Wo ist Rebecca Reusch?
05.03.2019 um 20:56Ihr hab beide nicht recht. Die "Einlassung" bezieht sich ausschließlich auf Prozesse vor einem Richter, Zivil- oder Strafgericht.marlonc schrieb:
SashaG schrieb:SashaG schrieb:Genau dieser Beitrag zeigt, dass ich eben doch recht habe.
Weil das einfach nicht stimmt. Ich verstehe ja, das nicht jeder hier Rechtswissenschaft studiert hat, aber dann hört wenigstens auf die welche es getan haben. Ich bitte darum sich hier einzulesen, dort sind auch Entscheide des BGH verlinkt.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/00/1-125a-00.php3
„Eine Teileinlassung in diesem Sinne ist jedoch nicht gegeben, wenn der Angeklagte seine Schuld lediglich grundsätzlich bestreitet.“
Außerdem wurde es schon von den Admins gesagt, dass Schweigen ein gesetzlich verbrieftes Recht ist. Davon Gebrauch zu machen, macht einen nicht zum Schuldigen.
Soweit ist das Ermittlungsverfahren nicht. Es gibt nicht einmal eine Anklageschrift.
Als Zeuge muss man die Wahrheit sagen, als Beschuldigter darf und SOLLTE man schweigen.
Während einer Ermittlung kann aus einem Zeugen auch ein Beschuldigter werden, beiden stehen unterschiedliche Rechte zu.
Abgesehen von deiner Polemik volle Zustimmung. Hier wird im Sekundentakt gepostet, vielfach so emotional und voreingenommen, dass es schwer verdaulich wird. Ich frage mich ernsthaft, warum die Administration dies so zulässt.Jay77 schrieb:Ich frage mich gerade warum ihr euch gegenseitig so angeht? Als wäre das hier ein Spiel, wer hat Recht.
Kann da nur mit dem Kopf schütteln, dass hier ist doch kein Fun sondern Realität das ein junges Mädchen seit 2 Wochen spurlos verschwunden ist.