Wo ist Rebecca Reusch?
07.03.2019 um 03:01Roydiga schrieb:Gemäß §182 Absatz III des Strafgesetzbuches ist der Geschlechtsverkehr zwischen einer 14 oder 15 Jahre alten Person mit einem über 21-Jährigen damit ein Fall des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen – allerdings nur dann, wenn dabei der Mangel ein Einsichtsfähigkeit zur Wahrnehmung der sexuellen Selbstbestimmung der jugendlichen Person ausgenutzt wird.Wenn das alles so problemlos erlaubt wäre, dann müsste das ja gar nicht so ausführlich im Gesetz erläutert werden. Und dann wäre es ja auch unter keinen Umständen strafbar.
Ganz ehrlich, ich brauche da auch nicht weiter zu diskutieren. Ein 27-jähriger der eine 15-jährige als Sexualpartner in Betracht zieht, der bleibt für mich krank im Kopf. Zwischen beiden liegen immerhin 12 Jahre und in diesem Alter ist das verdammt viel. Die eine Person geht noch zur Schule und hat Teenie-Probleme, während die andere Person mit beiden Füßen im Leben steht. Dazwischen liegen Welten.