In diesem Thread wird seit Beginn immer wieder auf den Routerzugriff eingegangen. Das Problem hierbei sind nicht die Angaben der Ermittlungsbehörden, sondern die zeitliche Einordnung bedingt durch verschiedene Aussagen der Familie.
Man muss sich das nämlich mal so vorstellen: Die Ermittlungsbehörden kamen am 25.02.19 und haben den Router ausgelesen. Aber einen Tag zuvor sprach die BILD in einem Interview bereits davon, dass R.'s Smartphone „zwischen 6 und 8 Uhr im Router eingeloggt gewesen sein soll“. Wie sich später herausstellte, soll ein Bekannter der Familie den Router ausgelesen haben. Eine Anfrage an die BILD Redaktion ergab auch, dass diese Information zur zeitlichen Angabe von der Familie und nicht von der Polizei stammt.
Die Ermittlungsbehörden haben sich zum zeitlichen Ablauf letztendlich seither nur so geäußert:
"Ja, das Auto ist nachweislich am Vormittag des 18. Februar, das war ein Montag, auf der A12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) gewesen. Kurz vor 11 Uhr [1], etwa 2-3 Stunden [2] nach dem Verschwinden von Rebecca. Außerdem noch in den späten Abendstunden des darauffolgenden Tages, nämlich in der Nacht vom Dienstag, den 19. Februar zum 20., wieder auf derselben Autobahn war dieses Fahrzeug unterwegs."
Quelle: ZDF, Aktenzeichen XY, Sendung v. 06.03.2019,
Transkript Statements MoKo Berlin, Leiter Michael Hoffmann
Bekannte zeitliche Angabe der Ermittlungsbehörde [1] und der Familie [2]:
[1] 10:47 Uhr: KESY registriert (laut Staatsanwaltschaft fotografiert) den Twingo auf der A12 zwischen Berlin und Frankfurt/Oder.
[2] 7:40/7:46 Uhr: R.'s Handy loggt sich zum letzten Mal ins WLAN ein. Um 8:42 Uhr wird die WhatsApp-Nachricht der Mutter auf dem Handy von R. zugestellt.
Bei [2] handelt es sich um die Angaben der Mutter von R. Der Zeitstempel vom vermeintlichen letzten Login auf den Router (Die Familie las den Router aus. So gegen sieben "plus minus eine Stunde" sei der Kontakt zu dem Handy ihrer Tochter abgebrochen, berichtet die Mutter.") und die Zustellung der Nachricht ("Die hängen sich an einem WhatsApp-Häkchen auf")
Ich habe das damals in diesem Beitrag auch bereits ausführlich beschrieben:
Beitrag von Ghuron (Seite 5.800)Es ist nach wie vor faszinierend, in welchem Umfang der Bekannte den Fritz-Box-Router ausgelesen haben soll. Denn wenn alle An- und Abmeldungen protokolliert worden wären (siehe meinen verlinkten Beitrag zur Aktivierung der Funktion und Beispiel), würde man sich nicht nur auf die Anmeldung am Router um 7:40/7:46 Uhr und die empfangene WhatsApp-Nachricht von 8:42 Uhr beziehen. Man wüsste dann nämlich auch, wann konkret das Smartphone von R. sich vom Netzwerk getrennt hat und natürlich auch, wann das Smartphone von F. sich verbunden hat und wann es sich ebenfalls vom Netzwerk getrennt hat.
Fritz-Box Protokollierung:
Beitrag von Ghuron (Seite 3.818)Meiner Einschätzung nach ist es der ermittelnden Behörde möglich gewesen, sich die Zugriffsprotokolle detailliert von einem Experten erläutern zu lassen und auf dieser Grundlage einen Zeitraum zu bestimmen. Daher fällt es mir schwer nachzuvollziehen, wie manche anhand der Angaben der Familie zum Routerzugriff R's Smartphone argumentieren wollen.