Lady.Sherlock schrieb:Juretta schrieb:
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und vor Beginn eines Prozesses hat die Anwältin aber doch volle Akteneinsicht, damit sie sich auf den Prozess vorbereiten kann. Ich glaube nicht, dass "der Beweis" erst in der Verhandlung als Überraschung präsentiert werden darf.
Oder was sagen die Jura-Experten?
Die Anwältin erhält den Einblick natürlich - aber erst, wenn offiziell Anklage erhoben wird.
Es ging ja aber in der Frage nicht darum, welche Einsichten die Anwältin erhält, sondern die Userin wollte wissen, weshalb die Ermittler der Familie nicht den Beweis nannten, weshalb R.R. dort umgekommen sein soll.
Was die Verteidigung an Akteneinsicht während der Ermittlungen erfährt, das entscheiden die Ermittler. Auf jeden Fall bekommt sie Einsicht in die Akten, die der Anklage zugrunde liegen. Sie hat dann die Möglichkeit, etwas gegen die Anklage vorzubringen, dann erst entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zum Verfahren zulässt. Ohne "den Beweis" wird kein Gericht das Verfahren zulassen.
Warum die Familie nicht erfährt, warum R dort umgekommen sein soll, es klingt jetzt hart, aber es geht sie nichts an. Und das macht absolut Sinn, wenn wir uns vorstellen, dass diese Information an den Beschuldigten und dann über rtl an die Öffentlichkeit weitergetragen würde.
Wenn es zu einem Verfahren kommt, können sie als Nebenkläger auftreten und erhalten ebenso wie die Verteidigung Akteneinsicht und noch so einige Privilegien.