strellnikoff schrieb:Mir fehlt da einfach die Anklageschrift oder eine erneute Verhaftung.
Er ist nicht der Tat überführt, "nur" TV.
Warum, muss im Einzelnen nicht noch einmal aufgeführt werden.
strellnikoff schrieb:Wenn das nicht so ist habe ich mit "Schuldzuweisungen" so meine Probleme.
Nach Ermittlungen gibt es immer wieder mal Personen, die einer Tat verdächtigt werden, was natürlich begründet sein muss u. ich finde, ist es im Fall hier.
Ob er die Tat tatsächlich begangen hat, weiss man nicht.
Es fehlt ein Beweis, der ihn mit der Tat, wovon die Beamten ausgehen, in Verbindung bringt.