Drei Tote in Pension in Passau aufgefunden
27.05.2019 um 07:30Kleinerose15 schrieb:Wenn jemand warum auch immer jemanden ermordet ist es mord.Das stimmt doch so gar nicht. Mord ist es nur wenn es die Merkmale für Mord beinhaltet.
So aus der Luft gegriffen sind da ja auch noch: Tötung auf Verlangen, Beihilfe zum Selbstmord, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, Todschlag.....
Das Gesetzt unterscheidet da aus guten Grund.
Tötung auf Verlangen spielt z.B. eine große Rolle, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen seinem Leben ein Ende setzten will und ein Anderer, die entsprechenden Hilfen gibt. Wobei selbst da unterschieden wird. Würde der Helfende die lebenserhaltenden Maschinen ausschalten, wäre es Tötung auf Verlangen. Bringt er aber den Tod suchenden in die Schweiz zu einem der entsprechenden Vereinen ist es wohl eher Beihilfe zum Selbstmord.
Beihilfe wäre es in diesem Fall z.B. gewesen, wenn F. die Armbrust besorgt hätte und sich TW damit selbst gerichtet hätte.