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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

16.08.2020 um 14:33
Ich weiss so schnell nicht mehr, wer von den StA es gesagt hatte: Wir haben einzelne Beweisanzeichen, einzelne Indizien..., dann sinngemäss, erst wenn man die übereinanderlegt, in der Gesamtschau, ergibt sich ein bestimmtes Bild. Ihr erinnert euch sicherlich, es wurde hier gepostet.

Liegt denn überhaupt ein einzelnes, für sich stehendes Beweisanzeichen vor, oder zwei, aus dem klar hervorgeht, dass im Haus ein tödliches Geschehen stattfand?
Ich schliesse aus der Aussage, dass das NICHT der Fall ist. Es tatsächlich die Gesamtschau ist, die in die eingeschlagene Ermittlungsrichtung führte.


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16.08.2020 um 14:34
@Andante
da gebe ich dir recht und kann man wenn man möchte auch nachvollziehen , im Fall "Der Doppelmod von Koblenz", da gab es auch keine Dna und Fasern, aber die Indizienkette , war so schlüssig und gut recherchiert , das alles auf HS hingedeutet hat und der Richter daraufhin sie verurteilte.
Sie hat sich aber auch selbst verraten und die Polizei hat das Telefon angezapft , wo sie dann ellenweise in der Verhandlung diese Gespräche abgespielt haben.
Und auch dort wurde mit Klarfoto in Aktenzeichen xy nach Zeugen gesucht . Und es hat sich dann tatsächlich einer gemeldet nach über einem Jahr . So wie ich das verstanden hab, war seine Aussage , dann aber nur noch ein Zubrot.
Die Indizienkette , haben die Em sehr gut geschlossen .


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16.08.2020 um 14:45
Zitat von lemysterelemystere schrieb:Es tatsächlich die Gesamtschau ist, die in die eingeschlagene Ermittlungsrichtung führte.
Ja natürlich ist es diese Gesamtschau.

F wäre nicht der TV, wenn man bloß ein einziges oder max. zwei der sattsam bekannten, hier oft aufgezählten (plus einige weitere uns unbekannte) Indizien hätte. Es ist gerade DIE SUMME der gegen ihn sprechenden Indizien, die ihn zum TV macht.


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16.08.2020 um 14:48
@Andante
stimmt.
Aber fest steht auch das sich diese Indizien nicht zu einer geschlossenen Kette schliessen lassen. oder noch nicht
und das nach 18 Monaten und nach all dem Aufwand. Denn sonst würde er sitzen-
Mal ne andere Frage
Meint ihr das die Er auch bei F das Telefon angezapft haben? Das wäre doch mal ne neue Frage über die man diskutieren kann.


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16.08.2020 um 14:49
Wenn ich nochmal was allgemeines in die Runde werfen darf zum Thema Indizienring und Gesamtschau:

Es ist tatsächlich ein Unterschied zu machen zwischen einem Gefühl, einem klaren Bild, wie es klarer und eindeutiger nicht sein kann und gerichtsfesten Beweisen.

In mein Büro wurde vor 100 Jahren eingebrochen und Geld gestohlen. Es gab Indizienbeweise, es gab zeitliche Abläufe, die zugeordnet werden konnten, man konnte Bewegungsprofile erstelllen und nachvollziehen, es gab ein Motiv, man hat bei dem Verdächtigen eine nicht zuordnenbare und nachvollziehbare Summe Geld gefunden und zu guter Letzt lag die Bahncard des Verdächtigen im Staub der aufgesägten Tür.

Telefonat mit der ermittelnden Staatsanwältin: "Der war das, ganz klar, aber ich kann es ihm nicht beweisen, ich kann ihn nicht anklagen, der ultimative Beweis, der sich nicht eben auch anders erklären lässt, fehlt. Ein Geständnis, eine Videoüberwachung, Zeugen, irgendwas."


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16.08.2020 um 15:02
@quaerere1
@BoobSinclar

Klar, das ist ja auch der Unterschied zwischen Ermittlungsverfahren und Anklage.

Die StA ist gesetzlich verpflichtet, zu ermitteln, wenn sie hinreichende Hinweise/Indizien für das Vorliegen eine Straftat zur Kenntnis bekommt. Kristallisiert sich im Laufe der diesbezügliche Ermittlungen ein oder mehrere TV heraus, ist gegen diese dann ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen.

Die StA ist aber ebenso verpflichtet, von einer Anklage gegen diese konkreten Beschuldigten abzusehen, wenn die Indizien, die sie hat, nach ihrer Überzeugung für eine Anklage nicht ausreichen. Um das beurteilen zu können, muss die StA eine Prognose anstellen in Bezug auf die Verurteilungswahrscheinlichkeit.

Das ist auch richtig so, denn damit will der Gesetzgeber verhindern, dass zahllose Leute ohne hinreichenden Verdacht vor Gericht gezerrt werden und die Gerichte vor lauter Arbeit weder aus noch ein wissen und es massenhaft zu Freisprüchen kommt und das Ganze fürchterlich viel Steuergeld, auch für Pflichtverteidiger, kostet.

Wird also Anklage erhoben, kann man ziemlich sicher sein, dass die StA meint, so viel zu haben, dass es auch für eine Verurteilung reicht. Roulette spielt die StA da nicht. Ansonsten läßt sie die Finger von einer Anklage.

Wie das nun im Fall F. wird, bleibt abzuwarten.


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16.08.2020 um 15:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ansonsten läßt sie die Finger von einer Anklage.
Absolut richtig. Ich wollte mit "meinem" Fall auch nur illustrieren, dass "gefühlt" für alle Beteiligten alles glasklar war und es "gefühlt" keinen Zweifel gegeben hat, keinen Zweifel geben konnte, dass er der TV auch der Täter war. Und man musste schon sehr viel Phantasie und Zufälle zusammenbringen, um irgendwie auf alternative Szenarien zu kommen, die die Indizien hätten anders erklären können.

Bezogen auf den Fall hier meint das, dass die vermeintliche Eindeutigkeit der Aussagen der Staatsanwaltschaft für externe Beobachter wie uns trügerisch sein kann. Und dies führt eben zu massiven Frustrationen, wenn eben aus der vermeintlich eindeutigen Beweislage nichts folgt. Frustrationen, die entweder in Wortgefechten ausarten oder in ein allgemeines Schimpfen auf den Rechtsstaat und die vermeintliche Kuscheljustiz und den Täterschutz oder was auch immer.

Bleibt also die Frage, was man will. Ein Befriedigung auf persönlicher Ebene, dass man glaubt zu wissen, wer der Täter ist oder eine juristische Aufarbeitung. Beides ist nämlich in den seltensten Fällen deckungsgleich und wenn man das vermischt, wirds extrem unbefriedigend für alle Beteiligten. Sieht man ja an den Wortgefechten hier im Forum ganz gut illustriert.


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16.08.2020 um 15:11
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es ist gerade DIE SUMME der gegen ihn sprechenden Indizien, die ihn zum TV macht.
Die allerdings zwei Richtern nicht ausreichte, um ihn in der U-Haft zu belassen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wird also Anklage erhoben, kann man ziemlich sicher sein, dass die StA meint, so viel zu haben, dass es auch für eine Verurteilung reicht. Roulette spielt die StA da nicht. Ansonsten läßt sie die Finger von einer Anklage.
Bedeutet hier: Es gibt (bisher) nicht so viel, dass es für eine Anklage reichen würde. Was soll aktuell noch dazukommen? Eine Meldung aus östlichen Staaten, dass das Handy dort aktiv war? Eine neue "Sichtung"? Wenn Rebecca nicht gefunden wird, sieht es da meiner Ansicht nach leider mau aus.


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16.08.2020 um 15:13
@Andante
sorry aber vielleicht kannst du mich dann mal aufklären?
Warum hat denn die StW zweimal nen Haftbefehl beantragt?
ich dachte bin da aber Laie das sie das tun , weil sie überzeugt sind genug zu haben ?
ich hab nur sehr wenige Fälle erlebt oder besser verfolgt wo sie nach Haftbefehl den Angeklagen wieder laufen lassen mussten und hier waren es ja auh gleich zwei Haftbefehle.
Okay im Fall Baumer hat es wohl auch 2gegeben und nun läuft der Prozess , deshalb hab ich auch geschrieben sehr wenige.
Bei mir war bisher immer abgespeichert , das wenn sie einen Haftbefehl erwirken , es meist zur Anklage kommt, und bei gelich zweien dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch , das es Zeitnah dazu kommt.
Aber wie gesagt ich bin Laie und versteh das nicht


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16.08.2020 um 15:13
@sooma
genau so denke ich da nämlich auch


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16.08.2020 um 15:20
Zum Gesamtbild zählt nicht nur, OB und WIE R verstorben ist, sondern natürlich auch das (wohl unbekannte) WARUM, was extrem wichtig in der Bildung jenes Gesamtbildes ist.

Zumal man ihr Ableben nicht 100% belegen kann, es keine Zeugen gibt die sie oder den TV am Morgen sahen.
Das heisst, dass sie unbemerkt 1. Verbracht 2. Wohlauf 3. Entführt wurden sein könnte. Alles mit selber Wahrscheinlichkeit in Bezug auf ausbleibende Zeugen an jenem Morgen.

Würde man auf Motiv oder Leiche stoßen, wäre das sehr hilfreich um es gegen den TV zu verwenden.

Eine mögliche Obduktion mit dem Ergebnis eines "blutigen Todes" würde aber wohl den TV eher entlasten, im Hinblick auf die Spurenlage im Haus und an ihm (keine Abwehrspuren).

Ich finde es demzufolge meinem Gesamtbild nach enorm wichtig, weiterhin nach U. A. noch einer lebenden Rebecca, oder gar anderen möglichen tatverdächtigen Personen zu suchen.

LG


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16.08.2020 um 15:34
Zitat von SchieflageSchieflage schrieb:Zumal man ihr Ableben nicht 100% belegen kann, es keine Zeugen gibt die sie oder den TV am Morgen sahen.
Da möchte ich anmerken, dass es durchaus Zeugenaussagen gab, nach denen R an dem Morgen oder Vormittag an der BusHaltestelle gesehen worden sein soll.


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16.08.2020 um 15:35
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Ja, schon klar. Meine Frage war eigentlich, worin sich die StA nicht sicher ist oder nicht genug Beweise/Indizien hat.
Ob überhaupt ein Tötungsdelikt stattgefunden hat oder dass der TV der Täter ist?
Meine persönliche Meinung ist, dass viel gegen den TV spricht aber wenig für ein Tötungsdelikt.

Die Vermutung der Polizei, dass es zu einer Tötung gekommen sein könnte, resultiert ganz wesentlich daraus, dass man einen Tatverdächtigen ermittelt hat. Seine widersprüchlichen Aussagen lassen im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden den Verdacht auf ein Tötungsdelikt aufkommen. Ansonsten spricht für den möglichen Tod Rebeccas nur die Tatsache, dass sie sich lange nicht gemeldet hat.


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16.08.2020 um 15:36
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Aber wie gesagt ich bin Laie und versteh das nicht
Ein Haftbefehl, also die Anordnung von U-Haft, ist - entgegen einer verbreiteten Vorstellung - KEINE vorweggenommene Strafhaft und hat nichts mit einem Schuldspruch zu tun. U-Haft ist kein Garant für eine spätere Verurteilung. Keine U-Haft ist kein Garant für einen späteren Freispruch.

U-Haft hat einen ganz bestimmten Zweck: Sie soll verhindern, dass während laufender Ermittlungen oder während eines laufenden Strafprozesses der Beschuldigte oder Angeklagte sich entweder absetzt (Fluchtgefahr) oder Beweismittel beiseiteschafft, Zeugen beeinflusst, kurzum die Aufklärung der Tat erschwert (Verdunkelungsgefahr).

Die U-Haft dient damit nur der Sicherung des Strafverfahrens. Sie soll eine mögliche negativen Beeinflussung des Verfahrens durch den Beschuldigten oder Angeklagten verhindern helfen. Da mit der U-Haft aber jemand ohne rechtskräftige Verurteilung seiner Freiheit beraubt wird, muss sie aber natürlich verhältnismäßig sein. Bei vagem Verdacht, Ersttäter (wenn nicht Tötungsdelikt oder schwere Körperverletzung etc.),, Diebstahl einer geringwertigen Sache kommt man nicht gleich in U-Haft.

Um in U-Haft zu kommen, muss man also erstens dringend tatverdächtig sein, und es muss darüber hinaus auch Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehen. Die StA beantragt, wenn sie meint, dass alle diese Voraussetzungen vorliegen, einen Haftbefehl, und der Haftrichter entscheidet darüber. Der Haftrichter ist aber nicht identisch mit dem Richter, der im Prozess über die Schuld entscheidet.

Und der Haftrichter entscheidet auf der Grundlage, die zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Lehnt er den Haftbefehlsantrag ab, kann die StA später, wenn sie neue Erkenntnisse hat oder jetzt nach ihrer Ansicht doch Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht, jederzeit wieder einen neuen Haftbefehl beantragen. Dann wird der Haftrichter über diesen neuen Antrag auf der neuen Grundlage entscheiden.

Bei all dem gilt: Die StA kann U-Haft beantragen. Sie MUSS es aber nicht. Sie hat in eigener Kompetenz zu beurteilen, ob U-Haft als Maßnahme zur Sicherung des Strafverfahrens erforderlich ist oder nicht.


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16.08.2020 um 15:46
@Andante
so hab ich das ja auch verstanden . Danke
Aber so verwunderter bin ich das die STW gleich zweimal einen beantragt hat, ihn auch erstmal bekam und dann , war es sorry, für den Ausdruck, alles für die Katz.
Denn die StW wird ja nicht gleich zweimal einen beantragen , wenn sie nicht meint, das sie genuggegen ihn in den Akten hat . Und dann auch noch mit Klarbild in die Öffentlichkeit geht.Das hat mich nämlich bewogen am Anfang ihn auch für schuldig zuhalten. Wie ich schon schrieb und nun ganz anderer Meinung bin. Nichts ist bei dem Fall klar . MMn
Jedenfalls danke dir.


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16.08.2020 um 15:48
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Meint ihr das die Er auch bei F das Telefon angezapft haben? Das wäre doch mal ne neue Frage über die man diskutieren kann.
Da würde ich drauf wetten. Auch dass er beschattet wird in welcher Art auch immer. Vielleicht haben sie auch einen verdeckten Ermittler in sein unmittelbares berufliches Umfeld eingeschleust.


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16.08.2020 um 15:53
@quaerere1

Mal ehrlich: Ich verstehe nicht, warum so viel Wind um diesen Haftbefehl gemacht wird. Der hat doch nun null Einfluss auf die Frage, ob die Ermittlungen eingestellt werden, ob Anklage erhoben wird, wie das Gericht im Fall einer Anklage entscheiden wird. Über all das hat ein Haftrichter nicht zu entscheiden, und darauf kann und will er keinen Einfluss nehmen.

Unabhängig davon muss man auch sehen, dass die StA gegen die Ablehnung des Haftbefehls Rechtsmittel hätte einlegen können. Sie hat darauf verzichtet. Wie das Rechtsmittelgericht entschieden hätte, wissen wir nicht. Es hätte vielleicht den Haftbefehl wiederhergestellt. Aber wie gesagt hat die Haftbefehlsgeschichte aus den genannten Gründen mE keine große Bedeutung.


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16.08.2020 um 15:57
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sehe ich auch so. (Rechtlich macht das Alter und die Verfassung einen gehörigen Unterschied aus. Minderjährig ist schließlich nicht gleich Minderjährig)
Gesetzlich gibt es hier erstmal keine Unterschiede, minderjährig ist minderjährig. Natürlich gibt es Abstufungen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit und natürlich gibt es auch von der Rechtsprechung entwickelte Grundsätze hinsichtlich des Grades der Aufsichtspflicht.

Mir geht es um etwas ganz anderes und das hat auch nichts mit "Moral" oder "mit 15 ist man kein Kleinkind mehr", sondern einfach nur mit Beachtung der Rolle der Eltern als Inhaber der Personensorge zu tun:

J hätte zwingend und unabhängig von den anscheinend harmonischen Familienverhältnissen dafür Sorge tragen müssen, dass ein Elternteil am Sonntag vom verspäteten Schulbeginn am Montag erfährt und damit verbunden ist, dass sie am Montag nicht darauf einwirken kann, ob R pünktlich zur Schule aufbricht.


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16.08.2020 um 16:00
@Andante
ich kann jetzt nur von mir reden.
Ich bin Laie , gut interessiere mich sehr für real crime , habe darüber Sachbücher etc, weil mich die Frage treibt, warum Menschen das anderen Menschen antun.
Hab wie gesagt in vielen Fällen hier und auch woanders mitgelesen und geschrieben , aber wie gesagt , ich bin trotzdem Laie und denke das es nicht nur mir so geht, dass wenn man hört das Haftbefehl beantragt wird , gleich zweimal und dann auch noch mit Klarbild in die Öffentlichkeit geht, das die Em da dann schon ne Menge an Indizien haben , weil sie zerren dort einen Menschen in die Öffentlichkeit und da sollte schon was Handfestes sein , das man das tut .
Zumal ich das bisher meinstens so auch erfahren hab.
Denn auf Grund dessen bilden sich ev viele Leute auch ne Meinung.
und deshalb find ich das jetzt wichtig mit den Haftbefehlen


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16.08.2020 um 16:17
Mit Verlaub:


EB arbeiten aber nicht für die "Öffentlichkeit". Denen ist es ganz zurecht
völlig egal, ob sich vllt. die Leute an den ergangenen Haftbefehlen orientieren.

Die EB arbeiten nach den Kriterien, die ihnen vom Gesetz her vorgegeben sind,
ob die Mitleser oder Interessierte sich daraus ein Urteil bilden oder nicht...

Die Staatsanwaltschaften beurteilen das nach den Gesetzen und den jeweiligen

Gegebenheiten, die können nicht "auf Wunsch der Öffentlichkeit" Haftbefehle

ausstellen, weil das dann für Laien besser verständlich ist. Das funtioniert so nicht.


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