meienberg schrieb:Noch einmal. Für mich ist es hier mal einerlei, ob es schlussendlich eine Straftat wäre (Verleumdung, Üble Nachrede) oder nur zivilrechtlich relevant (Persönlichkeitsverletzung). Es sind nun mal Beschuldigungen da und gewisse Themen sind auch ähnlich und die Medienmechanismen sind m.E. auch sehr ähnlich.
Stimmt. Wenn es letztlich dazu kommt, dass das ganze in einer Selbströtung (egal welcher Art) endet, dann ist es irrelevant, wie irgendwelche Richter letztlich darüber entschieden hätten. Letztlich zählte nur dass was die Betroffenen fühlten.
Wenn diese keine Chance sahen (gleichgültig ob es sie gab) sich dagegen zu wehren, dann wäre das eine Erklärung. So meine Vermutung.