emz schrieb:Also Zeuge muss man aussagen, aber nicht als Beschuldigter
Auch als Zeuge muss man nicht unbedingt aussagen, wenn man sich entweder selbst
oder nahestehende Personen, insbesondere Familienangehörige belasten würde.
Oder wurden § 55 + 52 StPO mittlerweile gestrichen? Ich glaube nicht.
Rhea_Lee_Tate schrieb:Das traurige an diesem Fall ist doch, daß die Familie es längst wissen könnte, wenn sie von Anfang an mit den und nicht gegen die EB agiert hätte. Nun, sie haben wohl ihre Gründe, die man schlussendlich akzeptieren, aber nicht nachvollziehen können muss.
Sagen wir es mal so; Grundsätzlich etwas mehr Misstrauen gegenüber Ihrem Schwiegersohn und erst recht unter Berücksichtigung der Gesamtschau hätte der Familie sicherlich gut getan. Aber sie werden ihre Gründe haben, ja.
Ich persönlich habe nie abgestritten, dass der starke Familienzusammenhalt und das grenzenlose Vertrauen in F natürlich auch kontraproduktiv hinsichtlich der Wahrheitsfindung gewesen ist. Die Medien nicht unbedingt, die hätte man ja meinetwegen trotzdem hinzuziehen können.