Roydiga schrieb (Beitrag gelöscht):Das stimmt nur zum Teil, auch Ü21 Jährige dürfen mit ü14jährigen verkehren unter bestimmten Voraussetzungen. Ist ja auch egal. Ich meine nur, dass das nicht "abartig" ist meiner Meinung nach. Klar manche 16 jährige sehen kindlich aus, manche jedoch auch nicht. Ich würde das nicht vom alter abhängig machen. Gibt Fälle und paar kenne ich persönlich, da hat dem 25 jährigen die Freundin nach 3 Monaten Beziehung gebeichtet, dass sie nicht 19 sondern 16 ist.
Nein, ein 27-jähriger darf unter keinen Umständen sexuellen Verkehr mit einer 15-jährigen haben.
§ 174
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
Wer sexuelle Handlungen
1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder
3. an einer Person unter achtzehn Jahren, die sein leiblicher oder rechtlicher Abkömmling ist oder der seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder einer Person, mit der er in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebt,
vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.