den Medien zusammengestellt wurde. Wenn man diese zumindest teilweise für glaubhaft erachtet muss man immerhin feststellen, dass dieser mutmaßliche Angriff wahlweise 1993 oder 1995 stattfand. Der mutmaßliche Angriff ist also mindestens vor 20 Jahren geschehen.
Wie lange möchtest Du mit den von Dir begangenen Delikten identifiziert werden? Bist Du noch nie geblitzt worden? Hast Du immer ausnahmslos alle Einkünfte dem Finanzamt gemeldet? Hast Du noch nie etwas "mitgehen" lassen - sei eine Klopapierrolle Deines Arbeitgebers, oder ein Deo aus dem Supermarkt?
Worauf ich hinaus möchte: Wie lange meinst Du ist es gerechtfertigt Dich als "Scheißraser", "Scheißsteuerhinterzieher", "Scheißdieb" zu bezeichnen?
Anders: Wenn Du kein "Scheißnazi" bist und Du den Begriffen "Rechtsstaatlichkeit" und "Unschuldsvermutung" eine Bedeutung beimisst, dann sollte es auch klar sein, dass "wir" als Gesellschaft mit "unseren" Tatverdächtigen anders umgehen sollten, als mutmaßliche Täter es mir ihren Opfern getan haben. Und erst Recht, als es die "Scheißnazis" vor 75 Jahren in diesem Land getan haben.