Maria_Maryam schrieb:. In der Regel verlangen Vermieter aber einiges an Sicherheiten vor einer Vermietung und fast immer einen Mietvertrag. Ausweise, Kontoverbindung und Schufa-Eintrag werden in der Regel auch geprüft. Die Geschichten des Vermieters kann ich insofern auch nicht nachvollziehen, da dieser ja 2017 dann Opfer eines Betrugs geworden wäre.
Ich nehme an, dass der Mietvertrag auf den Namen der Frau lief, die TW bei Abschluss des Mietvertrages begleitete.*
Betrogen wurde der Vermieter nicht, da die Miete in bar bezahlt wurde (und ich glaube auch gelesen zu haben, bar und im Voraus)
*das wird m.E. auch die Erklärung für den falschen Namen und die falschen Familienverhältnisse sein.
TW wird sich als Ehemann der Mierterin bezeichnet haben und wird sich mit dem Familiennamen der Frau vorgestellt haben.
Ich gehe davon aus, dass er in dem Vertrag nicht auftauchte.