@emz 3.2 Die Aufgabe des Bundeskriminalamts (Interpol Wiesbaden)
3.2.1 Inlandsfälle
Wird eine Person in Deutschland als vermisst gemeldet, erfolgt die Sachbearbeitung durch die
örtlich zuständige Polizeidienststelle. Ergeben sich dort Hinweise, dass sich die Person im
Ausland oder gar an einem bestimmten Ort im Ausland aufhalten könnte, wird ein Ersuchen
um Mitfahndung über das Bundeskriminalamt an die Interpol-Dienststellen dieser Länder ge-
richtet.
Steht übrigens in dem verlinkten PDF von dir.
Der Vermisstenfall RR ist sachlich nur der Berliner Polizei zugeordnet und die haben im Berliner PolizeiGesetz alles zum Dienst geregelt